3759/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend die strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen fallführenden Staatsanwalts der Ermittlungen betreffend die diversen Eurofighter-Strafverfahren

Begründung:

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt führt seit Jänner 2019 ein Ermittlungsverfahren mit der Geschäftszahl 4 St 28/19p gegen den ehemaligen Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staats­anwaltschaft Wien und fallführenden Staatsanwalt in den diversen Eurofighter-Verfahren, Mag. Michael Radasztics. Ihm wird vorgeworfen, Amtsgeheimnisse an den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz weitergegeben zu haben und deswegen tatbestandsmäßig gemäß § 302 Abs. 1 StGB und in eventu § 310 Abs. 1 StGB gehandelt zu haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1)      Wann wurde das Ermittlungsverfahren gegen StA Mag. Radasztics eröffnet?

2)      Von wem ging in welcher Form die Initiative dazu aus?

3)      An wen und zu welchen Zeitpunkten wurde vor der Anzeigeerstattung Bericht bezüg­lich der angeblichen Verfehlungen von StA Mag. Radasztics erstattet?

4)      Wurde das Ermittlungsverfahren gegen StA Mag. Radasztics bei dessen Einleitung nur wegen des Faktums des vermuteten Geheimnisverrats geführt?

a.      Wenn ja, wann wurden die Ermittlungen auf andere Verdachtsmomente erwei­tert und wie lauten diese?

b.      Wenn nein, wegen welcher anderer Verdachtsmomente wurde zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen StA Mag. Radasztics ermittelt?

5)      Welche konkreten Ermittlungshandlungen wurden seit Beginn des Ermittlungsverfah­rens gegen den Beschuldigten StA Mag. Radasztics gesetzt? (Bitte um Auflistung der konkreten Ermittlungshandlungen sowie der Dauer derselben.)

6)     Die StA Eisenstadt hat im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen StA Mag. Radasztics u.a. die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortdatenrückerfassung angeordnet und durchgeführt. Für welchen Zeitraum wurde die Telekommunikati­onsdatenrückerfassung und Standortdatenrückerfassung angeordnet und durchge­führt? (Bitte um Angabe des genauen Beginn- und Enddatums samt Uhrzeit.)

7)      Wurden im Zuge der Ermittlungen auch Kommunikationsdaten von Personen ausge­wertet, mit denen StA Mag. telefonisch in Kontakt war?

a.      Wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen?

b.      Wenn ja, wurden alle diese Personen von der StA Eisenstadt darüber informiert, dass ihre Kommunikationsdaten erfasst und ausgewertet wurden?

8)      Waren von der Erfassung der Telekommunikationsdaten auch Abgeordnete zum Na­tionalrat betroffen?

a.    Wenn ja, wie viele und welche?

9)      Jedenfalls erfasst wurden die Telekommunikationsdaten des Abgeordneten zum NR Dr. Peter Pilz. Weshalb war das Erfassen seiner Telekommunikationsdaten notwen­dig?

10)  Der Abgeordnete zum NR Dr. Peter Pilz hat durch seinen Rechtsvertreter mit Schrift­satz vom 16.5.2019 um Mitteilung ersucht, welche seiner Telekommunikationsdaten durch die StA Eisenstadt erfasst wurden. Bis dato wurde dem Auskunftsbegehren nicht entsprochen. Weshalb wurde diesem Auskunftsverlangen bis jetzt nicht ent­sprochen?

11)  Ein Grund für die laufenden Ermittlungen gegen StA Mag. Radasztics ist die vermute­te rechtswidrige Weitergabe einer Weisung des Generalsekretärs Pilnacek durch den Beschuldigten am 20.12.2018. Weshalb werden in diesem Zusammenhang Verbin- dungs- und Standortdaten über einen Zeitraum von 3 Monaten benötigt?

