3922/J XXVI. GP
Eingelangt am 15.07.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Nurten Yilmaz,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
betreffend Expertenrat für Integration
Laut Integrationsgesetz ist der Expertenrat für Integration im Ministerium ein beratendes Gremium, das unabhängig und weisungsfrei die Umsetzung es Nationalen Aktionsplans für Integration und weiterer nationaler Integrationsstrategien unterstützen soll und zu diesem Zwecke Vorschläge formulieren soll. Der Rat erstellt den jährlichen Integrationsbericht, der auch Handlungsempfehlungen vorschlägt. Öffentlich in Erscheinung getreten ist der Expertenrat für Integration in letzter Zeit einzig durch die Meldung, dass seine Vorsitzende als Regierungskandidatin beim Hearing für die EuGH-Richterstelle gescheitert ist (derStandard.at 26. Juni 2019).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Sitzungen hat der Expertenrat zwischen 2017 bis 2019 absolviert?
2. Wie lange haben die Sitzungen gedauert (aufgelistet nach Terminen)?
3. Wer leitete die Sitzungen?
4. War BMin a.D. Karin Kneissl bei den Sitzungen anwesend? Wenn ja, wie oft und wann?
5. Wer von den auf der Homepage genannten ExpertInnen war bei welchen Terminen jeweils anwesend? (Bitte um detaillierte Auflistung)
6. Die Mitglieder des Expertenrats erhalten für Ihre Expertenratstätigkeit eine Aufwandsentschädigung sowie Ersatz Ihrer Reisekosten (§ 17 Abs 3 IntegrationsG). Welcher finanzielle Aufwand entstand dadurch in den Jahren 2017 bis 2019 für das BMEIA?
7. Laut § 17 Abs 3 stellt das BMEIA dem „Expertenrat für Integration die zur Bewältigung der administrativen Tätigkeit notwendigen Personal- und Sacherfordernisse in Form einer Geschäftsstelle zur Verfügung". Wie hoch waren 2017 bis 2019 die Ausgaben des Ministeriums für diese Geschäftsstelle?
8. Wann wird der Integrationsbericht 2019 veröffentlicht werden?
9. Nach § 17 Abs 1 Integrationsgesetz setzt sich der Expertenrat „aus Personen mit nachweislich umfassender Expertise im Bereich der Integration zusammen“. Wie wird diese Expertise erhoben? Welchen Nachweis erbringen die Mitglieder? Wer prüft innerhalb des BMEIA diese wissenschaftliche Expertise?
10. Der Expertenrat kann in Absprache mit dem BMEIA „themenspezifische Expertengruppen“ (§ 17 Abs 2 IntegrationsG) bilden. Welche Expertengruppen wurden 2017 bis 2019 gebildet? Welchen Ergebnisse haben diese jeweils produziert? Welche ExpertInnen wurden zu den jeweiligen Gruppen eventuell hinzugezogen, die nicht selbst dem Rat angehören?
11. Falls ExpertInnen zusätzlich zugezogen wurden: Wie hoch war Ihre Aufwandsentschädigung?