4011/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Informationsweitergabe einer Hausdurchsuchung

 

 

Der Anfragebeantwortung 3567/AB1 vom 15.07.2019 konnte entnommen werden:

„Am 19. März 2019 wurde vom zuständigen Referat des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf Grund der Ermittlungsergebnisse ein Antrag zur Anordnung einer Hausdurchsuchung an die zuständige Staatsanwaltschaft Graz gestellt. Die fallführenden Beamten waren über diesen Antrag in Kenntnis. Über die beantragte Maßnahme wurde am 21. März 2019 der seinerzeitige Generalsekretär im Bundesministerium für Inneres wegen der zu erwartenden Medienberichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die staatsanwaltschaftlich bewilligte Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung wurde am 24. März 2019 von der Staatsanwaltschaft Graz dem BVT übermittelt. In der Folge wurde entschieden, die Hausdurchsuchung am darauf folgenden Tag, den 25. März 2019, mit eigenen Kräften durch zuführen. Die fallführenden Exekutivbeamten waren ab dem Einlangen der staatsanwaltschaftlichen Anordnung bis zur erfolgten Durchführung der Hausdurchsuchung eingebunden und damit auch informiert. Am 25. März 2019 wurden auch jene Exekutivbediensteten des zuständigen Referates, die als Unterstützung für die Hausdurchsuchung hinzugezogen wurden, in Kenntnis gesetzt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wem im BVT wurde die staatsanwaltschaftlich bewilligte Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft Graz übermittelt?

2.    Wer genau wurde von der bewilligten Anordnung am 24.3.2019 informiert?

3.    Von wem wurden diese Personen informiert?

4.    Wer war der genehmigende Richter?

5.    Wer wurde vom Einlangen des Antrages auf Anordnung der Hausdurchsuchung am 19.3.2019 in Kenntnis gesetzt?

6.    Von wem wurden diese Personen informiert?

7.    Wer wurde zwischen 19.3.2019 und 25.3.2019 von der Anordnung zur Hausdurchsuchung im Ressort und in der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt?

8.    Von wem wurden diese Personen informiert?

9.    Wurde der damalige Bundesminister informiert?

10. Wenn ja, wann?

11. Wurde der damalige Generalsekretär informiert?

12. Wenn ja, wann?