4016/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundeskanzlerin

betreffend "Schredder-Gate" im BKA

 

 

Medial wurde bekannt, dass ein Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz am 23. Mai 2019  eine Drucker-Festplatte unter Angabe eines falschen Namen zu einer privaten Firma brachte und drei Mal schreddern ließ. Die Festplatte war Eigentum des Bundes. Laut Medienberichten, war die die Festplatte Eigentum des Bundes. Zudem entspräche
die Vorgehensweise nicht der sonst üblichen bei der Vernichtung von Datenträgern
im Bundeskanzleramt.

 

https://kurier.at/politik/inland/schredder-affaere-was-man-weiss-und-wie-es-weitergeht/400557494

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Wann genau und durch wen erfuhren Sie von der "Schredder-Aktion" des Kurz Mitarbeiters?

2.    Wie ist der Name des Mitarbeiters, der die Festplatte vernichten ließ?

3.    Seit wann und wie lange war diese Person in welcher Position im Bundeskanzleramt tätig?

4.    War der Mitarbeiter (auch) im Kabinett des Bundeskanzlers beschäftigt?

5.    Wie lange war der Mitarbeiter im BKA beschäftigt?

6.    Wann wechselte der Mitarbeiter zur ÖVP?

7.    Wo ist der Mitarbeiter ab 23. Mai 2019 im BKA tätig gewesen? 

8.    Wo ist der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung tätig? 

9.    Welches Aufgabenprofil hatte dieser Mitarbeiter genau im BKA?

10. Wann wurde von wem die Entscheidung getroffen die Festplatte vernichten zu
lassen und aus welchen Erwägungen wurde dies entschieden?

11. Auf wessen Anordnung oder mit wessen Genehmigung wurde die Festplatte vernichtet?

12. Welche Vorgesetzten des Mitarbeiters waren von dieser Absicht im Vorhinein informiert (sofern keine konkreten Namen genannt werden können bitte um exakte Angabe des Postens und der Bewertung innerhalb des BKA)?

13. Wer im BKA hatte sonst noch Kenntnis von der Vernichtung der Festplatte (sofern keine konkreten Namen genannt werden können bitte um exakte Angabe des
Postens und der Bewertung innerhalb des BKA)?

14. Wurde dem Mitarbeiter angeordnet, die Festplatte unter Angabe eines falschen Namens schreddern zu lassen?

a.    Wenn nein, waren die Vorgesetzten von dieser Vorgehensweise infor-
miert?

b.    Wenn Vorgesetzte davon informiert waren, aus welchem Grund haben sie dem zugestimmt? 

15. Wurde die, laut Kurier mittlerweile beglichene, Rechnung vom BKA bezahlt? 

a.    Wenn nein, von wem wurde die Rechnung bezahlt?

b.    Wenn ja, weshalb wurde die Rechnung vom BKA bezahlt?

16. Wenn es sich, wie seitens der ÖVP kommuniziert, beim Schreddern der Festplat-te um einen "üblichen Vorgang" handelt, warum wurde die Festplatte dann nicht offiziell seitens des BKA einer Vernichtung zugeführt? 

17. Wurde eine Vernichtung seitens des BKA selbst erwogen?

a.    Wenn ja, warum entschied man sich gegen eine Vernichtung seitens des BKA selbst?

b.    Wenn nein, warum segneten die Vorgesetzten des Mitarbeiters die Ver-
nichtung auf privatem Wege ab? 

18. Laut Kurier wurde die Vernichtung von den Vorgesetzten abgesegnet. Laut Standard sagte Kanzler Kurz, der Mitarbeiter habe zwar "schlampig agiert", sich aber mittlerweile entschuldigt – und die offene Rechnung beglichen. Was stimmt nun? Wurde die Vernichtung von dessen Vorgesetzten abgesegnet oder hat er
"schlampig agiert" und auf eigene Faust agiert? 

