4013/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anklagen der Sektionschefs Vogl und Hutter in der Causa Stadterweiterungsfonds

 

 

Der geschäftsführende Klubobmann der FPÖ und ehemalige Innenminister Herbert Kickl kündigte am 14. Juni in einer Pressekonferenz an, dass leitende Beamte des BMI in der Causa des Wiener Stadterweiterungsfonds angeklagt würden. Am 19. Juni bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft diese Anklagen. Unter den Angeklagten befinden sich zwei aktive Sektionschefs im Bundesministerium für Inneres, nämlich der Leiter der Sektion I (Präsidium), Karl Hutter, und der Leiter der Sektion III (Recht), Mathias Vogl.

 

Am 23. Juni 2019 sprachen Sie in einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ nach wie vor von „vermeintlichen Anklagen“ und behaupteten, dass das Innenministerium diese bei der WKStA angefordert, sie aber noch nicht bekommen hätte. Am 26. Juni 2019 werden Sie in der „Tiroler Tageszeitung“ dahingehend zitiert, dass es die Vorwürfe seit Jahren gebe und es jetzt um Rechtsstaatlichkeit und „in jedem Fall um ein faires Verfahren für die Beamten“ gehe.

 

§ 112 Abs 1 Z 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes sieht die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten vor:

 

„wenn durch ihre oder seine Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann und auf welche Weise haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass in der Causa Stadterweiterungsfonds Anklagen gegen höchste BMI-Beamte bevorstehen?

2.    Wann und auf welche Weise haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass die Anklagen von der WKStA bestätigt wurden?

3.    Wann und auf welche Weise haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass die Anklagen den beiden betroffenen Sektionschefs zugestellt wurden?

4.    Wann und auf welche Weise haben Sie die Anklagen persönlich erhalten?

5.    Wurden Sie von Sektionschef Hutter darüber informiert, dass Anklage gegen ihn erhoben wurde?

a.    Wenn ja: Wann und auf welche Weise wurden Sie durch Hutter informiert?

b.    Wenn ja: Wurden Sie über den Inhalt der Anklage und insbesondere über die Hutter zur Last gelegten Tatbestände informiert?

c.    Wenn nein: Werden Sie aufgrund der unterbliebenen Information durch den Beamten Karl Hutter dienstrechtliche Konsequenzen ziehen?

6.    Wurden Sie von Sektionschef Vogl darüber informiert, dass Anklage gegen ihn erhoben wurde?

a.    Wenn ja: Wann und auf welche Weise wurden Sie durch Vogl informiert?

b.    Wenn ja: Wurden Sie über den Inhalt der Anklage und insbesondere über die Vogl zur Last gelegten Tatbestände informiert?

c.    Wenn nein: Werden Sie aufgrund der unterbliebenen Information durch den Beamten Mathias Vogl dienstrechtliche Konsequenzen ziehen?

7.    Welche Schritte haben Sie wann genau gesetzt, damit das BMI bzw. Sie persönlich die Anklagen einsehen können?

8.    Welche Dienststelle im BMI ist gemäß Geschäftseinteilung dafür zuständig, von Justizbehörden Unterlagen anzufordern, welche strafrechtliche Schritte (wie zum Beispiel Anklagen) gegen BMI-Bedienstete zum Inhalt haben?

9.    Welche Schritte hat diese zuständige Dienststelle seit der Ankündigung der Anklagen durch Herbert Kickl am 14. Juni wann genau von sich aus gesetzt?

10. Welche Schritte hat diese zuständige Dienststelle seit der Ankündigung der Anklagen durch Herbert Kickl am 14. Juni wann genau auf Weisung oder Auftrag durch Sie oder andere, vorgesetzte Dienststellen gesetzt?

11. Sie haben am 23. Juni gesagt, das BMI habe die Anklagen angefordert, aber noch nicht bekommen. Wann genau wurden die Anklagen bei welchen Stellen in der Justiz angefordert und welche Antwort(en) gingen auf die Ersuchen seither ein?

12. Haben Sie die betroffenen Sektionschefs Hutter und Vogl darum ersucht, Ihnen Kopien der Ihnen zugestellten Anklagen zu übermitteln?

a.    Wenn ja: Wann?

b.    Wenn ja: Wurde Ihrem Wunsch entsprochen? Wann?

c.    Wenn nein: Warum nicht?

13. Wer im BMI wäre für eine vorläufige Suspendierung der beiden Sektionschefs zuständig?

14. Wer steht aktuell der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vor? Wer gehört ihr außerdem an?

15. Ist es richtig, dass der Bereich Budget – und damit der verantwortungsvolle Umgang mit Steuermitteln – zu den wesentlichen Interessen des Dienstbereichs des Sektionschefs I gehört?

16. Ist es richtig, dass die Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zu den wesentlichen Interessen des Dienstbereichs des Sektionschefs III gehört?

17. Sind die angeklagten Vorwürfe der Untreue und des Amtsmissbrauchs grundsätzlich geeignet, das Ansehen des Amtes zu gefährden?

18. Gab es ab dem 14. Juni 2019 durch die Sektionschefs Hutter und Vogl aktive Kontaktaufnahmen mit Ihnen oder Mitarbeitern Ihres Kabinetts – per Mail, SMS oder Messenger-Diensten, per Telefon oder persönlich?

a.    Wenn ja: Wie viele dieser Kontaktaufnahmen hatten die Causa Stadterweiterungsfonds bzw. die jetzt vorliegenden Anklagen zum Inhalt und wann fanden diese Kontaktaufnahmen auf welchem Weg (Mail etc.) statt?

b.    Wenn ja: Wurde durch die beiden Sektionschefs durch diese Kontaktaufnahmen versucht, Sie oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts hinsichtlich des dienst- und disziplinarrechtlichen Umgangs mit den Anklagen zu beeinflussen?

c.    Wenn ja: Waren diese Kontaktaufnahmen als Versuche zu verstehen, eine vorläufige Suspendierung zu verhindern bzw. Argumente gegen diese Maßnahme zu übermitteln?

d.    Wenn ja: In welcher Weise haben Sie bzw. die betroffenen Mitarbeiter Ihres Kabinetts auf diese Kontaktaufnahmen reagiert?