3901/J XXVI. GP
Eingelangt am 09.07.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Biomasseheizwerk Gaschurn
Im Umfeld von Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH gibt es seit geraumer Zeit finanzielle Ungereimtheiten. Im Zentrum - Martin N. (Volkspartei-Bürgerliste), Bürgermeister von Gaschurn und gleichzeitig Geschäftsführer des Biomasseheizwerkes Gaschurn. Wie auf vorarlberg.orf.at am 30.08.2018 berichtet, steckt das Heizwerk bereits jahrelang in den roten Zahlen fest. Die Hypo Bank habe längst den Geldhahn zugedreht, die Insolvenz des Heizwerkes sei im Raum gestanden. Martin N. hat im Zuge dessen, so auch von ihm selbst bestätigt, Gemeindegelder für Darlehen an das Heizwerk verwendet ohne die Gemeindevertretung zu befragen.
Ebenfalls am 30.08.2018, berichtet vol.at dass die Staatsanwaltschaft aufgrund von "Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt” Ermittlungen gegen Martin N. eröffnet hat. In einem Bericht der Vorarlberger Nachchrichten vom 15. Oktober 2018, zeigt sich der Beschuldigte uneinsichtig. Medien und Opposition seien Schuld an den kontroversen Diskussionen um seine Person. Auch verschwiegen worden sei, dass das Landesverwaltungsgericht die Klage des Schuldners abgelehnt habe und so die Vorgehensweise der Gemeinde bestätigt habe. ORF-Recherchen sollen jedoch beweisen, dass das Landesverwaltungsgericht die Klage nur abgewiesen hat, weil sie nicht rechtzeitig eingebracht wurde. Somit wurde die Verhaltensweise der Gemeinde keineswegs bestätigt.
Die Optik in der Causa ist zumindest eine schiefe. Der Verdacht der Konkursverschleppung und Untreue, bzw. Missbrauchs der Amtsgewalt liegt aufgrund der medialen Berichterstattung nahe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wegen welcher Tatbestände wurden Ermittlungen aufgenommen?
2. Gegen wie viele Personen wurde ermittelt?
3. Wie viele Zeugen wurden einvernommen?
4. Wurden im Ermittlungsverfahren Sachverständige bestellt?
a. Wenn ja, wie viele und aus welchen Fachgebieten?
b. Wenn ja, für welche konkreten Problemstellungen wurden Sachverständige beauftragt?
c. Wenn ja, haben die Sachverständigen bereits sein Gutachten erstellt und übermittelt?
5. Hat es in Zusammenhang mit diesem Verfahren Weisungen an die Staatsanwaltschaft gegeben?
6. Wenn ja, von wem sind diese Weisungen ausgegangen und welchen Inhalt hatten
diese Weisungen?
7. Gab es eine Weisung, von der Einvernahme einzelner Personen abzusehen?
8. Wann wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt?
9. Aus welchen Gründen wurde eingestellt?