12) Gab es in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren in denen bei Staatsanwälten oder Staatsanwältinnen im Zusammenhang mit Delikten wie Amtsmissbrauch und Weiter­gabe von Amtsgeheimnissen die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortrückerfassung angeordnet und/oder durchgeführt wurde?

a.      Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen ange­ordnet?

b.      Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen bewil­ligt?

c.       Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen nicht bewilligt?

d.      Wenn ja, wie lange war der jeweilige Anordnungszeitraum?

e.      Wenn ja, wie lange waren die Zeiträume, in denen die Erfassung der Telekommu­nikationsdaten tatsächlich durchgeführt wurden?

f.        Wenn nein, weshalb wurden ausgerechnet im Ermittlungsverfahren gegen StA Mag. Radasztics diese Ermittlungshandlungen angeordnet?

13) Gab es in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren in denen bei Richtern oder Richte­rinnen im Zusammenhang mit Delikten wie Amtsmissbrauch und Weitergabe von Amtsgeheimnissen die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortrücker­fassung angeordnet und /oder durchgeführt wurde?

a.      Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen ange­ordnet?

b.      Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen be­willigt?

c.    Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen nicht bewilligt?

d.      Wenn ja, wie lange war der jeweilige Anordnungszeitraum?

e.      Wenn ja, wie lange waren die Zeiträume, in denen die Erfassung der Telekommu­nikationsdaten tatsächlich durchgeführt wurden?

14)  Wurde auch im unlängst eingestellten, aufgrund der Anzeige der WKStA geführten, Ermittlungsverfahren gegen Mag. Christian Pilnacek eine Telekommunikationsdaten­rückerfassung und Standortrückerfassung angeordnet?

a.      Wenn ja, wann wurde diese angeordnet?

b.      Wenn ja, wurde diese bewilligt?

c.      Wenn ja, wie lange war der Anordnungszeitraum?

d.      Wenn nein, weshalb nicht?

15)  Der Beschuldigte StA Mag. Radasztics hat gegen diese Ermittlungsmaßnahmen Be­schwerden eingelegt. Wurde eine Versiegelung dieser Daten bis zu einer rechtskräfti­gen Entscheidung durchgeführt?

16)  Gab es im Zusammenhang mit dem Verfahren 4 St 28/19p Weisungen von einer Oberbehörde sei es formeller und auch informeller Natur?

a.      Wenn ja, von wem und wann wurde(n) die Weisung(en) ausgesprochen?

b.      Wenn ja, was war der Inhalt der Weisung(en)?

17)  Gab es im Zusammenhang mit dem Verfahren 4 St 28/19p Weisungen formeller oder informeller Natur von Generalsekretär Mag. Christian Pilnacek, OStA Mag. Richard Ropper oder LOStA Mag. Johann Fuchs?

a.      Wenn ja, von wem und wann wurde(n) die Weisung(en) ausgesprochen?

b.      Wenn ja, was war der Inhalt der Weisung(en)?

18)  Falls es Weisung(en) im Verfahren 4 St 28/19p gegeben hat, wurde der Weisungsrat konsultiert?

19) Wann und mit welcher Begründung wurde das Ermittlungsverfahren gegen General­sekretär Mag. Christian Pilnacek eingestellt?

20) Wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Mag. Christian Pilnacek auch der der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses geprüft?

a.      Wenn ja, weshalb wurde dieser Verdacht als nicht begründet eingestuft?

b.      Wenn nein, weshalb nicht?

21)  War die am 21.12.2018 bekannt gewordene Weisung im Eurofighter-Strafverfahren, wonach diverse Aktenteile aus dem Ermittlungsakt zu entnehmen sind, vom Amtsge­heimnis umfasst?

a.      Wenn ja, war es zulässig, dass Mag. Christian Pilnacek den Inhalt der Weisung per E-Mail an den ORF weitergab?

b.      Wenn ja, weshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Christian Pilnacek eingestellt?

c.       Wenn nein, weshalb wird in diesem Zusammenhang gegen StA Mag. Radasztics ermittelt?

22)   Ist schon bekannt, wann das Ermittlungsverfahren gegen StA Mag. Radasztics abge­schlossen sein wird und ob es zu einer Anklage kommen wird?