3924/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.07.2019
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundes-kanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

 

Im EU-Hauptausschuss am 19.6.2019 wurde einstimmig der Antrag auf Stellungnahme (1/S XXVI.GP) gemäß Art. 23e B-VG betreffend 8939/19 Tagung des Europäischen Rates (20. und 21. Juni 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (64502/EU XXVI.GP) mit dem Entschließungstext:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf Europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um umgehend einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu erwirken. Stattdessen sollte eine strategische Partnerschaft angestrebt werden.“ angenommen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie Bundesminister im Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien folgende

Anfrage

1.    Welche konkreten Maßnahmen wurden auf Grundlage des o.g. Antrags gesetzt?

2.    Wurde ein Antrag auf Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Zuge des Europäischen Rates am 20./21.6.2019 auf Grundlage des o.g. Antrags gestellt?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Aus welchen Gründen ist man in der Umsetzung des o.g. Antrags bisher nicht tätig geworden und somit säumig?

5.    Wann werden welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des o.g. Antrags - insbesondere die Stellung eines Antrags auf Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei - gesetzt?