3810/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

 

betreffend Nebenbeschäftigungen von Richter_innen - ASG, LG, OLG

Eine Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung, die ein/e Richter_in außerhalb des Dienstverhältnisses und einer allfälligen Nebentätigkeit ausübt.

Gemäß § 63 Abs. 2 RStDG darf ein/e Richter_in keine Nebenbeschäftigung ausüben, die der Würde seines Amtes widerstreiten oder die ihn bei Erfüllung seiner Dienstpflichten behindern oder die Vermutung der Befangenheit in Ausübung des Dienstes hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden könnte. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebenbeschäftigungen – ausgenommen wissenschaftliche Nebenbeschäftigungen – hat ein/e Richter_in jeden Hinweis auf ihr/sein Richteramt zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass ein solcher Hinweis von anderer Seite unterbleibt.

 

Beispiel eines Interessenskonfliktes: ein/e Richter_in des ASG übt eine Nebenbeschäftigung bei der AUVA aus. Eine Nebenbeschäftigung bei der AUVA stellt einen Interessenkonflikt mit der Anstellung als Richter_in am ASG dar, wenn AUVA-bezogene Fälle behandelt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Richter_innen waren seit 2014 am Arbeits- und Sozialgericht Wien beschäftigt? (Darstellung nach Jahren)

2.    Übten diese Richter_innen des Arbeits- und Sozialgerichts Wien seit 2014 Nebenbeschäftigungen aus? (Darstellung nach Jahren)

a.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden hauptsächlich ausgeübt?

b.    Wenn ja, wie viele Richter_innen des Arbeits- und Sozialgerichts Wien übten zumindest eine Nebenbeschäftigung aus (Aufschlüsselung nach Art der ausgeübten Nebenbeschäftigung)?

c.    Wenn ja, wie viele Richter_innen des Arbeits- und Sozialgerichts Wien übten mehr als eine Nebenbeschäftigung aus (Aufschlüsselung nach Art und Anzahl der Nebenbeschäftigungen pro Richter_in)?

3.    Übten Richter_innen des Arbeits- und Sozialgerichts Wien seit 2014 im Rahmen von Veranstaltungen (bzw. im Auftrag) der AUVA oder anderer SV-Träger Nebenbeschäftigungen aus (z.B. Vorträge oder Kurse gehalten)? (Darstellung nach Jahren)

a.    Wenn ja, wie viele Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

b.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

4.    Wie viele Richter_innen waren seit 2014 an den Landesgerichten in der Rechtsmittelinstanz für Arbeits- und Sozialrechtssachen tätig? (Darstellung nach Jahren und Gerichten)

5.    Übten diese Richter_innen in der Rechtsmittelinstanz für Arbeits- und Sozialrechtssachen der Landesgerichte seit 2014 Nebenbeschäftigungen aus? (Darstellung nach Jahren und Gerichten)

a.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden hauptsächlich ausgeübt?

b.    Wenn ja, wie viele dieser Richter_innen in Arbeits- und Sozialrechtssachen der Landesgerichte übten zumindest eine Nebenbeschäftigung aus? (Aufschlüsselung nach Art der ausgeübten Nebenbeschäftigung)

c.    Wenn ja, wie viele dieser Richter_innen in Arbeits- und Sozialrechtssachen der Landesgerichte übten mehr als eine Nebenbeschäftigung aus? (Aufschlüsselung nach Art und Anzahl der Nebenbeschäftigungen pro Richter_in)

6.    Übten diese Richter_innen in Arbeits- und Sozialrechtssachen der Landesgerichte in den Jahren seit 2014 im Rahmen von Veranstaltungen (bzw. im Auftrag) der AUVA oder anderer SV-Träger Nebenbeschäftigungen aus (z.B. Vorträge oder Kurse gehalten)? (Darstellung nach Jahren und Gerichten)

a.    Wenn ja, wie viele Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

b.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

7.    Wie viele Richter_innen waren seit 2014 an den Oberlandesgerichten in der Rechtsmittelinstanz für Arbeits- und Sozialrechtssachen tätig? (Darstellung nach Jahren und Gerichten)

8.    Übten diese Richter_innen in der Rechtsmittelinstanz für Arbeits- und Sozialrechtssachen der Oberlandesgerichte seit 2014 Nebenbeschäftigungen aus? (Darstellung nach Jahren und Gerichten)

a.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden hauptsächlich ausgeübt?

b.    Wenn ja, wie viele dieser Richter_innen in Arbeits- und Sozialrechtssachen der Oberlandesgerichte übten zumindest eine Nebenbeschäftigung aus? (Aufschlüsselung nach Art der ausgeübten Nebenbeschäftigung)

c.    Wenn ja, wie viele dieser Richter_innen in Arbeits- und Sozialrechtssachen der Oberlandesgerichte übten mehr als eine Nebenbeschäftigung aus? (Aufschlüsselung nach Art und Anzahl der Nebenbeschäftigungen pro Richter_in)

9.    Übten diese Richter_innen in Arbeits- und Sozialrechtssachen der Oberlandesgerichte in den Jahren seit 2014 im Rahmen von Veranstaltungen (bzw. im Auftrag) der AUVA oder anderer SV-Träger Nebenbeschäftigungen aus (zB. Vorträge oder Kurse gehalten)? (Darstellung nach Jahren und Gerichten)

a.    Wenn ja, wie viele Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

b.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?