3816/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

 

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Gender Marker 2 als Förderkriterium

 

 

Der EU Gender Action Plan II sieht vor, dass 85 Prozent aller Projekte Gender Marker 1 und 2 aufweisen sollen. Aus frauenpolitischer Sicht sind Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter sehr zu begrüßen. Ebenso erfreulich ist, dass im aktuell gültigen Dreijahresprogramm 2019 – 20121 „Gleichberechtigung und Förderung von Frauen“ als Fokus genannt wird und 85 Prozent aller durch die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekten einen der beiden Marker aufweisen sollen.

 

Die dem BMEIA unterstellte Austrian Development Agency (ADA) hat 2019 neue Förderrichtlinien erlassen. Diese enthalten für Einzelprojekte Süd folgende Passage zu Gender Marker:

Im Rahmen dieser Einreichrunde werden Projekte zur Geschlechtergleichstellung, wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Ermächtigung von Frauen und Stärkung von sexueller und reproduktiver Gesundheit bevorzugt bewertet. Projekte in afrikanischen Ländern können nur gefördert werden, wenn sie die Geschlechtergleichstellung als Hauptziel verfolgen (Gender Marker II gemäß OECD-DAC Definition).[1]

 

Bei den Förderrichtlinien der Rahmenprogramme ist zu lesen:

Neue Rahmenprogramme in Afrika müssen die Kriterien für einen OECD-DAC Gender Equality Policy Marker 2 erfüllen. (Nähere Informationen finden Sie hier).[2]

 

Die österreichischen Nichtregierungsorganisationen haben bereits die von der EU vorgegebene Quote von 85% Gender Marker 1 und 2 kombiniert erfüllt. Bereits 87,15% der Projekte der Zivilgesellschaft die ADA ko-finanziert werden, erreichen Gender Marker 1 UND 2 sowie 17,41% erreichen Gender Marker 2.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesminister für Europa Integration, und Äußeres folgende

 

 

 

Anfrage:

 

1.    Welche Argumente haben zur Vorgabe geführt, alle neuen Einzelprojekte Süd und alle neue Rahmenprogramme in Afrika müssen Gender Marker 2 erfüllen, um förderwürdig zu sein?

 

2.    Mit welcher Vorlaufzeit wurden die Förderrichtlinien Zivilgesellschaft Süd und Rahmenprogramme geändert?

 

3.    Auf Grundlage welcher Argumente gibt es bisher keine Vorgaben bezüglich Gender Marker bei der Förderung von Wirtschaftspartnerschaften?

 

4.    Ist geplant Gender Marker 1 oder 2 als Förderkriterium der Wirtschaftspartnerschaften anzuwenden?

 

5.    Planen Sie bei den ODA-relevanten UN-Organisationen und Programmen Gender Marker 1 oder 2 als Förderkriterium anzuwenden?

 

a.    Wenn ja, ab wann und in welchem Ausmaß?

 



[1] https://www.entwicklung.at/akteure/zivilgesellschaft/einzelprojekte-sued/ letzter Zugriff am 11. Juni 2019

[2] https://www.entwicklung.at/akteure/zivilgesellschaft/rahmenprogramme/ letzter Zugriff am 11. Juni 2019