19. In wessen Eigentum befand sich Festplatte?

20. Laut Kurier hieß es seitens der ÖVP, es sei "nicht die Absicht des Mitarbeiters
gewesen, nicht rechtskonform zu handeln". Die Vernichtung wurde jedoch laut
diesem Bericht auch von Vorgesetzten abgesegnet. War irgendeiner der beteilig-ten Personen im BKA bzw dem BKA bewusst, dass es sich bei der mechanischen Vernichtung einer im Eigentum des Bundes stehenden Sache möglicherweise um eine Straftat handelt? 

21. Wurde eine Schadenersatzforderung gegen den betroffenen Mitarbeiter gerich-
tet?

a.    Wenn nein, warum nicht?  

22. Wurden oder werden disziplinarrechtliche Schritte gegen den betroffenen Mitar-beiter oder die die Vorgehensweise genehmigenden Vorgesetzten eingeleitet? 

a.    Wenn ja, welche Schritte wurden eingeleitet?

b.    Wenn nein, warum nicht? 

23. Welche Informationen hat das BKA hinsichtlich der Frage weshalb die Festplatte vernichtet wurde (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

24. Weswegen wurden die Festplatte nicht wie sonst üblich von der BKA IT-Abteilung auf offiziellem Weg vernichtet?

25. Wurde jemals zuvor im BKA die mechanische Vernichtung einer Festplatte von   einem Mitarbeiter unter Angabe eines falschen Namens durchgeführt?

a.    Wenn ja, wann und wie oft kam das vor?  

26. Wie lauten BKA-internen Regeln zur Vernichtung von Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

27. Inwiefern war die Vorgehensweise des Mitarbeiters gerechtfertigt (um detaillierte Erläuterung unter dem Gesichtspunkt des Abgehens von der "Üblichen Vorge-hensweise" wird ersucht)?

28. Inwiefern entsprechen diese internen Regeln dem § 6 Abs 3 des Bundesarchiv-gesetzes, wonach Kabinettsarchivalien entweder dem Staatsarchiv übergeben werden müssen oder im Ressort zu verbleiben haben (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

a.    Inwiefern entspricht die Vernichtung der Festplatte durch den Mitarbeiter dieser Bestimmung des Bundesarchivgesetzes?

29. In welchen Fällen werden Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA "üblicherweise" vernichtet?

30. Ist es üblich, dass Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA bei "Regierungswechseln" vernichtet werden?

a.    Inwiefern entspricht diese Vorgehensweise dem § 6 Abs 3 des Bundesarchivgesetzes, wonach Kabinettsarchivalien entweder dem Staatsarchiv übergeben werden müssen oder im Ressort zu verbleiben haben (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

31. In welchem Umfang und Ausmaß wurden bei Regierungswechseln der letzten 5 Jahre Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA vernichtet (um eine annäherungsweise Beschreibung der Vorgänge wird ersucht)?

32. Wurde bei Regierungswechseln der letzten 5 Jahre Akten, Schriftstücke und digitalen Datenträger im BKA entgegen den Bestimmungen (insbesondere des § 6  Abs 3) des Bundesarchivgesetzes vernichtet?

a.    Wenn ja, wann auf wessen Anordnung und in welchem Ausmaß?

33. Inwiefern wurde das Staatsarchiv im Zuge der Regierungswechsel der letzten 5 Jahre zur fachkundigen Begleitung des Aktenüberganges einbezogen?

34. Wurde das Staatsarchiv überhaupt im Vorfeld von Regierungswechseln einbezogen?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

35. Wo genau befindet sich jener Drucker in dem die Festplatte verbaut war?

36. Welche Organisationseinheiten des BKA hatten Zugriff auf diesen Drucker und  welche Personen und Organisationseinheiten druckten darauf üblicher-weise?

37. Wurden auf dem Drucker auch "private" (im Sinne von "nicht behördliche") Do-
kumente gedruckt?

a.    Wenn ja, von wem und in welchem Ausmaß?

b.    Wenn ja, ist dies zulässig (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

38. Welchen Wert hatte die Festplatte?

39. Wurde diese Causa auch vom BKA zur Anzeige gebracht?

a.    Wenn ja, wann, durch wen und bei welcher Behörde?

