4014/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Inserate der Arbeiterkammern im Nationalratswahlkampf 2019

 

Eine starke Inserate-Kampagne fuhren die Arbeiterkammern im Frühjahr 2019 – Arbeiterkammer-Wahlkampf. Danach ist etwas Ruhe eingekehrt. Doch mittlerweile inserieren die Arbeiterkammern wieder fleißig, unter anderem zu Themen, die mit "Arbeit" nur bedingt zu tun haben. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Arbeiterkammern in vielen Bundesländern von SPÖ-nahen Fraktionen dominiert (Ausnahme: Tirol und Vorarlberg) und diese Werbe-/Inserate-Ausgaben nicht in das Wahlkampfausgaben-Limit miteinfließen.

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Quelle: Krone 12.7.2019

So kann beispielsweise mit einem AK-Inserat zum Thema "Wohnen" am 12.07.2019 die Kommunikation der SPÖ zum Thema Wohnen im Rahmen des Parteirates (13.07.2019) unterstützend begleitet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Ausgaben für Werbung/Inserate und ähnliche Ausga-benposten für 2016-2018? (nach Monaten, sowie nach Bundes- und Landes-Arbeiterkammern)

2.    Wie hoch waren die bisher getätigten Ausgaben für Werbung/Inserate und ähnliche Ausgabenposten für 2019? (nach Monaten, nach Medien, sowie nach Bundes- und Landes-Arbeiterkammern)

3.    Wie hoch sind die noch geplanten Ausgaben für Werbung/Inserate und ähnliche Ausgabenposten für 2019? (nach Monaten, nach Medien, sowie Bundes- und Landes-Arbeiterkammern)

4.    Wie hoch sind die bisher getätigten Ausgaben für Werbung/Inserate und ähnliche Ausgabenposten im Zeitraum vom 9.7.2019 bis zum 29.9.2019? (nach Monaten, nach Medien, sowie nach Bundes- und Landes-Arbeiterkammern)

5.    Wie hoch sind die noch geplanten Ausgaben für Werbung/Inserate und ähnliche Ausgabenposten im Zeitraum vom 9.7.2019 bis zum 29.9.2019? (nach Monaten, nach Medien, sowie Bundes- und Landes-Arbeiterkammern)

6.    In den Arbeiterkammern findet man in sieben Bundesländern "rote" Absolutmehrheiten und in zwei Bundesländern "schwarze" Mehrheiten vor:

a)    Wie stellen Sie sicher, dass es während des NR-Wahlkampfes 2019 nicht zu einer Form von Wahlkampfinanzierung durch parteiliche Aktivitäten von Kammern Ihres Aufsichtsbereiches kommt?

b)    Sind Ihnen Forderungen bekannt, die Werbe-/Inserate-Kampagnen während Bundes- und Landeswahlen zu unterbinden, um eine indirekte "Wahlkampfinanzierung über parteinahe Kammern" zu unterbinden?

c)    Welche Schritte setzen Sie im Rahmen Ihrer Aufsicht, die Werbe-/Inserate-Kampagnen der Arbeiterkammern während Bundes- und Landeswahlen den nahestehenden Parteien zuzuordnen? (z.B.: Wien => SPÖ; Tirol => ÖVP)

d)    Wie stellen Sie sicher, dass sich die Arbeiterkammern bei den Werbe-
/Inserate-Kampagnen an das Arbeiterkammer-Gesetz (unter anderem § 4 Wirkungsbereich) halten?