3994/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Karenzierung des Kabinettsmitarbeiters Gerald Hesztera

 

 

Laut Medienberichten aus dem Jahr 2008 wurde der BMI-Mitarbeiter Gerald Hesztera mit Wirkung vom 1. Mai 2008 zum Leiter des Bereichs „Corporate Governance“ bei der EU-Polizeibehörde Europol bestellt. Er leitete in dieser Funktion die Öffentlichkeitsarbeit. Am 29. März 2019 berichtete der „Kurier“, Hesztera, „der über zehn Jahre lang die Presseabteilung von Europol leitete“, stehe vor einer Rückkehr ins BMI. Dem Vernehmen nach ist Hesztera nun im Kabinett von Bundesminister Peschorn als dessen persönlicher Pressesprecher bzw. Kabinettsverantwortlicher tätig.

 

§ 75 Abs 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes lautet:

 

Ein Karenzurlaub endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonates, in dem er gemeinsam mit früheren Karenzurlauben oder Freistellungen nach § 160 Abs. 2 eine Gesamtdauer von zehn Jahren erreicht. Auf die Gesamtdauer von zehn Jahren sind frühere, nach dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes gewährte Karenzurlaube anzurechnen, ausgenommen Zeiten von Karenzen nach dem MSchG oder dem VKG. (Hervorhebung durch die Anfragesteller)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Mit welchem Datum wurde Gerald Hesztera zur Ausübung seiner Funktion bei Europol im BMI karenziert?

2.    Nahm Gerald Hesztera schon vor diesem Zeitpunkt Karenzurlaube in Anspruch, die auf die maximale Gesamtdauer von zehn Jahren anzurechnen sind?

3.    Auf welcher rechtlichen Grundlage war es möglich, dass Gerald Hesztera jedenfalls länger als zehn Jahre seine Funktion bei Europol ausübte, wenn gemäß § 75 Abs 3 BDG eine Karenzierung nur für maximal zehn Jahre möglich ist?

4.    Wurden während der Zeit seiner Karenzierung bzw. allenfalls anders begründeten Nicht-Tätigkeit für das BMI Zahlungen an Gerald Hesztera geleistet

a.    Wenn ja: Wann, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Basis?

5.    Welche Planstelle besetzt Gerald Hesztera derzeit im BMI?

6.    Handelt es sich dabei um dieselbe Planstelle, welche er zu Beginn seiner Karenzierung verließ oder um eine andere?

a.    Wenn es sich um eine andere Planstelle handelt: Ist diese gleich, höher oder geringer bewertet als die Planstelle, die Gerald Hestera vor seiner Karenzierung innehatte?

7.    Ist es korrekt, dass Gerald Hesztera derzeit Ihrem Kabinett angehört?

a.    Wenn ja: Welche konkrete Funktion übt er dort aus?

8.    Wie viele weitere Beamte traten seit 2010 ihren Dienst nicht unmittelbar nach einer zehnjährigen Karenzierung wieder an und kehrten dennoch (später) in den Personalstand des BMI zurück?

9.    Auf welcher Rechtsgrundlage war bei den unter Frage 9 fallenden Personen eine verspätete Rückkehr möglich?