3869/J XXVI. GP
Eingelangt am 03.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterentwicklung der Studienförderung
Die Weiterentwicklung des
Studienförderungsgesetzes wird in der nächsten Legislaturperiode
ein zentrales Thema darstellen. Aus diesem Grund ist es notwendig, über
sämtliche
vorhandene Daten bzw. Planungen im Ressort zu verfügen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an
die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1.
Die allgemeine Altersgrenze
für den Stipendienbezug liegt laut § 6 Abs. 4
Studienförderungsgesetz bei 30 Jahren zu Studienbeginn, für
sogenannte
„SelbsterhalterInnen“ ist - abhängig von der Zeit des
vorangegangenen Selbsterhalts - die Grenze das 35. Lebensjahr. Diese Grenzen
sind - trotz Debatten um die notwendige
Anhebung des Pensionsalters und das lebensbegleitende Lernen - schon seit
Jahrzehnten gleich.
Laut Anfragebeantwortung vom 26.4.2019 ist eine Anhebung der Altersgrenze bei SelbsterhalterInnen mit „beträchtlichen Mehrkosten“ verbunden.
Wie hoch sind die geschätzten Mehrkosten pro
Jahr für eine Anhebung der Altersgrenze
bei SelbsterhalterInnen gemäß § 6 Z 4 lit. a von derzeit 35 auf
40 Jahre?
2.
Im Tätigkeitsbericht der
Ombudsstelle für Studierende wird vorgeschlagen, dass nach
längerer Zeit der Erwerbstätigkeit Vorstudien außer Betracht
bleiben sollen.
Wie hoch sind die
geschätzten Mehrkosten pro Jahr für diese Maßnahme, wenn z.B.
eine
Frist von 6 Jahren verankert wird?
3.
Eine Anfragebeantwortung aus
dem Februar 2011 belegte, dass die durchschnittlichen Stipendien von Kindern
von LandwirtInnen und Selbständigen deutlich höher waren als
z.B. je von ArbeiterInnen.
Wie viele Personen bekamen im Wintersemester
2018/19 eine Studienbeihilfe
(ausgenommen SelbsterhalterInnen) gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Angestellte/Angestellter,
ArbeiterIn, Selbständige/Selbständiger, LandwirtIn, Öffentlich
Bedienstete/öffentlich Bediensteter, PensionistIn, Sonstige sowie alle
Kombinationen
dieser Berufsgruppen bei Vater und Mutter)?
4. Wie hoch war der durchschnittlich tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienbeihilfe im Wintersemester 2018/19 gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern
(Angestellte/Angestellter, ArbeiterIn,
Selbständige/Selbständiger, LandwirtIn, Öffentlich
Bedienstete/öffentlich Bediensteter, PensionistIn, Sonstige sowie alle
Kombinationen
dieser Berufsgruppen bei Vater und Mutter)?
5.
Wie hoch war die
durchschnittliche Erledigungszeit für einen Antrag auf Studienbeihilfe
in den Studienjahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19?
6. Wie hoch war der Personalstand der
Studienbeihilfenbehörde in Vollzeitäquivalenten
2018 sowie 2019 (Stand Juni 2019) insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den
sechs Standorten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt?
7. Wie viele zusätzliche Planstellen wurden in
der Studienbeihilfenbehörde in den Jahren
2017, 2018 und 2019 (Stand Juni 2019) geschaffen, um den Mehraufwand durch
höhere Antragszahlen abdecken zu können und längere Wartefristen
für die AntragstellerInnen zu vermeiden?
8. Wie sieht die Altersstruktur der MitarbeiterInnen der Stipendienstellen an den sechs Standorten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt aus? Wie viele Stellen müssen 2019, 2020 und 2021 aufgrund von Pensionierungen nachbesetzt werden?