3900/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Alexander Schallenberg

betreffend „Das Damoklesschwert der Roten Liste"

BEGRÜNDUNG

Seit zwei Jahren befindet sich das historische Zentrum der Stadt Wien auf der Roten Liste der gefährdeten UNESCO Welterbestätten. Genauso lange ist in diesem Gebiet ein Flächenwidmungsplan in Kraft, der gegen geltendes Völker- und Bundesrecht verstößt. Im Jänner 2019 hat der Verfassungsjurist Prof. Theo Öhlinger in einem Gutachten eindeutig festgehalten, dass nicht nur die Stadt Wien, sondern auch die Österreichische Bundesregierung verpflichtet ist, den Flächenwidmungsplan zu bekämpfen um das Welterbe zu schützen.

Der ehemalige Kulturminister Gernot Blümel hat sowohl im Nationalrat als auch im Rahmen einer Pressekonferenz Ende März angekündigt, eine Weisung nach Artikel 16 Abs 4 B-VG an die Stadt Wien zu erteilen, falls die Stadt nicht von sich aus Maßnahmen trifft. Der Flächenwidmungsplan ist aber nach wie vor unverändert in Kraft, das Damoklesschwert der roten Liste schwebt nicht nur weiterhin über dem Welterbe, es wurde sogar um ein weiteres Jahr verlängert und damit bekräftigt.

Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die von der Stadt Wien angekündigte „Nachdenkpause" allein nichts ändern wird. Im Gegenteil: Die UNESCO bzw. ICOMOS haben klare Empfehlungen formuliert, dazu gehört die gesetzliche Verankerung des Welterbes in der Bauordnung sowie im Denkmalschutzgesetz. Darüber hinaus ist der rechtswidrige Flächenwidmungsplan zu korrigieren.

Als neuer Kulturminister sind Sie nicht nur genauso in der Pflicht wie Ihr Vorgänger, Sie kommen sogar aus dem identen politischen Umfeld und sind mit der Materie wohl bestens betraut.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Kennen Sie das Gutachten von Prof. Öhlinger aus dem Jänner 2019 zur Handlungspflicht der Bundesregierung nach Art 16 B-VG?

2.      Wissen Sie, dass die Bundesregierung nach Art 16 B-VG verpflichtet ist, die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge sicherzustellen?

3.       Haben Sie Kenntnis vom Versprechen Ihres Vorgängers Gernot Blümel, eine Weisung an die Stadt Wien zu erteilen, falls diese nicht von selbst bis 8.4.2019 tätig wird?

4.       Werden Sie im Sinne der Kontinuität und verfassungsrechtlichen Pflicht das Versprechen Ihres Vorgängers in Ihrer Amtszeit einlösen?

5.       Wann werden Sie Maßnahmen treffen, um den aktuell rechtswidrigen Zustand zu korrigieren?

6.       Was werden Sie tun, um das Welterbe, wie von ICOMOS gefordert, im Denkmalschutzgesetz zu verankern?