3869/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterentwicklung der Studienförderung

Die Weiterentwicklung des Studienförderungsgesetzes wird in der nächsten Legislaturperiode
ein zentrales Thema darstellen. Aus diesem Grund ist es notwendig, über sämtliche
vorhandene Daten bzw. Planungen im Ressort zu verfügen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Forschung folgende

Anfrage

1.      Die allgemeine Altersgrenze für den Stipendienbezug liegt laut § 6 Abs. 4 Studienförderungsgesetz bei 30 Jahren zu Studienbeginn, für sogenannte
„SelbsterhalterInnen“ ist - abhängig von der Zeit des vorangegangenen Selbsterhalts - die Grenze das 35. Lebensjahr. Diese Grenzen sind - trotz Debatten um die notwendige
Anhebung des Pensionsalters und das lebensbegleitende Lernen - schon seit Jahrzehnten gleich.

Laut Anfragebeantwortung vom 26.4.2019 ist eine Anhebung der Altersgrenze bei SelbsterhalterInnen mit „beträchtlichen Mehrkosten“ verbunden.

Wie hoch sind die geschätzten Mehrkosten pro Jahr für eine Anhebung der Altersgrenze
bei SelbsterhalterInnen gemäß § 6 Z 4 lit. a von derzeit 35 auf 40 Jahre?

2.      Im Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende wird vorgeschlagen, dass nach
längerer Zeit der Erwerbstätigkeit Vorstudien außer Betracht bleiben sollen.

Wie hoch sind die geschätzten Mehrkosten pro Jahr für diese Maßnahme, wenn z.B. eine
Frist von 6 Jahren verankert wird?

3.      Eine Anfragebeantwortung aus dem Februar 2011 belegte, dass die durchschnittlichen Stipendien von Kindern von LandwirtInnen und Selbständigen deutlich höher waren als
z.B. je von ArbeiterInnen.

Wie viele Personen bekamen im Wintersemester 2018/19 eine Studienbeihilfe
(ausgenommen SelbsterhalterInnen) gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Angestellte/Angestellter, ArbeiterIn, Selbständige/Selbständiger, LandwirtIn, Öffentlich Bedienstete/öffentlich Bediensteter, PensionistIn, Sonstige sowie alle Kombinationen
dieser Berufsgruppen bei Vater und Mutter)?

4.      Wie hoch war der durchschnittlich tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienbeihilfe im Wintersemester 2018/19 gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern

(Angestellte/Angestellter, ArbeiterIn, Selbständige/Selbständiger, LandwirtIn, Öffentlich Bedienstete/öffentlich Bediensteter, PensionistIn, Sonstige sowie alle Kombinationen
dieser Berufsgruppen bei Vater und Mutter)?

5.      Wie hoch war die durchschnittliche Erledigungszeit für einen Antrag auf Studienbeihilfe
in den Studienjahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19?

6.      Wie hoch war der Personalstand der Studienbeihilfenbehörde in Vollzeitäquivalenten
2018 sowie 2019 (Stand Juni 2019) insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den sechs Standorten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt?

7.      Wie viele zusätzliche Planstellen wurden in der Studienbeihilfenbehörde in den Jahren
2017, 2018 und 2019 (Stand Juni 2019) geschaffen, um den Mehraufwand durch höhere Antragszahlen abdecken zu können und längere Wartefristen für die AntragstellerInnen zu vermeiden?

8.      Wie sieht die Altersstruktur der MitarbeiterInnen der Stipendienstellen an den sechs Standorten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt aus? Wie viele Stellen müssen 2019, 2020 und 2021 aufgrund von Pensionierungen nachbesetzt werden?