3629/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.05.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend fällige Ausgleichszahlungen aufgrund des EuGH-Urteils betreffend Vordienstzeitenanrechnung

 

Zum wiederholten Mal hat der Europäische Gerichtshof eine Diskriminierung bezüglich Vordienstzeitenanrechnung im Öffentlichen Dienstrecht festgestellt. Die zuletzt beschlossene Regelung wurde als EU-rechtswidrig eingestuft, Betroffene sollen auch Anspruch "auf eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Gehalt, das sie hätten beziehen müssen, wenn sie nicht diskriminiert worden wären, und dem tatsächlich von ihnen bezogenen Gehalt" haben, so der EuGH (Pressemitteilung Nr. 57/19, 8.5.2019 - vgl. Urteile C-24/17 & C-396/17).

Die möglichen Kosten für den Fall, dass die Regelung erneut gekippt wird, legte Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Bundesminister für Öffentlichen Dienst, im vergangenen Sommer mit mindestens 500-650 Millionen Euro fest (siehe beispielsweise S.28, Stenographisches Protokoll, 36. Sitzung des Nationalrates, 5.7.2018 - Beantwortung der mündlichen Anfrage (49/M, XXVI. GP)). 

Wie viele Personen von der nun festgestellten Diskriminierung betroffen sind, und dementsprechend Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, ist augenscheinlich nicht bekannt. In einer Anfragebeantwortung (497/AB zu 498/J (XXVI.GP)) hat Vizekanzler und Bundesminister für Öffentlichen Dienst Heinz-Christian Strache im Mai 2018 folgendes ausgeführt: "Diesbezüglich liegen meinem Ressort keine konsistenten Daten vor, da das Besoldungsrecht dezentral von jeder Bundesministerin und jedem Bundesminister im eigenen Hoheitsbereich vollzogen wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Länder, Gemeinden, ausgegliederten Rechtsträger und sonstigen Einrichtungen wie Hauptverband oder ORF vergleichbare Regelungen hat oder hatte. Im Bereich des Bundes sind potentiell alle Dienstverhältnisse betroffen, die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2010 begründet wurden, bei denen sich die angerechneten Vordienstzeiten auf die Besoldung auswirken und bei denen die Bediensteten nicht bereits den Höchstbezug erreicht haben." 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Personen in Ihrem Ressort (inkl. nachgeordneter Dienststellen) haben Anspruch auf entsprechende Ausgleichszahlungen (gem. Urteil C-24/17)? 

a.    Wie viele davon sind bereits im Ruhestand? (Bitte um Angabe nach Geschlecht, und Jahr der Versetzung in den Ruhestand)

b.    Wie viele davon befinden sich in aufrechten Dienstverhältnissen? (Bitte getrennt nach Geschlecht und Jahr des Dienstantritts) 

2.    Wie viele Personen, deren Dienstverhältnis vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2010 begründet wurde, sind aktuell im BMVRDJ (inkl. nachgeordneter Dienststellen) beschäftigt? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht und Dienststelle)

3.    Mit welchen Kosten rechnen Sie, sollte all diesen potentiell Betroffenen Ausgleichszahlungen zustehen? 

4.    Hat Sie das BMÖDS über die dienstrechtlichen Bedingungen informiert, die für solche Fälle der Nachzahlung von Bezugsansprüchen zur Anwendung kommen?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

5.    Hat das BMÖDS bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung des o.g. EuGH-Spruchs zu koordinieren?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?