3602/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend AUFKLÄRUNG NACH IBIZA

 

Üblicherweise führen wir NEOS an dieser Stelle ausführliche Begründungen an, aus welchen Gründen wir das parlamentarische Interpellationsrecht in Form der schriftliche Anfrage ausüben.

Im Grunde erfordert diese Anfrage in Ihrer Begründung nur ein Wort:

"IBIZA"

 

Auf dieser Insel wurde höchst verstörendes und kompromitierendes Bildmaterial gedreht, welches jüngst über die Süddeutsche Zeitung sowie den Falter und später von einer Vielzahl an Medien weit über den deutschsprachigen Raum hinaus veröffentlicht wurde. Zu sehen ist ein Video, in welchem der ehemalige Vizekanzler Strache und dessen Parteifreund Gudenus mit vermeintlichen InvestorInnen ein unserer Ansicht nach strafrechtlich relevantes Gespräch führen und ein staatspolitisch untragbares Verhalten an den Tag legen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) wussten Sie vom kompromittierenden Bildmaterial von Ibiza?

2.    Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) wusste Ihr Generalsekretär vom kompromittierenden Bildmaterial von Ibiza?

3.    Seit wann genau (Datum und Uhrzeit) wusste die WKStA vom kompromittierenden Bildmaterial von Ibiza?

4.    Welche konkreten Schritte haben Sie, nachdem Sie vom besagten Bildmaterial erfahren haben, wann genau unternommen? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

5.    Welche konkreten Schritte hat Ihr Generalsekretär, nachdem er vom besagten Bildmaterial erfahren hat, wann genau unternommen? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

6.    Welche konkreten Schritte haben welche Staatsanwaltschaften, nachdem Sie vom besagten Bildmaterial erfahren haben, wann genau unternommen? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

7.    Wurde in dieser Sache bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann genau wurde das Verfahren eingeleitet?

b.    Wenn ja, welche strafrechtlich relevanten Vorwürfe (Straftaten) werden geprüft?

c.    Wenn ja, was ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

d.    Wenn ja, welche Maßnahmen/Erkundigungen/Ermittlungen wurden bisher gesetzt? (Um genaue Auflistung wird ersucht.)

e.    Wenn ja, gegen wen genau wird ermittelt?

f.      Wenn ja, ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

g.    Auf wessen Initiative wurden die Ermittlungen eingeleitet?

                                  i.    Auf Ihre Initiative, Herr Minister?

                                ii.    Auf Initiative Ihres Generalsekretärs?

                               iii.    Auf Initiative welcher Staatsanwaltschaft?

                               iv.    Auf Initiative einer polizeilichen Kriminalbehörde und wenn ja, welcher?

h.    Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren?

                                  i.    Hat die WKStA in der Causa die Initiative ergriffen?

1.    Wenn ja, wann genau (Datum und Uhrzeit)?

2.    Welches Vorhaben hatte die WKStA?

3.    Wie wurde mit diesem Vorhaben von den übergeordneten Instanzen umgegangen?

4.    Wurde das Vorhaben der WKStA, Ermittlungen einzuleiten von einer übergeordneten Instanz (welcher Person) torpediert, untersagt oder in sonstiger Weise erschwert?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, warum wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Um eine detaillierte Begründung wird ersucht.)

8.    Laut Ö1 Mittagsjournal vom Montag den 20.05.2019 wurde bis zur Ausstrahlung des Berichts kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. OStA Klackl äußerte sich dazu mit den Worten: "Konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat lassen sich nicht gewinnen, ein Ermittlungsverfahren ist daher zumindest derzeit nicht zulässig."

a.    Ist das Prüfen eines Anfangsverdachts üblicherweise Sache der OStA? 

                                  i.    Wenn ja, wie oft wird eine erste Prüfung des Anfangsverdachts durch die OStA durchgeführt? (Um Angabe wie oft das in den letzten 5 Jahre geschehen ist, wird ersucht.)

b.    Hielt OStA Klackl mit der zuständigen StA Rücksprache bezüglich dieser Einschätzung?

                                  i.    Wenn ja, was war das Ergebnis?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Die Sprecherin der OStA gab auf Anfrage an, sie dürfe zu der Causa "weisungsgemäß" nichts sagen. Wie lautete die Weisung, die der Sprecherin der OStA in Bezug auf die Causa erteilt wurde? (Bitte um Angabe des exakten Wortlautes, sowie von wem die Weisung wann genau erteilt wurde.)

10. Welche Weisungen in Bezug auf die Außenkommunikation wurden sonst noch erteilt? (Von wem, an wen, wann genau unter Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit und mit welchem genauen Inhalt.) 

11. Wurden weitere Weisungen erteilt?

12. Falls es sich im rechtlichen Sinn bei diesen Anordnungen nicht um Weisungen im formellen Sinne handelte: Von wem wurden an die WKStA oder an andere Staatsanwaltschaften welche Anordnungen, Ersuchen oder ähnliches in dieser Causa erteilt? 

13. In einem Kurier-Artikel vom 17.5.2019, erschienen um 21:00 Uhr, wird Ihr Generalsekretär Pilnacek zitiert: "Die Oberstaatsanwaltschaft wurde bereits mit der Prüfung beauftragt." Warum wurde hier die OStA und nicht die eigentlich zuständige StA beauftragt? 

a.    Aus welchem Grund ging Generalsekretär Pilnacek vor einer Prüfung durch die zuständige StA mit einem Statement an die Medien? 

14. Falls das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde: Wann wurde es eingestellt und wie wird die Einstellung begründet? (Um Angabe präzisester Gründe wird ersucht.)

15. Gab oder gibt es einen Anlass- oder Vorhabensbericht der zuständigen Staatsanwaltschaft?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann wurde dieser oder diese erstellt? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)

b.    Wenn nein, wann gibt es einen Bericht?

16. Gibt es einen Bericht der zuständigen OStA?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann wurde dieser oder diese erstellt? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)

b.    Wenn nein, wann gibt es einen Bericht?

17. Welche Personen, von welchen Stellen (StA, WKStA, OStA, Ministerium) waren in den Prozess des Verfahrens in der Causa "Ibiza" ab wann involviert?

18. Welche Absprachen gab es zwischen diesen handelnden, involvierten Akteuren?

19. Gab oder gibt es in dieser Causa Weisungen an die ermittelnden Behörden? 

a.    Wenn ja, wann genau, von wem und mit welchem Inhalt? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen)

20. Gab oder gibt es in der Causa informelle Anordnungen bzw Dienstanweisungen oder Ähnliches, die die Einleitung, den Fortgang, bzw die Handhabe des Ermittlungsverfahrens betroffen haben? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)

a.    Wenn ja, von welchen Personen Ihres Ministeriums oder anderer Ministerien gingen, wann (Ort, Datum, Uhrzeit) solche Anordnungen aus? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)

21. Wie lange wurden die Ermittlungen der WKStA durch das Ministerium behindert, aufgeschoben?

22. Wie viel Zeit hat die WKStA oder andere Ermittlungsbehörden dadurch verloren?

23. Wurden im Zeitraum von Donnerstag den 16. Mai 2019 und den Folgetagen Akten, Schriftstücke, Beweise, Kommunikationsaufzeichungen (interne wie externe) Ihres Ressorts über die Causa oder in Bezug auf diese vernichtet?

a.    Wenn ja, welche und durch wen und auf wessen Anweisung? (Auf detaillierte Angaben wird gedrungen.)