3879/J XXVI. GP
Eingelangt am 03.07.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Gebarung der Ärztekammer
2018
Überfinanzierung dank Zwangsmitgliedschaften
Die Zwangsbeiträge zur Ärztekammer sind in
ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Wie frühere Anfragen zur
Finanzierung der Kammern gezeigt haben, hängt die Entwicklung der
Einnahmen oft nicht mit den tatsächlichen Aufgaben der jeweiligen Kammer
zusammen, was eine finanzielle Überversorgung der jeweiligen Kammern
bedeutet. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben
hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern
nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen
beruflichen Vertretung nicht möglich ist. Deshalb ergibt sich auch bei der
Ärztekammer ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche
Beitragseinnahmen und sonstigen Einnahmen die Kammern (Bund u. Länder)
verfügen und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.
Vorteile der freiwilligen Mitgliedschaft - stärkere Kundenorientierung und Sparsamkeit
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von
einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von
beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte
Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass
die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf
politischer Ebene geprüft werden müssen.
Finanzielle Reserven
Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen zehn Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es wichtig zu erfahren, welche Ruhebezüge an ehemalige Funktionär_innen in den letzten zehn Jahren ausbezahlt wurden. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie hoch waren 2018 die Beitragseinnahmen der Ärztekammern gem. § 91 Ärztegesetz? (einzeln für jede Landesärztekammer)
2. Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Österreichische Ärztekammer gem. § 132 Ärztegesetz flossen?
3. Gab es 2018 weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Ärztekammern?
a. Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
4. Wie hoch waren 2018 die Personalausgaben? (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)
5. Wie hoch waren 2018 die Ausgaben für IT (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
a. interne IT-Ausgaben?
b. zugekaufte (externe) IT-Ausgaben?
6. Wie hoch waren 2018 die Ausgaben für PR und Marketing (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
a. interne PR/Marketing-Ausgaben?
b. zugekaufte (externe) PR/Marketing-Ausgaben?
7. Wie hoch waren von 2014-2018 die Ausgaben für Beratungsleistungen? (Darstellung je Jahr, insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
8. Wie hoch waren 2018 die Gesamtausgaben? (Auflistung jährlich 2014-2017, insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
9. Wie hoch waren 2018 die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
a. Wie hoch waren die Pensionssicherungsbeiträge gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz?
b. Wurde dabei die Maximalhöhe der Pensionssicherungsbeiträge gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eingehoben?
10. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2018 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge unter 70% (€ 3.591) der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
11. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2018 Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70% (€ 3.591) und 140%(€ 7.182) der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
12. Wie viele der Bezügebezieher_innen erhielten 2018 Ruhe-
bzw. Versorgungsbezüge über 140% (€ 7.182) der
jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs.
1 ASVG? (insgesamt und für jede Landesärztekammer und die
Österreichische Ärztekammer)
13. Wie hoch waren 2018 die Mitarbeiterstände der Ärztekammern? (einzeln für jede Landeskammer und die Österreichische Ärztekammer in Vollzeitäquivalenten)
14. Wie hoch waren Ende 2018 die Rücklagenbestände? (einzeln für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
a. Wie wäre 2018 die gesetzlich notwendige Rücklage gewesen? (einzeln für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)
15. Wie hoch waren 2018 die Zuflüsse zu Rücklagen? (einzeln für jede Landesärztekammer und die Österreichische Ärztekammer)