3784/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.06.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Beamtenpensionshöhen von Neuzugängen 2017 und 2018

Die Pensionen der im Jahr 2017 pensionierten Beamt_innen betrugen laut BMÖDS durchschnittlich € 3.438 monatlich, was fast so hoch ist wie die monatliche Höchst­pension von ASVG-Versicherten, die kaum erreichbar ist. Gerade bei bestehenden Bezügen zeigen sich enorme Unterschiede zwischen der Altersversorgung von Be­amten- und ASVG-Pensionen.

Im Jahr 2018 sind die Pensionskosten zum ersten mal seit vier Jahren wieder ge­stiegen - und das, obwohl die Höhe von ASVG-Pensionsneupensionen seit Jahren kontinuierlich sinkt, was einerseits auf die längeren Durchrechnungszeiträume, ande­rerseits aber auch auf das stagnierende Pensionsantrittsalter zurückzuführen ist. Be­amt_innen hatten einer Anfragebeantwortung 12741/AB von NEOS zufolge im Jahr 2017 immer noch eine dreimal höhere Antrittspension als ASVG-Versicherte (vgl. vol.at, 18.07.2017).

Fraglich ist, wie sich die durchschnittliche Höhe der Ruhebezüge von Beamt_innen, die seit 2017 in den Ruhestand getreten sind, im Vergleich zur durchschnittlichen Höhe einer ASVG-Pension entwickelt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die neuzuerkannten durchschnittlichen Ruhebezüge je­weils jährlich seit 2017 für Beamt_innen

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland)?