3676/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.06.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einstufung des Bundestrojaners als "geheim"

Laut Bericht des STANDARD vom 30. Mai 2019 (https://mobil.derstandard.at/2000103962030/Ex-Innenminister-Kickl-liess-Bundestrojaner-als-geheim-einstufen?fbclid=IwAR093eKJKddU9bVcD08fTHG0E2q2gf_zLbWZHDYgAZe8i61f8xjNWs8ny9U) habe das Bundesministerium für Inneres das Projekt Bundestrojaner als "geheim" eingestuft. Dies führe dazu, dass Presseanfragen diesbezüglich nicht beantwortet würden. Unklar bliebe, ob das Innenministerium bereits über die Software verfüge oder noch auf der Suche nach einem Anbieter sei.

Eine Begründung für die Einstufung als "geheim" sei, so der Bericht, unterblieben. Die Einstufung sei vom ehemaligen Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl, in die Wege geleitet worden. Dies sei ein "durchaus ungewöhnlicher Schritt".

Der Einsatz der Überwachungssoftware wird von zahlreichen Kritiker_innen als verfassungswidrig eingestuft. Für den Einsatz der Überwachungssoftware müsse diese in Geräte der Verdächtigen eingeschleust werden, was durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die bei Firmen mit "zweifelhaftem Ruf" gekauft werden könnten, möglich sei. Zu deren Kunden würden neben europäischen Behörden auch diktatorische Regimes zählen. Für österreichische Behörden sei eine Zusammenarbeit mit diesen Firmen daher problematisch.

Es ist politisch höchst relevant, woher dieses Programm stammt, wie seine genaue Funktionsweise ist, und wie es kontrolliert wird. Es besteht daher ein Interesse an größtmöglicher Transparenz hinsichtlich des Anbieters der Software und Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die erfolgte Einstufung als "geheim". 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurden Informationen bezüglich des Bundestrojaners als unter das Amtsgeheimnis fallend eingestuft?

a.    Wenn ja, wann und von wem?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

c.    Wenn ja, wird die Einstufung vor Einführung des Bundestrojaners am 1. April 2020 zurückgenommen werden?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Verfügt das Bundesministerium für Inneres bereits über einen Software-Anbieter für den Bundestrojaner?

a.    Wenn ja, welchen?

b.    Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde dieser gewählt?

c.    Wenn ja, um welche Software handelt es sich konkret?

d.    Wenn ja, erfolgte ein öffentliches europäisches Ausschreibungsverfahren?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wenn nein, nach welchen Kriterien wird ein solcher Anbieter ermittelt?

f.      Wenn nein, wann ist mit der Entscheidung für einen solchen Anbieter zu rechnen?

3.    Wie hoch sind die Kosten für die Beschaffung der Software?

4.    Wird die Öffentlichkeit über die Entscheidung für einen Software-Anbieter und die Identität desselben informiert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann und auf welchem Wege?

5.    Bestehen Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die Überwachungssoftware anbieten?

a.    Wenn ja, welche und wie lauten diese?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, sind solche in Erarbeitung und wenn ja, wann ist mit einer Fertigstellung derartiger Richtlinien zu rechnen?

6.    Wie wird gewährleistet, dass die eingekaufte Software sich auf das rechtlich Zulässige beschränkt?

a.    Wird eine Kontrolle durch unabhängige Expert_innen durchgeführt werden?

                                  i.    Wenn ja, wie und von welchen?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

                               iii.    Wenn ja, wo wird diese Kontrolle angesiedelt sein?