40. Werden regelmäßig Festplatten im Eigentum des BKA vernichtet?

a.    Wenn ja, wie viele Festplatten aus dem Eigentum des BKA wurden seit 1.1.2017 vernichtet?

b.    Wenn nein, wie werden Festplatten im BKA üblicherweise behandelt, wenn die Daten vernichtet werden sollen?

41. Wurde die BKA IT-Abteilung im Zeitraum zwischen 15.5. und 5.6 2019 angewie-sen, Festplatten und andere Datenträger aus IT-Geräten auszubauen und zu vernichten bzw sich für solche Tätigkeiten "bereit" zu halten?

a.    Wenn ja, auf wessen Anordnungen und Bewilligung geschah dies jeweils?

b.    Aus welchen Geräten, welcher Benutzer stammten diese Festplatten bzw Datenträger jeweils? 

c.    Aus welchem präzisen Grund wurden diese Datenträger jeweils ausge-
baut, gelöscht oder vernichtet? 

                                  i.    Wie viele Festplatten wurden in dem Zeitraum im BKA aus den Geräten ausgebaut?

                                ii.    Wie viele Festplatten wurden in dem Zeitraum  im BKA vernichtet?

                               iii.    Wie viele Festplatten wurden in dem Zeitraum  im BKA fachkundig gelöscht?

d.    Wie wurde sichergestellt, dass sich auf diesen Datenträgern keine Dokumente befanden, deren Übergabe richtigerweise an das Staatsarchiv erfolgen hätte müssen?

42. Hat das BKA Informationen darüber, ob zwischen 15.5 und 5.6 2019 ande-
re Akten, Schriftstücke oder digitale Datenträger außerhalb des oben beschriebenen "üblichen" Weges in Entsprechung der BKA-internen Regelungen vernichtet wurden?

a.    Wenn ja, welche Akten, Schriftstücke oder digitalen Datenträger wann und durch wen auf wessen Auftrag?

43. Werden Festplatten und andere digitale Datenträger des BKA üblicherweise auch fachkundig gelöscht, um diese nicht jedesmal vernichten zu müssen (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

44. Welches Unternehmen ist mit der Vernichtung von Akten, Schriftstücken und digitalen Datenträgern des BKA beauftragt?

a.    Seit wann ist dieses Unternehmen mit dieser Aufgabe betraut?

b.    Welche Kosten waren mit diesem Auftrag seit 1.1.2017 verbunden (um
Angabe der Kosten pro Jahr wird ersucht)?

45. Wurde das Staatsarchiv in die Vernichtung eingebunden?

46. Hat das BKA Anhaltspunkte dafür, dass auf der Festplatte Daten in Bezug zur  Ibiza-Affäre gespeichert waren?

a.    Wenn ja, welche Informationen hat das BKA diesbezüglich?

47. Hat das BKA Anhaltspunkte dafür, dass auf der Festplatte Daten in Bezug Parteienfinanzierung gespeichert waren?

a.    Wenn ja, welche Informationen hat das BKA diesbezüglich?

48. Hat das BKA Anhaltspunkte dafür, dass auf der Festplatte Daten in Bezug auf
das Ende der ÖVP/FPÖ Koalition gespeichert waren?

a.    Wenn ja, welche Informationen hat das BKA diesbezüglich?

49. Hat das BKA Anhaltspunkte dafür, dass auf der Festplatte Daten in Bezug auf die Entlassung von Bundesminister_innen gespeichert waren?

a.    Wenn ja, welche Informationen hat das BKA diesbezüglich?

50. Hat das BKA Anhaltspunkte dafür, dass auf der Festplatte Daten in Bezug auf
den Rücktritt von Bundesminister_innen gespeichert waren?

a.    Wenn ja, welche Informationen hat das BKA diesbezüglich?

51. Hat das BKA Anhaltspunkte dafür, dass auf der Festplatte Daten in Bezug auf "neue" oder "anzugelobende" Bundesminister_innen gespeichert waren?

a.    Wenn ja, welche Informationen hat das BKA diesbezüglich?

52. Welche sonstigen Informationen hat das BKA in Bezug auf den Inhalt jener Da-
ten, die auf der Festplatte gespeichert waren?