3948/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aberkennungsverfahren nach dem Asylgesetz im 1. Halbjahr 2019

 

Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, sowie den Umgang mit Steuergeldern, im Bereich des Asylwesens beurteilen zu können, ist die Kenntnis folgender Daten in Zusammenhang mit Aberkennungsverfahren unabdingbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des Asylberechtigten gemäß § 7 AsylG wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 eingeleitet? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 6, 7 AsylG.

a.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die Asylberechtigte straffällig wurde?

b.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die Asylberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtigte sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat   oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepeass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat?

d.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil es im Herkunftsstaat des/der Asylberechtigten zu einer wesentlichen und dauerhaften Veränderungen der Verhältnisse gekommen ist?

2.    Nach welchen Kriterien werden Asylberechtigte für die Einleitung eines erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren ausgewählt?

a.    Werden Reisen in benachbarte Länder des Herkunftslandes bzw. kulturell nahestehende Länder als Auslöser für die Einleitung von erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren herangezogen? Falls ja, mit welcher Begründung?

b.    Wird die Erlangung der Volljährigkeit des/der Asylberechtigten als Auslöser für die Einleitung von erstinstanzlichen Aberkennungsverfah-
ren herangezogen? Falls ja, mit welcher Begründung?

c.    Gibt es Herkunftsländer bei denen mit der Erlangung der Volljährigkeit des/der Asylberechtigten automatisch eine Überprüfung des Status des Asylberechtigten bzw. ein erstinstanzliches Aberkennungsverfahren eingeleitet wird? Falls ja, mit welcher Begründung und welche Herkunftsländer betrifft das?

d.    Wird die Beendigung der schulischen oder beruflichen Ausbildung durch den/die Asylberechtigten als Auslöser zur einer Überprüfung des Status des Asylberechtigten bzw. der Einleitung eines erstinstanzli-
chen Aberkennungsverfahren herangezogen? Falls ja, mit welcher Be-gründung?

3.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 vom BFA aberkannt? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 6, 7 AsylG.

a.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die Asylberechtigte straffällig wurde?

b.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die Asylberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtig-te sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepeass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat?

d.    In wie vielen Fällen wurde der Status des Asylberechtigten vom BFA aberkannt, weil es im Herkunftsstaat des/der Asylberechtigten zu einer wesentlichen und dauerhaften Veränderungen der Verhältnisse gekommen ist?

e.    In wie vielen Fällen wurde nach Aberkennung des Status des Asylberechtigten aufgrund des Non-Refoulement-Gebots vom BFA der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs 2 AsylG zuerkannt?

f.      In wie vielen Fällen wurde nach Aberkennung des Status
des Asylberechtigten vom BFA eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz erteilt?

g.    In wie vielen Fällen wurde nach Aberkennung des Status
des Asylberechtigten vom BFA ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 8 EMRK erteilt?

4.    Wie viele Beschwerden gegen die Aberkennung des Status des Asylberechtigten sind von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 beim BFA eingelangt? Bitte um Auflistung nach Monat.

a.    Wie viele davon wurden vom BFA an das BVwG weitergeleitet?

5.    Wie viele Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des Asylberechtigten gemäß § 7 AsylG sind aktuell beim BFA anhängig? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 6, 7 AsylG.

a.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die Asylberechtigte straffällig wurde?

b.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die Asylberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtigte sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat   oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepeass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat?

d.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil es im Herkunftsstaat des/der Asylberechtigten zu einer wesentlichen und  dauerhaften Veränderungen der Verhältnisse gekommen ist?

