3696/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.06.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Auszahlungsdynamik der UG20 Arbeit

 

Im Jahresvergleich 2018 zu 2017 sank die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung zwischen 2018 und 2017 um 7,6% von 412.074 auf 380.846 Personen. Die Auszahlungen der UG 20 Arbeit waren hingegen nahezu gleich hoch wie 2017. Laut dem vorläufige Gebarungserfolg 2018, der dem Nationalrat vom Bundesminister für Finanzen übermittelt wurde, betrugen die Auszahlungen der UG 20 Arbeit im Jahr 2018 8,316 Mrd. € und lagen damit um 27,3 Mio. € - das entspricht 0,3% - unter den Auszahlungen der UG 20 des Fiskaljahres 2017 von 8,343 Mrd. €.

Eine Betrachtung der Auszahlungen der UG 20 im Zeitraum 2012 bis 2018 zeigt einen deutlichen Anstieg der Auszahlungen zwischen 2012 und 2016, der durch die steigenden Arbeitslosenzahlen zu begründen ist. Der Anstieg der Auszahlungen zwischen 2016 und 2017 um 117 Mio. € bei einem gleichzeitigen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen rund 12.500 Personen im selben Zeitraum ist hingegen nicht zu erklären.

Der Vergleich der für 2018 und 2019 vorliegenden Monatszahlen des AMS zeigt, dass die Dynamik der Erholung am Arbeitsmarkt in den ersten 4 Monaten des Jahres 2019 deutlich abnahm. Während die Zahl der Arbeitslosen zwischen Jänner und April 2018 im Vorjahresvergleich um durchschnittlich 35.064 Personen abnahm, nahm die Zahl der Arbeitslosen im selben Vergleichszeitraum 2019 nur mehr um 15.369 Personen ab.

Aufgrund der Entwicklung der Auszahlungen der UG 20 in den Jahren 2017 und 2018 ist anzunehmen, dass tatsächlichen Auszahlungen der UG 20 im Fiskaljahr 2019 deutlich über den budgetierten Auszahlungen von 8,156 Mrd. € liegen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche budgettechnischen Faktoren waren dafür verantwortlich, dass die Auszahlungen der UG 20 im Fiskaljahr 2017 trotz sinkender Arbeitslosigkeit um 127 Mio. € stiegen?

2.    Warum blieben die Auszahlungen der UG 20 im Jahresvergleich 2018 zu 2017 nahezu konstant, obwohl sowohl die Zahl der Arbeitslosen als auch die Zahl der Schulungsteilnehmer_innen deutlich zurückging?

3.    Wie hoch werden die Auszahlungen der UG 20 im Jahr 2019 unter der Annahme sein, dass die Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer_innen im Jahresdurchschnitt gegenüber 2018 um 15.000 Personen sinkt?

4.    Wie hoch sind die Auszahlungen im Fiskaljahr 2021 unter der Annahme anzusetzen, dass die Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer_innen im Jahresdurchschnitt 2021 gleich hoch wie 2020 sein wird?

5.    Wie wirken sich die zu erwartenden Steigerungen der Auszahlungen der UG 20 auf den Maastricht Saldo des Staats in den Jahren 2019 bis 2023 aus?