3859/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.07.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Robert Laimer

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrgesetz 1967; 37.KFG-Novelle)

Zur Bekämpfung illegaler Praktiken und Zustände bei der Güterbeförderung sind Kontrollen erforderlich. Letztlich wird nur durch die Einhaltung der straßenpolizeilichen (Maße und Gewichte, Geschwindigkeit, Fahrverbote... ), der sozialen (Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber, EU-Entsendebestimmungen...) und technischen Bestimmungen (Ladungssicherung, Fahrzeugzustand... ) die Verkehrssicherheit und ein fairer Wettbewerb garantiert. Über Kontrollen können auch Vergehen gegen Abgabepflichten (Maut, Sozialversicherungsbeiträge usw.) festgestellt werden.

In Österreich werden daher, völlig zu Recht, Kontrollen im Straßengüterverkehr durchgeführt. An diesen Kontrollen sind bundesweit das Innenministerium (Exekutive), das Finanzministerium (Finanzpolizei) und das Sozialministerium (Arbeitsinspektorat, Krankenkassen) beteiligt.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.   Wie viele Kontrollen wurden, aufgeschlüsselt nach den oben angeführten Behörden/Körperschaften, in den Jahren 2017 und 2018 auf Autobahnen und Schnellstraßen durchgeführt?

2.   Wie viele Verfehlungen wurden, aufgeschlüsselt nach den oben angeführten Behörden/Körperschaften, in den Jahren 2017 und 2018 auf Autobahnen und Schnellstraßen dabei festgestellt?

3.   Wie viele Kontrollen wurden dabei von betroffenen Stellen gemeinsam durchgeführt?

4.   Wie viele Personen sind, aufgeschlüsselt nach den oben angeführten Behörden/Körperschaften, für verkehrsspezifische Kontrollen des Straßengüterverkehrs beschäftigt?