3808/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.07.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

Wolfgang Peschorn

betreffend „Konsequenzen nach Anklage im Verfahren um den Stadterweiterungsfonds"

BEGRÜNDUNG

Vergangene Woche wurde bekannt, dass im Verfahren um den Stadterweiterungsfonds Anklage gegen vier Beschuldigte erhoben wird.

2008 wurde das Grundstück am Wiener Heumarkt für 4,2 Millionen Euro verkauft. Der Rechnungshof kritisierte dieses Geschäft damals scharf und meinte, der Verkauf hätte so niemals stattfinden dürfen. Für das Grundstück habe es zur selben Zeit Angebote in Höhe von neun Millionen Euro gegeben.

Der Verkaufserlös wurde vom Innenministerium laut Rechnungshofbericht satzungswidrig verwendet. Der Rechnungshof stellte fest, dass unter anderem auch Religionsgemeinschaften wie z.B. die Katholische Universität in Rom oder die Kirchliche Kommission in Österreich bedient wurden. Dafür wurden die beteiligten Beamten mit päpstlichen Orden bedacht. Um der Zweckentfremdung einen offiziellen Anstrich zu geben, wurde das Ritterkreuz des päpstlichen Silvesterordens von der damaligen Innenministerin Mikl-Leitner in Anwesenheit von Sebastian Kurz verliehen.

Jetzt erhebt die Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue gegen ranghöchste Beamte im Innenministerium.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wurden Konsequenzen aufgrund des Beamten-Dienstrechtsgesetzes - etwa in Form einer Suspendierung der Betroffenen - gezogen und wenn nein, warum nicht?