3647/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend die erneute Zerstörung der Portraits von NS-Opfern auf der Wiener Ringstraße

In der Nacht von 26. auf 27. Mai 2019 ist es bereits zum dritten Mal zur Beschädigung der Foto-Ausstellung des Zentrums Esra auf der Wiener Ringstraße gekommen, die Luigi Toscanos Portraitfotos von Überlebenden des Nationalsozialismus zeigt. Bereits einige Tage nach der Ausstellungseröffnung wurde die Plakatwände zerschnitten, vergangene Woche wurden mehrere Tafeln mit Hakenkreuzen beschmiert.[1]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

 

Der erste Vorfall

Dreimal wurden die Plakatwände von ESRA beschädigt.

1.    Ist in ihrem Ressort bekannt, um viele Täter es sich bei der ersten Zerstörung handelt?

2.    Ist in ihrem Ressort bekannt, um viele Täter es sich bei der ersten Zerstörung handelt?

3.    Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich der ersten Zerstörung der Plakatwände eingegangen?

a.    Wenn ja, wann?

4.    Läuft im Falle der ersten Zerstörung der Fotoausstellung ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden bisher jetzt?

c.    Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren bisher?

d.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Läuft im Falle der ersten Zerstörung der Ausstellung bereits ein Verfahren gegen einen oder mehrere Täter? (Bitte um Nennung von Alter und Geschlechter der Angeklagten)

a.    Wenn ja, wann wurde dieses eröffnet?

b.    Wenn ja, wegen des Verstoßes gegen welche Rechtsnorm(en)?

c.    Wenn ja, endete dieses Verfahren bereits?

i.    Wenn ja, mit welchem Urteil wurde das Verfahren beendet?

ii.    Wenn nein, wann ist mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen?

d.   Sind die Angeklagten dem rechtsextremistischen Milieu zuzurechnen?

e.    Sind die Angeklagten einer spezifischen Organisation/Gruppe/Partei des rechtsextremistischen Milieus zuzuordnen?

f.      Wenn nein, warum nicht?

Der zweite Vorfall

Vergangene Woche wurde die Ausstellung mit Hakenkreuzen beschmiert.

6.    Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich der Beschmierung der Plakatwände mit Hakenkreuzen eingegangen?

a.    Wenn ja, wann?

7.    Ist in ihrem Ressort bekannt, wann genau die Portraits mit Hakenkreuzen beschmiert wurden?

8.    Läuft im Falle der zweiten Zerstörung der Fotoausstellung ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden bisher jetzt?

c.    Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren bisher?

d.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Läuft im Falle der zweiten Zerstörung der Ausstellung bereits ein Verfahren gegen einen oder mehrere Täter? (Bitte um Nennung von Alter und Geschlechter der Angeklagten)

a.    Wenn ja, wann wurde dieses eröffnet?

b.    Wenn ja, wegen des Verstoßes gegen welche Rechtsnorm(en)?

c.    Wenn ja, endete dieses Verfahren bereits?

i.    Wenn ja, mit welchem Urteil wurde das Verfahren beendet?

ii.    Wenn nein, wann ist mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen?

d.    Wenn nein, warum nicht?

Der dritte Vorfall

In der Nacht von 26. Auf 27. Mai 2019 ist es bereits zum dritten Mal zur Zerstörung der Portraits von NS-Überlebenden gekommen.

10. Ist in ihrem Ressort bekannt, wann genau die Portraits zum dritten Mal zerstört wurden?

11. Ist in ihrem Ressort bekannt, um viele Täter es sich bei der dritten Zerstörung handelt?

12. Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich der dritten Zerstörung der Plakatwände eingegangen?

a. Wenn ja, wann?

13. Läuft im Falle der dritten Zerstörung der Fotoausstellung ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden bisher jetzt?

c.    Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren bisher?

d.    Wenn nein, warum nicht?

14. Läuft im Falle der dritten Zerstörung der Ausstellung bereits ein Verfahren gegen einen oder mehrere Täter? (Bitte um Nennung von Alter und Geschlechter der Angeklagten)

a.    Wenn ja, wann wurde dieses eröffnet?

b.    Wenn ja, wegen des Verstoßes gegen welche Rechtsnorm(en)?

c.    Wenn ja, endete dieses Verfahren bereits?

i.    Wenn ja, mit welchem Urteil wurde das Verfahren beendet?

ii.    Wenn nein, wann ist mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen?

d.      Sind die Angeklagten dem rechtsextremistischen Milieu zuzurechnen?

e.    Sind die Angeklagten einer spezifischen Organisation/Gruppe/Partei des rechtsextremistischen Milieus zuzuordnen?

f.      Wenn nein, warum nicht?

15. Zu wie vielen Verfahren wegen antisemitischen Beschmierungen im öffentlichen Raum ist es im Jahr 2017, 2018 und 2019 gekommen?

16. Zu wie vielen Schuldsprüchen wegen antisemitischen Beschmierungen im öffentlichen Raum ist es im Jahr 2017, 2018 und 2019 gekommen?



[1] https://wien.orf.at/m/news/stories/2983882/?fbdid-IwAR07Sju7mOkl18qYUoVKSsC4vjXEuKd5DI97gAtDtf6CALGA-H2pYPj2HZA. abgerufen am 26. Mai 2019