4004/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.07.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend: Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden

Aufsichtsrats - bzw Verwaltungsratsmandatare, mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter gemäß § 110 ArbVG, von Unternehmen erhalten üblicherweise Aufsichtsratsvergütungen, dabei sind als Unternehmen Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs sowie Gesellschaften, die auf spezifischen sondergesetzlichen Normen beruhen (wie Anstalten, Universitäten etc.) zu verstehen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Die Fragen beziehen sich auf sämtliche Unternehmen, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, an denen der Bund einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist jedenfalls gegeben, wenn der Bund mehr als 50 % Anteile an den Kapitalanteilen oder Stimmrechten in der Eigentümerversammlung verfügt. Die Frage bezieht sich auch auf Unternehmen, die auf Grund sondergesetzlicher Bestimmungen eingerichtet worden sind (zB. Universitäten, Anstalten, eigene Unternehmen des Bundes etc).

1)    Wie hoch ist das Gesamthonorar für den gesamten Aufsichtsrat/Verwaltungsrat jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018?

2)    Wie hoch ist das Honorar jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 für die einzelnen Mitglieder - getrennt nach einfachem Mitglied und Vorsitzenden bzw Stellvertreter?

3)    Wurden die Honorare im Zeitraum 1.1.2016 bis 9.7.2019 erhöht? Wenn ja, ab wann und in welchem Ausmaß pro Mitglied/Vorsitzenden/Stellvertreter?

Um unternehmensweise Einzeldarstellung dieser Fragen je Unternehmen und Jahr wird gebeten.