6.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 eingeleitet? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 8, 9 AsylG.

a.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte straffällig wurde?

b.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt hat und daher von keiner Verletzung des Non-
Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

d.    Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren wurden eingeleitet, weil sich die Situation im Herkunftsstaat derart verändert hat, dass von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

7.    Nach welchen Kriterien werden subsidiär Schutzberechtigte für die Einleitung eines erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren ausgewählt?

a.    Werden Reisen in benachbarte Länder des Herkunftslandes bzw. kulturell nahestehende Länder als Auslöser für die Einleitung von erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren herangezogen? Falls ja, mit welcher Begründung?

b.    Wird die Erlangung der Volljährigkeit des/der subsidiär Schutzberechtigten als Auslöser für die Einleitung von erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren herangezogen? Falls ja, mit welcher Begründung?

c.    Gibt es Herkunftsländer bei denen mit der Erlangung der Volljährigkeit des/der subsidiär Schutzberechtigten automatisch eine Überprüfung des Status des subsidiär Schutzberechtigten bzw.
ein erstinstanzliches Aberkennungsverfahren eingeleitet wird? Falls ja, mit welcher Begründung und welche Herkunftsländer betrifft das?

d.    Wird die Beendigung der schulischen oder beruflichen Ausbildung durch den/die subsidiär Schutzberechtigten als Auslöser zur einer Überprüfung des Status des subsidiär Schutzberechtigten bzw. der Einleitung eines erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren herangezogen? Falls ja, mit welcher Begründung?

8.    In wie vielen Fällen wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 vom BFA aberkannt? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 8, 9 AsylG.

a.    In wie vielen Fällen wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte straffällig wurde?

b.    In wie vielen Fällen wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    In wie vielen Fällen wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt hat und daher von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

d.    In wie vielen Fällen wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt, weil sich die Situation im Herkunftsstaat derart verändert hat, dass von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

e.    In wie vielen Fällen wurde Personen, die bereits einen "Daueraufenthalt - EU" haben, der Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA aberkannt?

f.      In wie vielen Fällen wurde nach Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz erteilt?

g.    In wie vielen Fällen wurde nach Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten vom BFA ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 8 EMRK erteilt?

9.    Wie viele Beschwerden gegen die Aberkennung des Status des subsidiär  Schutzberechtigten sind von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 beim BFA eingelangt?

a.    Wie viele davon wurden vom BFA an das BVwG weitergeleitet?

10. Wie viele Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG sind aktuell beim BFA anhängig? Bitte jeweils um Auflistung nach Monat, Herkunftsland und Aberkennungsgrund gemäß §§ 8, 9 AsylG.

a.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte straffällig wurde? Bitte um Auflistung nach Monat.

b.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellt?

c.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil der/die subsidiär Schutzberechtigte die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt hat und daher von keiner Verletzung des Non-
Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

d.    Wie viele Aberkennungsverfahren sind aktuell beim BFA anhängig, weil sich die Situation im Herkunftsstaat derart verändert hat, dass von keiner Verletzung des Non-Refoulement-Gebots mehr auszugehen ist?

11. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte verfügen zum Stichtag 31. August 2019  bereits mehr als (a) ein Jahr, (b) zwei Jahre, (c) drei Jahre, (d) vier Jahre, (e) fünf Jahre, (f) sechs Jahre, (g) sieben Jahre, (h) acht Jahre, (i) neun Jahre, (j) zehn Jahre, (k) fünfzehn Jahre bzw. (l) zwanzig Jahre über diesen Status? Bitte um Auflistung nach Herkunftsland.

12. Wie hoch waren im Jahr 2018 die Kosten für Auswahl und Bearbeitung von erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren nach dem AsylG? Bitte um monatliche Aufstellung.

a.    Wie viele Stunden wurden vonseiten der Be-
amt_innen bzw. Vertragsbediensteten auf diese Verfahren aufgewendet?

b.    Wie hoch ist der Anteil des Budgets des BFA, der für Aberkennungsverfahren aufgewendet wurde?

13. Wie hoch waren von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 die Kosten für Auswahl und Bearbeitung von erstinstanzlichen Aberkennungsverfahren nach dem AsylG? Bitte um monatliche Aufstellung.

a.    Wie viele Stunden wurden vonseiten der Be-
amt_innen bzw. Vertragsbediensteten auf diese Verfahren aufgewendet?

b.    Wie hoch ist der Anteil des Budgets des BFA, der für Aberkennungsverfahren aufgewendet wird?