3917/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend „Finale Evaluierung Integrationsjahr“

Am 6. April 2017 tönten die Stimmen aus der ÖVP zum Integrationsjahr noch folgendermaßen:

„Integrationsbemühungen sollen so früh wie möglich ansetzen und ein möglichst einheitliches Integrationskonzept verfolgen. Bei Aussicht auf einen positiven Asylbescheid oder subsidiären Schutz sollen Integrationsmaßnahmen schon während des Asylverfahrens beginnen, um Inaktivität und Isolation zu vermeiden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, so Wöginger.[1]

Mit dem verpflichtenden Integrationsjahr wurde von der Regierung-Kern für asylberichtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen, die nach dem 31.12.2014 diesen Status zuerkannt bekommen haben, eine Möglichkeit der Integration in die österreichische Gesellschaft und den österreichischen Arbeitsmarkt geschaffen. Diese Möglichkeit wurde auch für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1.1.2018 eröffnet. Mit Frühjahr 2018 verstummten die positiven Stimmen aus der ÖVP und es kam der Beschluss, diesem Projekt ein Ende zu setzen. Die Budgetmittel wurden für 2018 halbiert und für 2019 komplett gestrichen. Weiters kam es zu Kürzungen bei Deutschkursen, die wesentlich für eine gelungene Integration sind. Doch für die ehemalige Regierung stand Entsolidarisierung und Marginalisierung im Zentrum ihrer (Des-)Integrationspolitik.

Bezugnehmend auf die Parlamentarische Anfrage 552/J vom 22.03.2018 (XXVI.GP), bei der die Bundesministerin a.D. Hartinger-Klein eine erste Evaluierung treffen musste, ist keine sonstige Form der Evaluierung des Integrationsjahres bekannt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.         Wie viele Personen konnten mit der Einführung des Integrationsjahres (September 2017) durch Ausbildungsmaßnahmen unterstützt werden?

a)  Auflistung nach Bundesländer und nach Geschlecht

b)  Auflistung nach rechtlichem Status der Teilnehmerinnen

c)  Wieviel Asylberechtigte? - Auflistung nach Geschlecht

d)  Wieviel Asylwerberinnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit? - Auflistung nach Geschlecht

e)  Wieviel subsidiär Schutzberechtigte? Auflistung nach Geschlecht

2.         Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um gerade Frauen die Integration zu ermöglichen? Wurde von Seiten des Ministeriums eine Evaluierung dieser Maßnahmen umgesetzt?

3.         Welche sonstigen Integrationsmaßnahmen werden von Seiten des Sozialministeriums angeboten? In welchem zeitlichen Rahmen?

4.         Das Integrationsjahr umfasst mehrere Module, die je nach Erfordernis auch parallel absolviert werden können.

a)  In welchen Modulen sind, wieviel Personen in Qualifikationsmaßnahmen? (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)

b)  Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in welchen Modulen? (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)

5.         Bitte schlüsseln Sie die Höhe der für das Integrationsjahr eingesetzten Budgetmittel nach Jahr auf.

6.         Wie viele Personen haben das Integrationsjahr abgebrochen, da sie sich am Arbeitsmarkt integrieren konnten? (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)

7.         Wie viele Personen haben gegen die Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten des verpflichtenden Integrationsjahres verstoßen? (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)

a) Welche Sanktionen wurden ausgesprochen?

8.         Wie viele Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sind aktuell noch in Maßnahmen des Integrationsjahres betreut? (bitte eine detaillierte Aufstellung nach Geschlecht, Bundesland, rechtlichem Status)

9.         Das WIFO - namentlich die WissenschaftlerInnen Huber, Bock-Schappelwein und Famira-Mühlberger- wurde beauftragt eine begleitende Evaluierung zum verpflichtenden Integrationsjahr zu verfassen. Weshalb sind keine Ergebnisse oder Zwischenergebnisse dieser Evaluierung öffentlich zugänglich? Welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse lieferte diese Evaluierung?

10.      Wird es neben der begleitenden Evaluierung auch eine finale Gesamtevaluierung des verpflichtenden Integrationsjahres von Seiten des Sozialministeriums geben? In welcher Form? Wird diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170406_OTS0226/woeginger-integration-so-frueh-wie- moeglich-ansetzen