3908/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lueger,

Genossinnen und Genossen

an die Bundeskanzlerin

betreffend Schließung von Moscheen

Im Juni 2018 verkündete die türkis-blaue Regierung mit großem Trommelwirbel, sieben Moscheen schließen und über 40 Imame ausweisen zu wollen - einige Monate später war laut Medienberichten bereits nur noch wenig von den großen Ankündigungen übrig. Abseits lauter und schlagzeilenheischender Worte scheint vom sogenannten Kampf gegen den politischen Islam wenig übrig zu sein außer einigen Zitaten und Pressekonferenzen, die lediglich zur Spaltung der Gesellschaft und zur Erhöhung der Feindseligkeit zwischen Nachbarinnen und Nachbarn beigetragen haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Moscheen wurden im Anschluss an die Ankündigungen von Kurz, Strache und Blümel im Juni 2018 für jeweils welche Dauer geschlossen, aufgeschlüsselt nach Moschee und Zeitraum?

a.    Wie viele Moscheen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch geschlossen?

2.    Gegen wie viele Imame wurde ein Ausweisungsbescheid auf jeweils welcher Rechtsgrundlage erlassen?

a.     Wie viele dieser Bescheide wurden zu jeweils welchem Zeitpunkt vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpft?

b.     Wie viele dieser Bescheide wurden zu jeweils welchem Zeitpunkt vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben?

c.     Wie viele Ausweisungsbescheide erwuchsen zu jeweils welchem Zeitpunkt in Rechtskraft?

d.     Wie viele der Imame, gegen die ein Ausweisungsbescheid erlassen wurde, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtmäßig in Österreich?

3.    Welche Konsequenzen aus den Ankündigungen des Juni 2018 in Bezug auf die Schließung von Moscheen und die Ausweisung von Imamen sind letztlich im Juni 2019 noch aufrecht gewesen?