3594/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger-Vogtenhuber,

Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Fusions- und Beratungskosten durch die sogenannte Sozialversicherungsreform

BEGRÜNDUNG

Die Regierung verzichtete bei der medialen Präsentation der sogenannten Sozialversicherungsreform auf eine Fusionskostenabschätzung. Auch im Zuge der gesetzlich verpflichtenden wirkungsorientierten Folgenabschätzung wurde dies nicht nachgeholt. Selbst am Tag des Beschlusses (23.10.2018) meinten Sie im Plenum   des Nationalrates noch: die Fusionskosten kann niemand wissen, denn über diese "entscheidet" die Selbstverwaltung, weil sie "bestimmt", wie viel sie ausgibt. Billiger kann eine Ministerin die Verantwortung für die eigenen Maßnahmen kaum  abschieben und zugleich ihre äußerst fragwürdige Sicht auf die Entstehung von Kosten im Gesundheitswesen offenbaren.

Die fragwürdige bzw. unvollständige Herangehensweise schlug sich auch schriftlich   in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung nieder, unter anderem durch „fehlende, nicht transparente und nicht nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen“ - wie auch der Budgetdienst des Parlaments urteilte (12.11.2018).[1] Ebenfalls in der Liste der Kritikpunkte: „Nichtberücksichtigung der erheblichen Fusionskosten.“

Eine parlamentarische Anfrage (1700/J) an Sie wurde wenig später (15.11.2018)  unter anderem wie folgt beantwortet (1679/AB): „Die Fusionskosten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Was Fusionskosten sind, ist eine Definitionsfrage. Sicher fallen darunter Aufwendungen, die ohne Fusion nicht angefallen wären.“[2] Ein halbes Jahr später (13.05.2019) darf die Antwort (3062/AB) auf eine Folgeanfrage (3098/J) wohl so verstanden werden, dass auch keine Abschätzung mehr folgen wird: „Konkrete Ergebnisse werden mit dem Rechnungsabschluss 2019 (also Ende Mai 2020) vorliegen.“[3]

In derselben Beantwortung wird außerdem darauf hingewiesen, dass per Erlass nur jene Fusionskosten als solche gelten, die nach dem 1. April 2019 angefallen sind.    Die Ausnahme bilden Beratungskosten. Zu diesen werden auch zwei Werte genannt: 416.500 Euro der SVA und 178.500 Euro der SVB. Werte, die nicht ansatzweise wiedergeben, was die Berichterstattung zum Thema bereits Anfang des Jahres (31.01.2019) zutage brachte: „Erste Kassenfusion [Anm.: SVA und SVB] kostet allein heuer 10,5 Millionen Euro“.[4] Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass das Ministerium keine Ahnung davon hat, welche Aufwendungen und Kosten die Fusion verursacht, und/oder bewusst Zahlen dazu zurechtbiegt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.     Wird weiterhin auf eine Abschätzung der Fusionskosten verzichtet?

a.      Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.      Wenn nein, wann wird sie erfolgen?

2.      Mit welcher Rechtfertigung beschließt diese Regierung Maßnahmen, von denen sie offenbar keine Ahnung hat, wie viel sie kosten?

a.      Inwiefern ist dies mit § 17 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz 2013 vereinbar?

3.     Worin begründen sich die von Ihnen in der Anfragebeantwortung 3062/AB im Vergleich zur Berichterstattung zu niedrig bezifferten Beratungs- und Fusionskosten der SVA und SVB?

4.      In der Anfragebeantwortung 3062/AB treffen Sie keine Aussage darüber,  inwieweit die Fusion die laufende Leistungserbringung und deren Qualität beeinträchtigt, sondern sehen die „Verantwortung für die Erledigung aller   Arbeiten bei der jeweiligen Selbstverwaltung.“

Hatte die Regierung bei Beschluss der Maßnahme also keinerlei durchdachten Umsetzungsplan vorgelegt, der eine Aufrechterhaltung der laufenden Leistungserbringung gewährleistet?

a.      Wenn nein, auf- welcher Grundlage kann von den Sozialversicherungsträgern die Sicherstellung eines reibungslosen Dienstbetriebs erwartet werden?

b.      Wenn doch, wie sieht dieser aus und wann wurde er den betroffenen Abteilungen der Sozialversicherungsträger vorgelegt?

5.      In der Anfragebeantwortung 3062/AB behaupten Sie, dass „für Maßnahmen zur Begleitung der Fusion grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für das Ressort anfallen.“

Inwieweit passt dies zu dem Umstand, dass Ihr Bundesministerium als Auftraggeber erst kürzlich Stellen zur Fusionsberatung,   Organisationsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit ausgeschrieben hat?[5]

 

a.     Welche Personalkosten wird die Besetzung dieser Stellen in den Jahren 2019 bis 2023 jeweils verursachen?

b.     Wo und wem werden die damit verbundenen Personalkosten zugeordnet und verrechnet?

c.      Inwieweit verträgt sich die gewählte Zuordnung und Verrechnung mit den Zuständigkeiten des Ressorts und der Selbstverwaltung?

6.      Unter den mit der Anfragebeantwortung 3062/AB mitgesandten Weisungen an   die Sozialversicherungsträger findet sich der Punkt: „In zeitlicher Hinsicht können Fusionsaufwendungen ab dem 1. April 2019 in Ansatz gebracht werden.“

Auf welcher betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage erfolgt diese Weisung?

a.      Inwieweit verträgt sich dies mit einer vollständigen und transparenten Mittelverwendung?

b.     Als was werden Aufwendungen für die Fusion, die vor dem 1. April 2019 angefallen sind, geltend gemacht und inwieweit verzerrt dies den Rechnungsabschluss der betroffenen Detailbudgets und/oder Kostenstellen?

7.      Unter den mit der Anfragebeantwortung 3062/AB mitgesandten Weisungen an   die Sozialversicherungsträger findet sich der Punkt: „Der Ordnung halber wird festgehalten, dass Aufwendungen der Überleitungsausschüsse nur insoweit als Fusionsaufwand gelten können, als es sich um Aufwendungen im Sinne der Punkte II und III dieses Erlasses handelt (d.h. um Verwaltungsaufwand, der in kausalem Zusammenhang mit der Fusion steht).“

Da der Überleitungsausschuss ausschließlich aufgrund der Fusion besteht, auf welcher Grundlage steht irgendeine Arbeit desselben nicht im Zusammenhang mit der Fusion?

a.      Inwieweit werden die allfällig angeführten Arbeiten des Überleitungsausschusses in anderen Gremien oder Abteilungen von Sozialversicherungsträgern eingespart?

b.      Inwieweit werden die für diese allfällig angeführten Arbeiten des Überleitungsausschusses anfallenden Kosten anderswo eingespart?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/ANFRAGEN/SV-OG/index.shtml.

[2]  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01679/index.shtml.

[3] https://parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_03062/index.shtml.

[4] https://derstandard.at/2000097283679/Erste-Kassenfusion-kostet-allein-heuer-10-5-MiIlionen-Euro.

[5]  http://ausschreibungen-oesterreich.at/53877_BMASGK_-_Fusionsberatung_zur_Transformation_und_IKT_2019_Wien

http://ausschreibungen-oesterreich.at/54062_BMASGK_-_Beratungsleistung Personal-und_Organisationsentwicklung_samt_Change-Management_2019_Wien

http://ausschreibunqen-oesterreich.at/54172_BMASGK_-_

Rebranding_samt_OEffentlichkeitsarbeit_und_Kommunikation_2019_Wien