3833/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Offene Reformvorhaben“

 

In zumindest zwei bedeutsamen Materien ist ein Reformstau im Bereich der Verfassungsweiterentwicklung entstanden, der durch die vom ehemaligen Bundeskanzler Kurz ausgerufenen vorzeitigen Neuwahlen herbeigeführt wurde. Es betrifft dies einerseits den Bereich der Informationsfreiheit und andererseits das konkrete Vorhaben, Staatsverträge einer Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterziehen zu können.

 

Gerade hinsichtlich letzteren konkreten Projektes lag eine Zusage durch den ehemaligen Bundesminister Dr. Moser vor, noch vor dem Sommer den Fraktionen des Verfassungsausschusses einen Vorschlag zu unterbreiten. Es ist daher davon auszugehen, dass die notwendigen Vorarbeiten im zuständigen Verfassungsdienst erledigt wurden.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten die nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Vorarbeiten wurden durch den Verfassungsdienst zum Thema Vorabprüfung von Staatsverträgen geleistet und wie lautet im Wortlaut der Vorschlag in der letzten Fassung dazu?

 

2.    Welche weiterführenden Arbeiten wurden durch den Verfassungsdienst zum Projekt Informationsfreiheit seit dem Abbruch der parlamentarischen Verhandlungen anlässlich der vom damaligen ÖVP-Obmann Kurz ausgelösten vorgezogenen Neuwahlen 2017 durchgeführt, wurden weitere Gespräche mit den Ländern geführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese gebracht?

 

3.    Wurde vom Verfassungsdienst über die europäische Situation betreffend die Informationsfreiheit eine Studie oder Zusammenfassung erstellt und wie lauten diese im Wortlaut?

 

4.    Wurden an den beiden Gesetzesentwürfen (B-VG und einfachgesetzlich) weiterführende Arbeiten durch den Verfassungsdienst durchgeführt?
Wenn ja wie lautet die Letztfassung dazu?