3824/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.07.2019
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger,
Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Anhebung von Pestizidgrenzwerten bei Lebens- und Futtermittel

Das Nervengift Clothianidin gehört zu den drei Bienen tötenden Neonicotinoiden, die im vergangenen Jahr von der EU für die Freilandanwendung verboten wurden. Am 14. Januar 2019 hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagen, u.a. den Höchstgehalt an Rückständen des Nervengiftes Clothianidin von 0,03mg/kg auf 0,3mg/kg anzuheben.

Der Grund für diesen Vorschlag sind Anträge – u.a. von der Bayer CropScience AG - auf Einfuhrtoleranz für das Pestizid Clothianidin in aus Kanada und den USA eingeführten Kartoffeln. In beiden Ländern darf Clothianidin noch immer im Kartoffelanbau zur Insektenvernichtung verwendet werden. Dieser Einsatz führt jedoch dazu, dass die amerikanischen Kartoffeln höhere Werte des Pestizids Clothianidin aufweisen, als in der EU erlaubt. Damit die USA und Kanada ungehindert ihre höher belasteten Kartoffeln in der EU verkaufen können, soll daher der erlaubte Grenzwert für das Gift angehoben werden.

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag am 13. März 2019 mehrheitlich abgelehnt, weil es den Grundsatz der Vorsorge nicht gewahrt sieht. Die gesundheitlichen Risiken für Menschen und bestäubende Insekten sei nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zu den wenigen Parlamentariern, die für höhere Grenzwerte für das Nervengift Clothianidin stimmten, gehört Otmar Karas. Bereits am 8. Februar 2019 erklärte jedoch die Gruppe der AgrarreferentInnen, dass es für den Rat keinen Grund gäbe, den Vorschlag abzulehnen.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

 

Anfrage

1.       Welche Position hat der österreichische Vertreter/ die österreichische Vertreterin in der Gruppe der AgrarreferentInnen vertreten? War er/sie für die Annahme des Vorschlags durch den Rat oder dagegen? Und wie wurde die österreichische Position begründet?

2.       Wie viele Anträge für Einfuhrtoleranzen gab es seit 2010 (bitte unter Angabe des Antragstellers, des bewertenden Mitgliedstaates, des betroffenen Lebens-/Futtermittels und des Wirkstoffes)? Wie vielen und welchen dieser Anträge wurde entsprochen, mit welcher Begründung und um wie viel wurden die jeweiligen Grenzwerte angehoben?

3.       In wie vielen Fällen und bei welchen Produkten wurde seit 2010 der zulässige Rückstandshöchstgehalt für Pestizidwirkstoffbelastungen von Lebens- und Futtermitteln angehoben und in wie vielen Fällen im gleichen Zeitraum abgesenkt (bitte unter Angabe des Antragstellers, des bewertenden Mitgliedstaates, des betroffenen Lebens-/Futtermittels und des Wirkstoffes und Jahren aufschlüsseln)? Wie wurden diese Veränderungen begründet und um wie viel wurden die jeweiligen Grenzwerte angehoben bzw. abgesenkt?