3837/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Sicherung der Österreichischen Luftraumüberwachung

Verteidigungsminister Doskozil hat bereits im Jahr 2017 die Grundlagen für die Sicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Luftraumüberwachung in Österreich durch die Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ erarbeiten lassen. Deren Ergebnisse und Empfehlungen wurden dann in einer Pressekonferenz am 7. Juli 2017 der interessierten Öffentlichkeit präsentiert und gleichzeitig auch die politische Entscheidung zum Ausstieg aus dem System „Eurofighter-Typhoon“ verkündet: "Der teure Eurofighter ist damit Geschichte"[1]

Wenig später wurde die Bundesregierung von Sebastian Kurz „gesprengt“ und Neuwahlen ausgerufen. Danach bliesen ÖVP und FPÖ mit Minister Kunasek den eingeleiteten Ausstieg wieder ab und setzten stattdessen eine neue Evaluierungskommission (unter neuer Leitung) zur nochmaligen Prüfung aller Ergebnisse und neuerlichen Erstellung politischer Handlungs­optionen ein. Die Ergebnisse dieser Kommission wurden dann aber interessanterweise nicht veröffentlicht, sondern von Sommer 2017 bis zum Ende der Regierung Kurz geheim und unter Verschluss gehalten. Weder das Parlament, der Eurofighter-U-Ausschuss noch die Bürgerinnen wurden über die möglichen künftigen Optionen zur Sicherung der Luftraum­überwachung informiert und - was in Hinblick auf den inzwischen bestehenden Zeitdruck noch schwerer wiegt - es wurde keine politische Entscheidung getroffen!

Erst Bundesminister Starlinger hat - dankenswerter Weise - wieder den demokratischen Weg beschritten und das Parlament in diese wichtige Materie aktiv eingebunden. Er hat den Bericht und die Ergebnisse der Evaluierungskommission zum Thema Luftraum Überwachung (vom 27. Juni 2018) allen im Hohen Haus vertretenen Fraktionen zeitnah zugänglich gemacht.

Um nach Abschluss des dritten Eurofighter-U-Ausschusses nun noch etwas mehr Einblick in die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der zweiten Evaluierungskommission zu erhalten, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage:

1.    Wie aus einer aktuellen Information der Bundesheer-Homepage (datiert mit 15. Februar 2018) hervorgeht, hat Ex-Minister Kunasek die Einsetzung der Evaluierungskommission aktive Luftraumüberwachung wie folgt begründet:

„Seit dem Bericht der SOKO "Aktive Luftraumüberwachung", der im Juli 2017 dem vormaligen Bundesminister Hans Peter Doskozil vorgelegt wurde, sind acht Monate vergangen. Heute liegen uns für die anstehenden Entscheidungen weitere Informationen vor, die eine Neubewertung erfordern.“[2]
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

a.    Welche „weiteren“ - neuen - Informationen lagen dem BMLV zum Zeitpunkt der Einsetzung der Evaluierungskommission vor?

b.    Welchen Einfluss hatten diese „weiteren“ - neuen - Informationen auf die Ergebnisse der SOKO „Aktive Luftraumüberwachung“?

c.     Wie wurde die hohe Geheimhaltung gerechtfertigt?

d.    Was hat die Ergebnisse der Evaluierungskommission, von den Ergebnissen der SOKO Luftraumüberwachung betreffend die Notwendigkeit zur Geheimhaltung unterschieden?

e.    Was hat sich geändert, dass der Evaluierungsbericht nun rund ein Jahr nach Fertigstellung doch dem Parlament zugänglich gemacht werden konnte?

2.    Im nachfolgenden Absatz finden sich folgende Erklärungen:

„Nach Vorlage der Ergebnisse der SOKO "Aktive Luftraumüberwachung" wurden dem Bundesministerium für Landesverteidigung von der schwedischen und amerikanischen Regierung weitere Preisauskünfte übermittelt und von den Eurofighter "Core Nations" Großbritannien sowie Italien Gesprächsangebote unterbreitet, die es zu evaluieren gilt. Auch wurde angeboten, die laufenden Betriebskosten der Eurofighter neu zu verhandeln.“[3] Daraus resultieren jedoch weitere Fragen:

a.    Fanden alle diese Zahlen, Daten und Fakten Eingang in die Ergebnisse der Evaluierungskommission?

b.    Welche Länder betreffend Datenmaterial über den Betrieb der analysierten Flugzeugtypen angefragt?

c.    Welche Länder sind dieser Aufforderung nachgekommen und welche nicht?

d.    Wurden gewisse Daten in den Berechnungen nicht berücksichtigt?

i.    Wenn Ja, warum nicht?

ii.    Wenn Nein, wie wurde mit den Daten von Polen umgegangen?

e.    Wurden einige dieser Zahlen, Daten und Fakten nicht vielleicht deshalb erst nach der Tätigkeit der SOKO Luftraumüberwachung geliefert, weil mit der politischen Entscheidung für einen Ausstieg aus dem Waffensystem „Eurofighter-Typhoon“ im Sommer 2017 eine ausreichende Grundlage dafür gegeben war?

3.   Wurden diese „weiteren“ - neuen - Informationen auch dem Eurofighter-U-Ausschuss übermittelt und zur Verfügung gestellt?

a.    Falls JA, wann und in welcher Aktenlieferung wurden diese Unterlagen vom BMLV ans Parlament übermittelt?

b.    Wenn NEIN, warum nicht?

4.    In ihren Empfehlungen weicht die Evaluierungskommission (Sommer 2018) ja erfreulicherweise kaum von den ursprünglichen Ergebnissen der SOKO Aktive Luftraumüberwachung (aus 2017) ab. Der Weiterbetrieb der österr. Eurofighter (Tranche 1) mit beschränktem Ausrüstungsstand und geringen Flugstunden wird NICHT empfohlen, stattdessen wird entweder die Nach-und Aufrüstung der bestehenden Eurofighter oder die Beschaffung einer europäischen Abfangjäger-Alternative angeregt!

Daraus resultieren folgende Fragen:

a.    Wurden bzw. welche Schritte wurden bisher von Ex-Minister Kunasek zur Umsetzung der Empfehlungen der Evaluierungskommission bzw. der SOKO aktive LRÜ gesetzt?

b.    Welche Schritte wurden von Ihnen gesetzt bzw. welche Schritte planen sie gemäß den Empfehlungen der Evaluierungskommission und der SOKO aktive LRÜ zu setzten?

c.    Liegen bereits alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen zur politischen Entscheidung zur Beschaffung eines künftigen Primärsystems (=Kampfflugzeug) zur aktiven Luftraumüberwachung vor?

i.    Wenn NEIN, warum nicht?

ii.   Wenn NEIN, bis wann liegen diese vor?

d.    Liegen bereits alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen zur politischen Entscheidung zur Beschaffung eines ergänzenden Trainersystems vor?

i.    Wenn NEIN, warum nicht?

ii.   Wenn NEIN, bis wann liegen diese vor?

5.     Wann ist nach aktuellem Stand die „absolute“ Deadline zur Umsetzung der Empfehlungen der beiden Kommissionen zur Sicherung der Österreichischen Luftraumüberwachung erreicht, damit nicht der mit 2022 prognostizierte (Total)Verlust der Fähigkeit zur aktiven Luftraumüberwachung eintritt?



[1] Vgl. https://www.spoe.at/2017/07/07/doskozil-teurer-eurofighter-ist-geschichte/ (Abruf Juli 2019)

[2] Vgl- http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=9336 (Abruf Juli 2019)

[3] Ebd.