3923/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.07.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für
Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes-kanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend Abdullah Zentrum (KAICIID)

 

Am 12.6.2019 wurde die Entschließung des Nationalrates betreffend die Freilassung Murtaja Qureiris und die Schließung des Abdullah-Zentrums (77/E XXVI. GP) mit dem Inhalt:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird ersucht,

1. alle ihr politisch und diplomatisch zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die Hinrichtung des Jugendlichen Murtaja Qureiris zu verhindern und seine Freilassung zu erwirken,

2. vom Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Errichtungsübereinkommen“) zurückzutreten (Art XVIII Errichtungsübereinkommen), sowie

3. das entsprechende Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Amtssitzabkommen“) zu kündigen (Art 23 Amtssitzabkommen).“ angenommen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes-kanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien folgende


Anfrage

1.    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits auf Grundlage der o.g. Entschließung gesetzt?

2.    Wurde ein Vortrag an den Ministerrat vorbereitet?

3.    Wenn nein, wann ist mit einem Vortrag an den Ministerrat zu rechnen und wie wird dieser aussehen?

4.    Wann werden welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der o.g. Entschließung gesetzt werden?

5.    Wie ist der weitere – insbesondere parlamentarische – Zeitplan zur Umsetzung der o.g. Entschließung?

6.    Aus welchen Gründen ist man in der Umsetzung der o.g. Entschließung bisher nicht tätig geworden und somit säumig?