3919/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Integrationsbeirat

Seit 2010 gibt es einen Integrationsbeirat, in dem 35 Institutionen - Bund, Länder und Sozialpartnern sowie der Gemeinde- und Städtebund, die Industriellenvereinigung und NGOs - vertreten sind. Der Beirat soll der Vernetzung und dem Wissenstransfer dienen und die nationale Umsetzung des Integrationsplans für Integration begleiten. Im Integrationsgesetz wurde die Funktion des Beirats gesetzlich festgehalten, er „dient der wechselseitigen Berichterstattung der im Beirat vertretenen Mitglieder über den Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans für Integration und weiterer nationaler Integrationsstrategien in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich“. Der Beirat soll weiters die Empfehlungen des Expertenrats für Integration und deren Umsetzung sowie die Ergebnisse des Integrationsmonitoring diskutieren. Unter dem Vorsitz des Österreichischen Integrationsfonds soll der Beirat zweimal jährlich tagen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

ANFRAGE

1.         An welchen Tagen ist der Beirat 2017 bis 2019 zusammengetreten?

2.         Wie lange haben die Sitzungen gedauert (aufgelistet nach Terminen)?

3.         Welche von den 35 auf der Homepage des Ministeriums genannten Institutionen haben an den Beiratstreffen teilgenommen?

4.         Welche Personen wurden von den Institutionen entsandt?

5.         Bekommen die TeilnehmerInnen Sitzungsgelder?

a.         Wenn ja, in welcher Höhe?

6.         Wie viele Arbeitsstunden haben MitarbeiterInnen des Ministeriums für die Koordination und Dokumentation der Beiratssitzungen aufgewendet?

7.         Wer war bei den jeweiligen Sitzungsterminen des Beirates aus dem Kabinett von BM a.D. Karin Kneissl anwesend?

8.         Hat BM a.D. Karin Kneissl selbst in Ihrer Zeit als Ministerin an Sitzungen des Beirats teilgenommen. Wenn ja, an welchen?

9.         Wer legt die Tagesordnung der Sitzung des Beirats fest und wie werden die teilnehmenden Institutionen darüber informiert?

10.      Was waren die Ergebnisse der jeweiligen Sitzungen des Beirats?

a.         Wie fließen diese in die politische Agenda des Ministeriums ein?

11.      Laut Integrationsgesetz wird das Integrationsmonitoring (§ 21 IntegrationsG) in der ersten Sitzung des Integrationsbeirats im Kalenderjahr den Mitgliedern des Integrationsbeirats vorgestellt und diskutiert.

a.         Ist das im jeweiligen ersten Termin 2018 und 2019 passiert?

b.         Wurden alle Daten, die laut Gesetz in das Monitoring einfließen, von den zuständigen Mitgliedern des Beirats 2018 und 2019 rechtzeitig übermittelt (§ 20 Abs.2)?

c.         Haben die Mitglieder des Beirats die Ergebnisse des Monitorings, zwecks Vorbereitung auf die Sitzungen, im Vorfeld der Beiratssitzungen bekommen?

d.         Hat der Integrationsbeirat zum Integrationsmonitoring Stellung genommen (§ 20 Abs. 1 Z3)? Als gemeinsame Stellungnahmen oder nur als  jeweiliges Mitglied im Beirat? Und wie - falls ersteres - wird eine gemeinsame Stellungnahme zum Monitoring im Beirat koordiniert und akkordiert?

e.         Warum sind die Daten des Integrationsmonitoring nicht öffentlich zugänglich?

12.      Laut § 18 Abs 1 Z3 Integrationsgesetz können Mitglieder des Beirats „innerhalb von zehn Wochen nach der Vorlage des Integrationsberichts Stellung dazu nehmen“. Von wie vielen Mitgliedern des Beirats wurde diese Möglichkeit 2017 bis 2019 beansprucht? Was passiert mit diesen Stellungnahmen? (Bitte um detaillierte Auflistung)

13.      Wie werden generell die Entscheidungen und Diskussionen des Beirats festgehalten?

a.         Gibt es ein Protokoll?

b.         Wenn es kein Protokoll gibt, mit welcher Begründung gibt es keines?

14.      Werden diese Protokolle an alle TeilnehmerInnen ausgesandt. Wenn nein, mit welcher Begründung?

15.      Welche politischen Maßnahmen hat die Sektion VIII des Ministeriums aufgrund der Diskussionen des Beirats in den Jahren 2017 bis 2019 getroffen, revidiert oder adaptiert? In welchen Maß sind die Diskussionen in die inhaltliche Ausrichtung des Ministeriums eingeflossen? (Bitte um detaillierte Auflistung)

16.      Entlang welcher Abläufe und Strukturen werden Ideen, Kritik, Vorschläge und Diskussionsbeiträge aus dem Beirat mit der Sektion VIII und dem Österreichischen Integrationsfonds rückgekoppelt?

17.      Gibt es Feedback-Schleifen im Rahmen des Beirats, um Ablauf und Funktion der Sitzungen sowie des Beirats selbst zu verbessern? Wie wird die Zweckmäßigkeit des Beirats sichergestellt?