3890/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Verteilung der Gesamtpensionseinkommen 2018

 

Das Pensionsanpassungsgesetz 2018 (PAG 2018) definierte ein Gesamtpensionseinkommen (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01767/index.shtml). Auf dieses Gesamtpensionseinkommen war für das Jahr 2018 die gestaffelte Pensionsanpassung anzuwenden. Mit der Ermittlung des Gesamtpensionseinkommens sollte sichergestellt werden, dass nur tatsächlich "kleine Pensionen" von einer höheren Pensionsanpassung profitieren würden. Für das PAG 2019 wurde aus unbekannten Gründen auf die entsprechende Gesamtpensionseinkommens-Ermittlung verzichtet.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Pensionist_innen bezogen 2018 ein monatliches Gesamtpensionseinkommen gem. PAG 2018? (getrennt nach Geschlecht und insgesamt)

a.    von 0% bis 10% der HBGL?

b.    von >10% bis 20% der HBGL?

c.    von >20% bis 30% der HBGL?

d.    von >30% bis 40% der HBGL?

e.    von >40% bis 50% der HBGL?

f.      von >50% bis 60% der HBGL?

g.    von >60% bis 70% der HBGL?

h.    von >70% bis 140% der HBGL?

i.      von >140% bis 210% der HBGL?

j.      von >210% bis 280% der HBGL?

k.    von >280% bis 350% der HBGL?

l.      von >350% der HBGL?

2.    Weshalb wurde im PAG 2019 auf eine umfassende Ermittlung des Gesamtpensionseinkommens gem. PAG 2018 verzichtet?

3.    Wie hoch schätzen sie die Ausgabenersparnis für 2019 ein, wenn für das PAG 2019 die Gesamtpensionseinkommensermittlung gem. PAG 2018 erfolgt wäre?

4.    Wie hoch schätzen sie die Ausgabenersparnis über das Jahr 2019 hinaus ein, wenn für das PAG 2019 die Gesamtpensionseinkommensermittlung gem. PAG 2018 erfolgt wäre?