3757/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundeskanzlerin

betreffend „Streichung von 1000 EU-Verordnungen - Folgeanfrage"

Begründung

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesminister Gernot Blümel forderten im Zuge des EU- Wahlkampfs die Streichung von 1000 EU-Verordnungen.[1] Das sind über 15% der insgesamt geltenden EU-Verordnungen (ohne Durchführungsverordnungen).[2] Bisher wurde - so auch im ORF Report am 14.5.20 19[3] - nur ein einziges Beispiel für eine aufzuhebende EU- Verordnung genannt, nämlich die sog. „Pommes-Verordnung", in der Fachsprache auch als Verordnung (EU) 2017/2158 der Kommission vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln bekannt.[4]

Die ursprüngliche Anfrage 3603/J wurde von Interims-Bundeskanzler Hartwig Löger in der Anfragebeantwortung 3302/AB unzureichend beantwortet (Verweis auf Anfragebeantwortung 3301/AB an die SPÖ, die jedoch andere Fragen beinhaltet hat).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Welche konkreten Verordnungen sollen laut Analyse des Bundeskanzleramtes neben der sog. „Pommes-Verordnung" noch abgeschafft werden? Bitte um eine möglichst vollständige Auflistung der 1000 Verordnungen.

a.       Nach welchen Kriterien wurden diese von Ex-Bundeskanzler Kurz bzw. seinen MitarbeiterInnen ausgewählt?

b.    Wie viele dieser Verordnungen können als „totes Recht" eingestuft werden?

c.       Welche dieser Verordnungen sollen durch nationale Gesetze ersetzt werden und welche Vorteile würde dies bringen?

d.      Welche dieser Verordnungen sind sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene entbehrlich und warum?

2.      Gab es im Bundeskanzleramt bzw. in einem Ministerium eine Arbeitsgruppe zum Thema Abschaffung von EU Verordnungen?

a.       Wenn ja, zu welchem Schluss kam diese?

b.      Wenn nein, warum nicht?

3.      Wurde die Zahl „1000" von Expertinnen oder Experten bestätigt?

a.       Wenn ja, von welchen?

b.      Wenn nein, warum wurden keine Expertinnen und Experten konsultiert?

c.       Wenn keine Arbeitsgruppe und/oder ExpertInnen konsultiert wurden, wie ist das Bundeskanzleramt unter Sebastian Kurz dann auf die Zahl 1000 gekommen?

4.      Welche konkreten Auswirkungen würde die Streichung der 1000 EU-Verordnungen auf EU-lnstitutionen haben?

5.      Welche Auswirkungen und/oder welche notwendigen Gesetzesänderungen hätte die Abschaffung jeder einzelnen Verordnung für Österreich?



[1]Z.B.: https://derstandard.at/2000102973603/Kurz-fordert-Ende-der-Bevormundung-durch-Bruessel.

[2] https://eur-

lex.europa.eu/search.html?qid=1557909411334&VV=true&DB_TYPE_OF_ACT=allRegulation&DTS_DOM=EU_L

AW&typeOfActStatus=ALL_REGULATION&type=advanced&lang=de&SUBDOM_INIT=LEGISLATION&DTS_SUBD

OM=LEGISLATION.

[3]  https://tvthek.orf.at/profile/Report/11523134/Report/14013462/EU-Minister-Bluemel-zur-OeVP-Linie-im-EU- Wahlkampf/14495300.

[4]  https://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R2158&qid=1557910222090&from=DE.