3616/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr‚ Innovation und Technologie

betreffend Frühpensionierungen bei Staatsbetrieben

 

Im Jahr 2016 konnte mittels parlamentarischer Anfrage (7035/AB zu 7257/J, XXV. GP) von NEOS gezeigt werden, dass vor allem die österreichische Post AG Personal abbaut, indem sie ihre Angestellten in Frühpension schickt
(https://derstandard.at/2000032307768/Post-erhaelt-einen-Pensionsturbo). Zwischen 2010 und 2014 hat diese Praxis allein bei der Post rund 90 Millionen Euro gekostet. Das bedeutet, dass der Personalabbau des staatseigenen Unternehmens auf Um-wegen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert wird. Gleichzeitig machen Beamtenpensionen nach wie vor einen großen Brocken im österreichischen Staatshaushalt aus. 

Nun will man Medienberichten zufolge auch bei der teilstaatlichen A1 Telekom Austria AG Stellen abbauen. Bis zu 1.600 Beamte sollen in den nächsten vier Jahren den Konzern verlassen: "Faktum ist, dass im Zuge des jüngsten Kollektivvertragsabschlusses die Verlängerung des bestehenden Vorstandsruhestandsmodells für Beamte auf weitere vier Jahre festgezurrt worden ist. (...) Das Modell sieht vor, dass Beamte ab dem 55. Lebensjahr mit rund 55 % des Gehalts ausscheiden. Frühestens ab dem 62. Lebensjahr können sie (mit Abschlägen) in die Regelpension wechseln", schreibt die Tageszeitung "die Presse" am 11.4.2019.

Auch im Jahr 2018 waren die Ausgaben für Beamtenpensionen höher als angenommen, wie der Budgetdienst in seiner Analyse zum Budgetvollzug zwischen Jänner und Dezember 2018 festhielt: "In der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte betrugen die Auszahlungen im Jahr 2018 rd. 9,4 Mrd. EUR, damit lagen sie um 146,8 Mio. EUR über dem Voranschlagswert. Als Begründung werden die von der Budgetplanung abweichenden Entwicklungen der Pensionsstände bzw. der Pensionshöhe angeführt. Aufgrund des späten Budgetierungszeitpunktes ist diese Begründung jedoch nur bedingt nachvollziehbar. Zudem fehlt auch hier ein konkretes Mengengerüst, sowohl zu den Plan- als auch zu den Istwerten. Die größten Abweichungen vom Voranschlagswert betreffen die Hoheitsverwaltung und ausgegliederte Institutionen (57,7 Mio. EUR), die ÖBB (25,9 Mio. EUR) und die LandeslehrerInnen (59,7 Mio. EUR)."

Nun liegen das faktische und das gesetzliche Pensionsantrittsalter nach wie vor weit auseinander, die Pensionslücke im Staatshaushalt wird auch in den nächsten Jahren nicht schrumpfen, sondern größer werden. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgrund der Konjunkturabschwächung 2023 rund 23,2 Mrd. Euro ausmachen wird (Bundesfinanz-Rahmengesetz, BFRG). Und das alles auf Kosten der nächsten Generation.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich dem Credo verschrieben, Steuerzahler_innen zu entlasten und keine weiteren Schulden mehr zu machen. Umso verwunderlicher ist es, dass anscheinend immer noch die Praxis gibt, Bedienstete in staatseigenen Unternehmen nach wie vor in Frühpension (nach § 14 Beamtendienstrechtsgesetz) zu schicken, obwohl sie keinerlei gesundheitliche Einschränkungen aufweisen. Neben den Plänen der A1 Telekom Austria AG sorgt ein Fall bei der ÖBB Postbus GmbH in Oberösterreich für Aufregung, der stark an die Diskussion von vor drei Jahren erinnert (https://www.nachrichten.at/wirtschaft/Postbus-will-Karenzierte-nicht-zurueck;art15,3045317).

Eine Reform des Pensionssystems ist unter dieser Regierung ohnedies nicht zu erwarten. Nimmt man deren Ankündigungen ("Sparen im System") aber ernst, so wäre es nicht verwunderlich, wenn man die Kosten für den Abbau von Personal durch zwangsweise frühzeitige Ruhestandsversetzungen weiterhin an Steuerzahler_innen delegieren würde. Dementsprechend stellt sich die Frage, wie sich die Anzahl der Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG bei den staatseigenen oder teilweise staatlichen Unternehmen ÖBB-Postbus GmbH, A1 Telekom Austria AG & österreichische Post AG entwickelt hat, und welche Kosten daraus entstanden sind. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

Bitte um gesonderte Beantwortung sämtlicher Fragen getrennt nach Unternehmen: ÖBB-Postbus GmbH, A1 Telekom AG und österreichische Post AG:

1.    Wie viele amtswegige Pensionierungen nach § 14 BDG gab es zwischen 2015 und 2018 bei den jeweiligen Unternehmen geordnet nach Jahren?

2.    Wie viele Pensionierungen auf Antrag gab es nach § 14 BDG zwischen 2015 und 2018 bei den jeweiligen Unternehmen GmbH pro Jahr? 

3.    Welche Gesamtkosten verursachen diese Pensionierungen in den jeweiligen Unternehmen nach § 14 BDG in den Jahren 2015 bis 2018? (pro Jahr)

4.    Wie hoch ist die durchschnittliche Pension bei ehemaligen Beamten der jeweiligen Unternehmen, die nach § 14 BDG in den Ruhestand versetzt worden sind?

5.    Werden bei der den jeweiligen Unternehmen berufskundliche Sachverständigengutachten eingeholt, wenn eine Pensionierung nach § 14 BDG bevorsteht?

a.     Wenn nein, warum nicht und wie wird sonst sichergestellt, dass die  dass die zuständige Dienstbehörde die Anforderungen auf den Arbeitsplätzen überhaupt kennt?

b.    Wenn ja, wie viele solcher Gutachten wurden seit 2015 eingeholt? (Bitte um Auflistung nach Jahr)

6.    Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie, um die Anzahl der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG bei den jeweiligen Unternehmen zu verringern? 

7.    Wie hoch waren die Personalkosten bei den jeweiligen Unternehmen jährlich zwischen 2015 und 2018? (Bitte um Auflistung nach Jahr und Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch ist das Personalbudget für 2019 und 2020 bei den jeweiligen Unternehmen?

a.    Sollen Stellen abgebaut werden, und wenn ja, wie viele? 

b.    Wie hoch ist das Einsparungspotential?