3987/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Heumarkt -Verfahren Liegenschaftsverkauf"

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

In der Causa „Wiener Stadterweiterungsfonds" (WSEF) hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaats­anwaltschaft (WKStA) gegen vier Personen Anklage erhoben, darunter gegen zwei aktive Sektionschefs des BMI, einen ehemaligen BMI-Sektionschef und gegen den früheren Geschäftsführer des Fonds („Kurier", 14.06.2019). Als Schadenssumme wird medial ein Betrag von € 1,1 Mio. kolportiert. Dieser Betrag dürfte   sich jedoch lediglich auf die satzungswidrige Verwendung der Verkaufserlöse von Liegenschaften des WSEF beziehen. In der Anfragebeantwortung 350/AB wird zwar bestätigt, dass auch hinsichtlich des Verkaufs der Liegenschaft Am Heumarkt 4 ermittelt wird, es ist jedoch unklar, ob diesbezüglich eine Anklage erhoben wurde.

Nachdem der Verkauf der Liegenschaft am Heumarkt um 4,2 Millionen Euro erfolgte, obwohl laut Rechnungshof Angebote bis neun Mio. Euro vorlagen, liegt der Verdacht nahe, dass es Malversationen beim Bieterverfahren gegeben haben könnte. So stellt sich beispielsweise die Frage, warum der unterlegene Bestbieter den Zuschlag nicht beeinsprucht hat.

Zeitgleich zum Verkauf der Heumarkt-Liegenschaft fanden auch Immobilienverkäufe des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) statt, die ebenfalls Gegenstand von Ermittlungen sind. Sowohl der Geschäftsführer des WSEF als auch ein nun angeklagter BMI-Sektionschef waren für den ÖIF in führender Position tätig.   Über die Malversationen in dieser Causa wurde medial breit berichtet. Entsprechend einem Bericht des Standard vom 17. März 2017 (,,Beschuldigter packt aus: Scheinangebote bei Integrationsfonds,,) gestand ein Immobilienexperte vor der Staatsanwaltschaft, Scheinanbote gelegt und falsche Bewertungen erstellt zu haben. Detailliert berichtet dieser über genaue Vorgaben, wer zur Anbotslegung aufgefordert werden    sollte, und dass Textbausteine für Scheingebote gleich mitgeliefert wurden.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Parallelen zwischen den Causen „WSEF" und „ÖIF" stellt sich die Frage, ob beim Verkauf der Liegenschaft am Heumarkt strafrechtlich relevante Unregelmäßigkeiten beim Bieterverfahren vorliegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.)     Gab es zum Verkauf der Liegenschaft Am Heumarkt 4, 1030 Wien, ein öffentliches Bieterverfahren?

2.)     Wenn ja, wo wurde dieses Verfahren dokumentiert?

 

3.)     Konnten im Rahmen der Ermittlungen zur Causa „WSEF" Unregelmäßigkeiten beim Bieterverfahren zum Verkauf der Liegenschaft Am Heumarkt 4, 1030 Wien festgestellt werden?

a.       Wenn ja, welche?

b.       Wenn ja, welche sind strafrechtlich relevant?

4.)     Wann wurden die Ermittlungen zum Verkauf der Liegenschaft Am Heumarkt 4, 1030 Wien abgeschlossen?

5.)     Wurden die Liegenschaftstransaktion zum Gegenstand einer Anklage?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, wie viele Personen werden diesbezüglich angeklagt?

c.       Wenn ja, welche Delikte werden diesen Personen zur Last gelegt?