3906/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

 

 

betreffend Vermögensbestände und Werbekosten der Arbeiterkammer

 

Vermögensbestände und Rücklagen, insbesondere der Umgang mit diesen, stellen ein berechtigtes öffentliches Interesse dar: Es handelt sich bei der Arbeiterkammer-Umlage um eine Zwangsabgabe, die zweckentsprechend für Leistungen verwendet werden müsste, die dem Hauptaufgabengebiet der Kammer entspricht. Eine Zweckentfremdung einerseits oder eine Anhäufung von Vermögensbeständen und Rücklagen ohne konkrete Ziele andererseits, entspricht jedenfalls nicht dem Interesse der Zwangsmitglieder der Kammern für Arbeiter und Angestellte.

Vor dem Hintergrund der nicht übersehbaren Wahlwerbung im Vorfeld der AK-Wahlen 2019 und der Dokumentation, scheint es für die Zwangsbeiträge zahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großem Interesse, in welchem Umfang die verschiedenen Kammern für Arbeiter und Angestellte Vermögen angehäuft haben und wie sich diese entwickelt haben, aber vor allem ist auch die Vermögensverwendung selbst zu ermitteln.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Wie hoch waren die Aktiva der Arbeiterkammern jährlich seit 2016? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

a.    Wie hoch war jeweils das Anlagevermögen?

                                  i.    Wie hoch war das Vermögen an Sachanlagen

1.    Wie hoch war das Sachvermögen an Grundstücken

2.    Wie hoch war das Sachvermögen an Betriebs- und Geschäftsausstattung

3.    Wie hoch war das Sachvermögen an anderen Sachanlagen?

4.    Wie hoch war das Sachvermögen an Anlagen im Bau?

                                ii.    Wie hoch war das Vermögen an Finanzanlagen?

1.    Wie hoch war das Finanzvermögen an Wertpapieren?

2.    Wie hoch war das Finanzvermögen an Beteiligungen?

3.    Wie hoch war das Finanzvermögen an Ausleihungen?

b.    Wie hoch war jeweils das Umlaufvermögen?

                                  i.    Wie hoch war das Vermögen an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen?

                                ii.    Wie hoch war das Vermögen an Wertpapieren?

                               iii.    Wie hoch war das Vermögen an Kassenbeständen und Guthaben bei Banken?

2.    Wie hoch waren die Passiva der Arbeiterkammern jährlich seit 2016? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

a.    Wie hoch war jeweils das Kapitalvermögen?

b.    Wie hoch waren jeweils die Rücklagen?

                                  i.    Wie hoch waren die Investitionsrücklagen?

                                ii.    Wie hoch waren die sonstigen Rücklagen?

c.    Wie hoch waren jeweils die Rückstellungen

                                  i.    Wie hoch waren die Pensionsrückstellungen?

                                ii.    Wie hoch waren die Abfertigungsrückstellungen?

                               iii.    Wie hoch waren die Wahlrückstellungen?

                               iv.    Wie hoch waren die sonstigen Rückstellungen?

d.    Wie hoch war jeweils das Vermögen aus Verbindlichkeiten?

                                  i.    Wie hoch waren die Verbindlichkeiten aus Darlehen?

                                ii.    Wie hoch waren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen?

                               iii.    Wie hoch waren die sonstigen Verbindlichkeiten?

3.    Auf welche Absolutwerte beliefen sich die Beitragseinnahmen der Arbeiterkammer aus den erhobenen Umlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

4.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen an die Arbeiterkammern? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

a.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen?

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

6.    Wie viele Mitarbeiter_innen beschäftigen die Arbeiterkammern? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer in Vollzeitäquivalenten)

a.    Wie hoch waren die daraus resultierenden gesamten Personalausgaben? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

7.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

8.    Wie haben sich die Ausgaben für sonstige betriebliche Aufwendungen entwickelt? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

9.    Wie hoch waren davon die Ausgaben für Werbung/Inserate und ähnliche Ausgabenposten? (Aufgeschlüsselt jährlich von 2016-2018, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

10. Wie hoch waren die Wahlkampfkosten für die Arbeiterkammerwahl 2014? (Aufgeschlüsselt für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

11. Wie hoch waren die Wahlkampfkosten für die Arbeiterkammerwahl 2019? (Aufgeschlüsselt für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)