3685/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Versorgung ehemaliger Kabinettsmitglieder im Ressort

BEGRÜNDUNG

Nachdem der Regierung unter Sebastian Kurz am 27.05.2019 durch den Nationalrat das Misstrauen ausgesprochen worden war, mussten nicht nur die Ministerinnen und Minister ihre Posten aufgeben, sondern auch die Mitglieder deren politischer Kabinette und GeneraIsekretariate.

Wie zahlreichen Medienberichten zu entnehmen ist[1], waren einige politische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits zuvor durch Jobs im Ministerium abgesichert. Bei anderen hingegen wurden nach Aufkündigung der Koalition offenbar noch in letzter Minute Versorgungsposten in den Ministerien geschaffen oder freigeräumt, etwa durch dubiose Ausschreibungen, die laut Standard[2] für Unverständnis in den Ressorts sorgen. Teilweise sollen diese Verschubpläne immer noch am Laufen sein.

Es wird Zeit, dass mit dieser Art von Postenschacher endlich Schluss ist. Die neu gebildete Regierung sollte es sich zum Ziel machen, den Sumpf aus Korruption und Machtmissbrauch, den die Großparteien hinterlassen haben, trocken zu legen. Dabei muss sie zuallererst in den eigenen Ministerien anfangen und dieser Parteibuchwirtschaft einen Riegel vorschieben, indem sie in dieser Frage für Transparenz sorgt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

Zu den ehemaligen Kabinettsmitgliedern des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

1.    Wie viele Personen waren mit Stichtag 18. Mai 2019 - der Auflösung der Koalition - im Kabinett (inklusive etwaiger Kabinettssekretariate, Generalsekretariate, Think Tanks, etc.) des damaligen Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung Heinz Faßmann beschäftigt?

2.    Auf welcher Rechtsgrundlage basierten die Dienstverhältnisse dieser Beschäftigten und welche Funktion hatten sie inne? (Bitte um namentliche Auflistung und Beantwortung für die einzelnen Personen analog zu 492/AB[3].)

3.    Wie viele Beschäftigte (aus Frage 1) hatten bereits ein Dienstverhältnis in Ihrem Ressort, bevor sie Mitglied des Kabinetts Faßmann wurden?

a.    Wie viele davon sind mit derzeitigem Stand weiterhin im Ressort beschäftigt (Bitte um namentliche Auflistung)?

4.    Woher stammten die restlichen Kabinettsmitarbeiterinnen und Kabinettsmitarbeiter? (Bitte um namentliche Auflistung und getrennte Angabe je Dienststelle: öffentliche Rechtsträger - beispielsweise Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist oder andere ausgegliederte Rechtsträger -, Interessensvertretungen wie Industriellenvereinigung oder WKO, politische Parteien und Akademien, Privatwirtschaft etc.)

a.    Wie viele Personen sind nach Auflösung des Kabinetts in ihre ehemaligen Dienststellen zurückgekehrt?

5.    Wie viele Beschäftigte (aus Frage 1) wurden seit dem 18. Mai 2019 an öffentliche Rechtsträger - beispielsweise Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist oder andere ausgegliederte Rechtsträger -, Interessensvertretungen wie Industriellenvereinigung oder WKO, politische Parteien und Akademien entsandt, bei denen sie nicht schon zuvor beschäftigt waren? (Bitte um getrennte Angabe je Rechtsträger.)

6.    Wie viele Beschäftigte (aus Frage 1) erhielten seit dem 18. Mai 2019 in Ihrem Ressort ein Dienstverhältnis und waren dort nicht bereits zuvor beschäftigt?

7.    Wie viele Beschäftigte (aus Frage 1) wurden durch Sie in Ihr neues Kabinett übernommen?

Zu Ihrem derzeitigen Kabinett:

8.     Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten in Ihrem Kabinett?



[1] Unter anderem beispielsweise: https://derstandard.at/2000104282247/Doppelt-haelt-besser-Mit- einem-Fuss-im-Kabinett-mit-dem

2 https://derstandard.at/2000104160478/Kritik-an-Last-Minute-Versorgung-in-den-Ministerien

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_00492/imfname_693769.pdf