3915/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Pensionsversicherung: Beiträge aus der Teilversicherung

 

Problem: Fehlende Beitragswahrheit bei Pensionen. Dadurch zu niedriges tatsächliches Pensionsantrittsalter und Pensionslücke

Da in Österreich die Pensionszahlungen nicht direkt an die eingezahlten Beiträge geknüpft sind, besteht seit jeher der Anreiz, Menschen frühzeitig mit nicht voll beitragsgedeckten Pensionen in den Ruhestand zu entlassen. Das Resultat dieser Frühpensionierungspolitik ist bekannt: ein tatsächliches Pensionsantrittsalter (59 Jahre), welches deutlich unter dem OECD-Schnitt (65 Jahre) liegt und eine Pensionslücke von knapp 20 Mrd. Euro.

 

Teilversicherung erhöht nur Ersatzzeiten, zieht aber keine Erhöhung der Beitragszeiten nach sich

Um diese Pensionslücke ein Stück weit zu schließen, hat man in der Vergangenheit eine Reihe von Teilversicherungs-Beitragsgrundlagen eingeführt. Dabei handelt es sich um Nicht-Arbeitszeiten (Ersatzzeiten), die Pensions-erhöhend wirken. Grundsätzlich ist der Ausbau an Möglichkeiten für "Beiträge aus der Teilversicherung“ seit 2005 nachvollziehbar, da mit der Pensionsreform 2004 der Pensions-Durchrechnungszeitraum von 15 auf 45 Jahre erweitert wurde. Damit wurden Versicherungszeiten, die bei einem Pensionsantritt vor 2005 wegen der kurzen Pensions-Durchrechnungszeit (15 Jahre) praktisch irrelevant waren, wichtiger. Denn wie erklärt man einem Rekruten bzw. Zivildiener, dass seine Arbeit während des Präsenzdienstes bzw. Zivildienstes nicht Pensions-relevant sei. Oder wie erklärt man einem vorrübergehend Arbeitslosen, dass sein Arbeitslosengeld nicht Pensions-relevant sei, obwohl vom Arbeitslosengeld, für das er zuvor ALV-Beiträge gezahlt hat, PV-Beiträge abgezogen werden.

Obwohl einiges für die Teilversicherungs-Möglichkeiten spricht, hätte man sich aber Maßnahmen erwartet, die die Beitragszeiten („Arbeitszeiten“) erhöht hätten. Die Beitragszeiten stagnieren jedoch seit 2009, während die Ersatzzeiten stark steigen (Die Presse, 5.11.2018; https://bit.ly/2wUbqw6). Insbesondere durch das Teilversicherungs-relevante Reha-Geld (Ziel: Leute länger in Beschäftigung zu halten) hätte man sich neben der Erhöhung der Ersatzzeiten auch einen nachfolgenden Anstieg der Beitragszeiten erwartet, was aber nicht geschehen ist. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht mit gewissen Teilversicherungs-Arten bloß zusätzliche Überbrückungs-Möglichkeiten von erwerbslosen Phasen hin zur Pension geschaffen wurden.

Insgesamt machen die „Beiträge aus der Teilversicherung“ in der österreichischen Pensionsversicherung bereits 10% der Beitragssumme aus. 2005 lag dieser Wert noch bei 8%.



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Quelle: PVA Jahresbericht 2017


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie haben sich zwischen 2004 und 2018 in der Pensionsversicherung die "Beiträge für die Teilversicherung" für folgende Kategorien entwickelt?

(Darstellung jährlich und je PV-Träger; Kennzahlen: 1) „Beitragsgrundlagen aus der Teilversicherung“, 2) „Beiträge für die Teilversicherung“ und 3) die „Zahl der zugrunde liegenden Personen“)

a.    Arbeitslosengeld? (von Notstandshilfe getrennt)

b.    Notstandshilfe? (von Arbeitslosengeld getrennt)

c.    Rehabilitationsgeld?

d.    Wiedereingliederungsgeld?

e.    Präsenz- oder Ausbildungsdienst?

f.      Zeitsoldaten?

g.    Zivildienst?

h.    Übergangsgeld?

i.      Kindererziehung?

j.      Familienzeitenbonus?

k.    Familienhospiz-Karenz?

l.      Pflege-Karenz?

m.   Familienhospiz-Teilzeit?

n.    Pflege-Teilzeit?

o.    sonstige Teilversicherungen?

 

2.    Wie hat sich zwischen 2004 und 2018...

a.     …die Summe der "Beiträge für die Teilversicherung" (aktuell „Zeile 2“ in der PV-Erfolgsrechnung) entwickelt? (Darstellung jährlich und je PV-Träger)

b.    …die "Summe der Beiträge" (aktuell „Zeile 10“ in der PV-Erfolgsrechnung) entwickelt? (Darstellung jährlich und je PV-Träger)

3.    Wie konjunkturabhängig sind die einzelnen „Beiträge für die Teilversicherung“ (siehe Frage 1). Wie stark steigen die „Beiträge für die Teilversicherung“…

a.    …bei -1% (realem) BIP-Wachstum?

b.    …bei 0% (realem) BIP-Wachstum?

c.    …bei 1% (realem) BIP-Wachstum?

d.    …bei 2% (realem) BIP-Wachstum?

e.    …bei 3% (realem) BIP-Wachstum?

4.    Wie hat sich zwischen 2004 und 2018 die Zahl der Versicherten entwickelt, die aufgrund ihrer Beschäftigung bei der BVA krankenversichert sind und in der PVA pensionsversichert sind? (Darstellung jährlich)

a.    Wie haben sich zwischen 2004 und 2018 die PV-Beiträge (DN/DG-Beiträge) dieser Versicherten an die PVA entwickelt? (Darstellung jährlich)