3601/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend AUFKLÄRUNG NACH IBIZA

 

Üblicherweise führen wir Neos an dieser Stelle ausführliche Begründungen an, aus welchen Gründen wir das parlamentarische Interpellationsrecht in Form von schriftlichen Nachfragen ausüben.

Im Grunde erfordert diese Anfrage in Ihrer Begründung nur ein Wort:

 

"IBIZA"

 

Auf dieser Insel wurde höchst verstörendes und kompromitierendes Bildmaterial gedreht, welches jüngst über die Süddeutsche Zeitung sowie den Falter und später von einer Vielzahl an Medien weit über den deutschsprachigen Raum hinaus veröffentlicht wurde. Zu sehen ist ein Video, in welchem der ehemalige Vizekanzler Strache und dessen Parteifreund Gudenus mit vermeintlichen InvestorInnen ein unserer Ansicht nach strafrechtlich relevantes Gespräch führen und ein staatspolitisch untragbares Verhalten an den Tag legen. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) wussten Sie vom kompromittierenden Bildmaterial von Ibiza?

2.    Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) wusste Ihr Generalsekretär vom kompromittierenden Bildmaterial von Ibiza?

3.    Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) wusste welche Behörde (insb. das BAK) vom kompromittierenden Bildmaterial von Ibiza?

4.    Welche konkreten Schritte haben Sie wann genau unternommen, nachdem Sie vom besagten Bildmaterial erfahren haben? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

5.    Welche konkreten Schritte hat Ihr Generalsekretär, nachdem er vom besagten Bildmaterial erfahren hat, wann genau unternommen? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

6.    Welche konkreten Schritte haben welche Behörden, nachdem Sie vom besagten Bildmaterial erfahren haben, wann genau unternommen? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

7.    Wie haben die Sicherheitsbehörden (insb die Kriminalbehörden) auf das Bildmaterial reagiert?

8.    Wurde in dieser Sache bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann genau wurde das Verfahren eingeleitet?

b.    Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren?

c.    Wenn ja, welche strafrechtlich relevanten Vorwürfe (Straftaten) werden geprüft?

d.    Wenn ja, was ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

e.    Wenn ja, welche Maßnahmen/Erkundigungen/Ermittlungen wurden bisher gesetzt? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

f.      Wenn ja, gegen wen genau wird ermittelt?

g.    Auf wessen Initiative wurden die Ermittlungen eingeleitet?

                                  i.    Auf Ihre Initiative, Herr Minister?

                                ii.    Auf Initiative Ihres Generalsekretärs?

                               iii.    Auf Initiative einer Staatsanwaltschaft?

                               iv.    Auf Initiative einer polizeilichen Kriminalbehörde? (Wann genau und welcher?)

9.    Welche Weisungen oder informellen Anordnungen wurden von Ihrem Ressort gegenüber den SprecherInnen des BMI oder seiner Unterbehörden noch in der Causa erteilt? (Von wem, an wen, wann genau unter Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit und mit welchem genauen Inhalt.) 

10. Welche Personen von welchen Stellen Ihres Ministeriums waren in den Prozess des Verfahrens in der Causa "Ibiza" ab wann involviert?

11. Welche Absprachen gab es zwischen diesen handelnden, involvierten Akteuren?

12. Gab oder gibt es in dieser Causa Weisungen an die ermittelnden Kriminalbehörden? 

a.    Wenn ja, wann genau, von wem und mit welchem Inhalt? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen)

13. Gab oder gibt es in der Causa informelle Anordnungen bzw Dienstanweisungen oder Ähnliches, die die Einleitung, den Fortgang, bzw die Handhabe des Ermittlungsverfahrens betroffen haben? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)

a.    Wenn ja, von welchen Personen Ihres Ministeriums oder anderer Ministerien gingen, wann (Ort, Datum, Uhrzeit) solche Anordnungen aus? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)

14. Wie lange wurden die Ermittlungen durch das Ministerium behindert, aufgeschoben oÄ?

15. Wie viel Zeit haben die Ermittlungsbehörden dadurch verloren?

16. Wurden im Zeitraum von Donnerstag den 16. Mai 2019 und den Folgetagen Akten, Schriftstücke, Beweise, Kommunikationsaufzeichungen (interne wie externe) Ihres Ressorts über die Causa oder in Bezug auf diese vernichtet?

a.    Wenn ja, welche und durch wen und auf wessen Anweisung? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)