3702/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.06.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend: negative Asylbescheide auf Basis von Gutachten des ehemals gerichtlichen Sachverständigen Karl Mahringer

Begründung:

Lange Zeit war Karl Mahringer einziger gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Länder Afghanistan, Irak und Syrien. Nun wurde Mahringer aufgrund unwissenschaftlicher und vorschriftswidriger Arbeitsweise die Zertifizierung als gerichtlich beeideter Sachverständiger rechtskräftig entzogen. Auf Basis von Gutachten des Sachverständigen Mahringers ergingen zahlreiche negative Bescheide und Erkenntnisse. Entgegen anderer Gutachten, wie etwa jenes der deutschen Afghanistan Expertin Friederike Stahlmann, gelangte Mahringer zu dem Schluss, dass die Sicherheitslage in großen Teilen Afghanistans stabil sei und insbesondere junge männliche Afghanen problemlos nach Kabul, Mazar e-Sharif oder Herat zurückkehren können. Seinen Gutachten lagen unwissenschaftliche Methoden, sehr fragwürdige Literaturrecherche und Fragebögen zugrunde. Trotz massiver Kritik an den Gutachten und seiner Vorgehensweise bei der Erstellung wurden viele Asylentscheidungen des BFA und des BVwG anhand der Einschätzung von Karl Mahringer getroffen.

Fragestellungen: Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    a.) Wie viele negative rechtskräftige Bescheide ergingen unter Berufung auf die Expertise von Karl Mahringer?

b.) Wie viele negative rechtskräftige Bescheide stützen sich ausschließlich auf Gutachten des Sachverständigen Mahringer?

2.    Wer haftet für die entstandenen Schäden?

3.    Welche Gutachten bzw. welche Sachverständigen werden nun für die Verfahren herangezogen?

4.    Werden die Verfahren, die aufgrund der rechtswidrig ergangenen Einschätzung des Sachverständigen Mahringer negativ erledigt wurden, von Amts wegen wieder aufgenommen?

5.    a.) Wenn die Frage 4 mit „Nein“ beantwortet wird, wie muss ein Asylwerber, dessen Antrag auf Asyl bzw. subsidiären Schutz aufgrund der rechtswidrig erstellten Gutachten von Karl Mahringer abgewiesen wurde, vorgehen, damit sein Verfahren wiederaufgenommen wird?

b.) Was ist in diesem Fall das fristenlaufauslösende Moment?

6.    Welche Schritte werden Sie setzen, um in Zukunft die Qualität der Sachverständigen­Gutachten zu garantieren?