3596/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch durch Generalsekretär Pilnacek

 

Die APA berichtete mit Verweis auf einen am Donnerstag den 16.05 veröffentlichten Artikel der Rechercheplattform Addendum
(https://www.addendum.org/justiz/pilnacek-moser/)

"In der Causa Eurofighter haben Staatsanwälte der Korruptionsstaatsanwaltschaft den Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek und Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien angezeigt. Das geht aus einem gemeinsamen Bericht von Ö1 und Addendum hervor. Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch. Grund ist der Verdacht des Versuches, das Eurofighter-Verfahren teilweise abzuwürgen.

Die anzeigenden Staatsanwälte haben dem Bericht zufolge den "begründeten Verdacht", dass versucht worden ist, das seit acht Jahren laufende Eurofighter Verfahren teilweise abzuwürgen. Neben Pilnacek richtet sich die auch von WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda unterzeichnete Anzeige auch gegen den leitenden Oberstaatsanwalt (OStA) und einen weiteren Oberstaatsanwalt der OStA Wien.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das seit acht Jahren laufende Eurofighter- Verfahren Anfang des Jahres von der Staatsanwaltschaft Wien übernommen. Dem Bericht zufolge drängte die WKStA bei einer Dienstbesprechung mit Pilnacek und der Oberstaatsanwaltschaft im April darauf, zusätzliche Ressourcen zur ordentlichen Aufarbeitung des Falles zu erhalten. Stattdessen soll Pilnacek empfohlen haben, für einige rasche Anklagen zu sorgen und andere Teile des Verfahrens einzustellen.

Laut einem Protokoll der Dienstbesprechung vom 1. April soll Pilnacek gesagt haben, man werde aus verfahrensökonomischen Gründen einen "cut" - also einen Schnitt - ziehen müssen. "Ich mach ein Auge zu, und wir stellen irgendwelche Dinge ein", wird der Generalsekretär von Justizminister Josef Moser (ÖVP) zitiert. Und er soll auch gemeint haben, man hätte die Einstellungen schon vor Jahren vornehmen sollen: "Setzts euch z'samm und daschlogts es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können."

Auch Johann Fuchs, der seit September 2018 Leiter der Oberstaatsanwaltschaft ist, hat laut Ö1 und Addendum gemeint, man müsse versuchen, das Verfahren  schnellstmöglich zu erledigen und nicht nach neuen Verdachtansätzen suchen.  Demnach wurde auch der seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft auf Aufklärung drängende Teamleiter durch einen Mitarbeiter der Oberstaatsanwaltschaft ersetzt.

Vertreter der Korruptionsstaatsanwaltschaft stellten daraufhin den Verdacht des Amtsmissbrauchs in den Raum und schickten einen diesbezüglichen "Informationsbericht" an Justizminister Josef Moser (ÖVP). Der leitete die Causa an die Generalprokuratur weiter, die ihrerseits die Staatsanwaltschaft Linz mit der Prüfung betraute. Dort wird derzeit geprüft, ob Ermittlungen eingeleitet werden."

Gem § 12 iVm § 203 StGB begeht jemand, der einen Beamten dazu veranlasst, sei-ne Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich zu missbrauchen, das Delikt der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Dies ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

Dieses Delikt ist als Offizialdelikt von Amts wegen zu verfolgen.

Sollte es zutreffen, dass Generalsekretär Pilnacek die ihm vorgeworfene Bestimmung tätigte, wäre dies eine schwerwiegende Schädigung der Strafrechtspflege und greift schwer in die nationalen Interessen der Republik ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wurde in dieser Sache bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren?

c.    Wenn ja, welche strafrechtlich relevanten Vorwürfe werden geprüft?

d.    Wenn ja, was ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

e.    Wenn ja, welche Maßnahmen/Erkundigungen/Ermittlungen wurden bisher gesetzt?

f.      Wenn ja, ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

g.    Wenn nein, warum wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

2.    Falls das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde: Wann wurde es eingestellt und wie wird die Einstellung begründet?

3.    Gab oder gibt es einen Anlass- oder Vorhabensbericht der zuständigen Staatsanwaltschaft?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann?

b.    Wenn nein, wann gibt es einen Bericht?

4.    Gibt es einen Bericht der zuständigen OStA?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann?

b.    Wenn nein, wann gibt es einen Bericht?

5.    Gab oder gibt es in dieser Causa Weisungen an die ermittelnden Behörden?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?