3806/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzler­amt

betreffend Inanspruchnahme Familienzeitbonus 2018

Die Einführung des Familienzeitbonus ist als großer Erfolg und Meilenstein auf dem Weg hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit gefeiert worden. Damit sollte es erwerb­stätigen Vätern ermöglicht werden, sich direkt nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen zu können und dafür finanzielle Unterstüt­zung zu bekommen. Das Ziel, dass bis 2020 über 30.000 Personen den Familien­zeitbonus in Anspruch genommen haben sollen, wurde bislang bei weitem nicht er­reicht.

Immer wieder klagen Väter und Mütter, die Familienzeit und den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen möchten, über Schwierigkeiten, die Beantragung betreffend. Neben mittlerweile medial bekannten Fällen von Selbständigen, die ihr Gewerbe ru­hend stellen müssen, können auch bei SVB-Versicherten immer wieder Schwierig­keiten auftreten. Nicht umsonst ist die Berufsgruppe der Bauern/Bäuerinnen jene, die neben Selbstständigen, die mit Abstand geringsten Fallzahlen aufweist, wenn es um Anträge auf den Familienzeitbonus geht (vgl. Beantwortung einer Anfrage von NEOS - 921/AB, XXVI. GP). Gerade einmal 13 von 6.070 Anträgen wurden von SVB- Versicherten seit Einführung des Familienzeitbonus gestellt (Stand Juni 2018).

Ziel moderner Familienpolitik, die auch den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit miteinschließt, muss es sein, Eltern zu ermöglichen, Erziehungs- und Betreuungsar­beit möglichst ausgewogen und fair aufzuteilen. Väter und Müttern sollen im gleichen Maße dazu in der Lage sein, Zeit mit ihrer Familie zu verbringen. Dazu muss eine echte 50:50 Aufteilung, ganz gleich welchem Berufstand man angehört, möglich sein. Auch die Frage, ob man im gleichen Haushalt lebt oder nicht, sollte im Hinblick auf moderne Familienformen nachrangig sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Anträge auf Familienzeitbonus wurden seit dessen Einführung gestellt? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungs­träger, Berufsgruppe, Bundesland und Jahr)

a.     Wie viele davon von Personen, die mehrfach versichert sind?

2.    Wie viele Anträge auf Familienzeitbonus wurden seit dessen Einführung durch einen negativen Bescheid abgelehnt? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungsträger, Berufsgruppe, Bundesland und Jahr)

a.    ...weil kein Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind vor­lag? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozial­versicherungsträger, Berufsgruppe und Bundesland)

b.    ...weil der Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil, Kind und an­derem Elternteil in Österreich nicht vorlag? (Bitte um Auflistung nach Ge­schlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungsträger, Berufsgruppe und Bundesland)

c.    ...weil kein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil vorlag? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungsträger, Berufsgruppe und Bundes­land)

d.    ...weil keine idente Hauptwohnsitzmeldung vorlag? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungsträger, Be­rufsgruppe und Bundesland)

e.    ...weil ein Erwerbstätigkeitserfordernis vor Bezugsbeginn nicht erfüllt wur­de? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialver­sicherungsträger, Berufsgruppe und Bundesland)

f.      ...weil Bestimmungen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes bzw. des Asylgesetzes 2005 nicht erfüllt wurden? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungsträger, Berufsgrup­pe und Bundesland)

g.    ...aus anderen Gründen? (Bitte um Angabe der Gründe und Auflistung nach Geschlecht der/s Antragsteller_in, Sozialversicherungsträger, Be­rufsgruppe und Bundesland)

3.    Der prozentuelle Anteil selbstständig Erwerbstätiger, die den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen, ist verschwindend gering. Welche Maßnahmen sollen ergrif­fen werden, um es dieser Berufsgruppe zu erleichtern, Familienzeit in Anspruch zu nehmen?

4.    Bäuerinnen und Bauern nehmen den Familienzeitbonus bislang fast überhaupt nicht in Anspruch (vgl. (921/AB, XXVI. GP). Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um es dieser Berufsgruppe zu erleichtern, Familienzeit in Anspruch zu nehmen?

5.    Welche Schritte sind notwendig (Erfordernisse), um als Arbeitnehmer_in (versi­chert bei einer der Gebietskrankenkassen), der/die eine Landwirtschaft im Ne­benerwerb betreibt, und daher gleichzeitig bei der SVB versichert ist, Familien­zeitbonus zu bekommen?

a.    Ist es richtig, dass es Nebenerwerbslandwirten nicht möglich ist, sich von der SVB abzumelden, ohne Flächen zu verkaufen oder zu verpachten?

b.    Gibt es die Möglichkeit, für die Dauer der Familienzeit die erforderlichen Beitragszahlungen ruhend zu stellen bzw. auszusetzen?

i.     Wenn nein, warum nicht?

ii.     Wenn nein, ist es angedacht, eine solche Möglichkeit zu schaffen?

iii.    Wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es für Nebenerwerbsland­wirte, den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen?

c.    Welche Schritte sind aus Ihrer Sicht notwendig, um eine praktikable Lö­sung für Nebenerwerbslandwirte zu schaffen, die den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen möchten?

6.    Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie, um den Familienzeitbonus weiter zu attraktivieren und Männer zur Familienzeit zu animieren?

a.    Spezifische Maßnahmen für bestimmte Berufs- oder Personengruppen (z.B.: Selbstständige, Nebenerwerbslandwirte, Mehrfachversicherte, etc.), die den Familienzeitbonus bisher weniger häufig in Anspruch genommen haben? (Bitte je Gruppe)

7.    Bis 2020 wurde im WFA des Gesetzesentwurfes (1110 der Beilagen XXV. GP) das Ziel definiert, dass 32.800 Personen den Familienzeitbonus in Anspruch ge­nommen haben sollen. Bis Juni 2019 waren es etwas mehr als 6.000 Perso­nen. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um dieses Ziel zu erreichen (abgesehen von einem vielfach propagierten Rechtsanspruch)?