3961/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt

betreffend: Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019

 

Im Zuge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, die mit ihrer Kundmachung in BGBl. I Nr. 164/2017 Wirksamkeit erlangte, wurde eine neue und übermächtige Verwaltungsebene zwischen den Minister_innen und den Sektionleiter_innen eingezogen. Bis zu dieser Novelle konnten zwar Generalsekretär_innen bestellt werden. Diese waren jedoch rein koordinierend tätig und verfügten über keinerlei Weisungsrecht und formelle Vorgesetztenfunktion innerhalb der betreffenden Bundesministerien.

§ 7 Abs 11 des BMG lautet seit der Novelle 2017 wie folgt: 

"Der Bundesminister kann unbeschadet seiner bundesverfassungsrechtlich geregelten Verantwortlichkeit und unbeschadet der ihm bundesverfassungsgesetzlich vorbehaltenen Geschäfte mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen. Der Generalsekretär ist unbeschadet seiner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen."

Die Ämter der Generalsekretär_innen müssen nicht ausgeschrieben werden, da das Ausschreibungsgesetz (§ 82 Abs 2) für nicht anwendbar erklärt wurde.

Darüber hinaus können die Generalsekretär_innen auf eigenen Wunsch gem § 9 Abs 2 BMG "Beamtenstatus" erhalten. Dadurch werden die strengen Aufnahme- und Antrittsvoraussetzungen für den Bundesdienst ausgehebelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:



Teil I: Generalsekretär

1.    Welche Person bekleidete das Amt des Generalsekretärs Ihres Ressorts vor dem Ende der Koalition im Mai 2019?

2.    Welches Bruttomonatsgehalt incl aller Sonderbezüge erhielt der Generalsekretär Ihres Ressorts im April 2019 ausbezahlt?

3.    War der Generalsekretär Ihres Ressorts schon vor seiner Bestellung zum Generalsekretär beamtet?

4.    War der Generalsekretär Ihres Ressort schon vor seiner Bestellung zum Generalsekretär in Ihrem Ressort tätig?

a.    Wenn ja, seit wann und in welcher Position?

b.    Wenn nein, welchen beruflichen Hintergrund hatte dieser?

5.    Übte der Generalsekretär Ihres Ressorts das Optionsrecht gem § 9 Abs BMG ("Selbstbeamtung") aus?

6.    Bekleidet dieser ehemalige Generalsekretär nach wie vor eine Position in Ihrem Ressort?

a.    Wenn ja, welche?

7.    Welches Bruttomonatsgehalt incl aller Sonderbezüge steht diesem nunmehr zu?

Teil II: Kabinettsmitglieder

1.    Wie viele Personen waren im Kabinett des/der Bundesminister_in tätig? (Es wird um tabellarische Gliederung nach jeweiligem Personalstand im Kabinett nach einzelnen Monaten beginnend ab September 2017 bis einschließlich Juli 2019 (neue Bundesregierung) ersucht.)

2.    Wie hoch war die Summe aller Bruttomonatsgehälter incl aller Sonderbezüge der Kabinettsmitglieder Ihres Ressort? (Es wird um tabellarische Gliederung nach einzelnen Monaten beginnend ab September 2017 bis einschließlich Juli 2019 (neue Bundesregierung) ersucht.)

3.    Wie viele Kabinettsmitglieder verfügten über einen Beamtenstatus?

4.    Wie viele vormalige Kabinettsmitglieder üben nach wie vor eine Position in Ihrem Ressort aus?

a.    In welchen Positionen/Abteilungen sind diese jeweils tätig?

5.    Wie viele vormalige Kabinettsmitglieder im Zeitraum Dezember 2017-Mai 2019 haben das Ministerium nach Koalitionsende verlassen?