4019/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Prüfung vorläufiger Suspendierungen in Causa "Stadterweiterungsfonds"

 

Wie die ZIB 1 am 19. Juli 2019 berichtete, konnte das Bundesministerium für Inneres (BM.I) nach eigenen Angaben die (vorläufige) Suspendierung der Sektionschefs Hutter und Vogl, gegen welche die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage erhob, nicht prüfen, weil sie die Anklageschrift nicht kenne. 

Die Anklageerhebung erfolgte bereits am 19. Juni 2019. Es stellt sich daher die Frage, wie es möglich ist, dass ein Monat nach Anklageerhebung die für Disziplinarangelegenheiten zuständigen Stellen des BM.I noch immer nicht in Besitz der nötigen Unterlagen zur Prüfung, ob eine der Voraussetzungen nach § 112 BDG vorliegt, ist. Selbst der ORF gab an, seit einem Monat eine Kopie der Anklageschrift zu besitzen. In anderen medial bekannten Fällen - etwa in der BVT-Causa - erfolgten die vorläufigen Suspendierungen wesentlich rascher (binnen eines Tag), und das, obwohl in diesem Verfahren noch nicht einmal Anklagen gegen die Beschuldigten erhoben wurden. 

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) ist aufgrund des in Art. 22 B-VG festgeschriebenen Prinzips der Amtshilfe dazu verpflichtet, entsprechende Unterlagen auf Ersuchen des BM.I diesem zukommen zu lassen.

Eine rasche Abklärung von Vorwürfen, die potentiell einen Grund für eine vorläufige Suspendierung nach § 112 BDG darstellen, ist im Sinne der Arbeit und des Ansehens der öffentlichen Behörden dringend geboten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Schritte wurden seitens des BM.I bei Ihrem Haus unternommen, um eine Kopie der Anklageschrift, u.a. gegen die Sektionschefs Vogl und Hutter, zu erlangen?

2.    Wann nahmen welche Stellen des BM.I in dieser Sache jeweils Kontakt mit welchen Stellen des BMVRDJ auf?

3.    Welche Rückmeldungen wurden jeweils seitens der Stellen des BMVRDJ gegeben?

4.    Wie oft wurde von Stellen des BM.I in dieser Angelegenheit urgiert?

5.    Auf welchem Wege setzt Ihr Ressort üblicherweise das BM.I in Kenntnis davon, dass gegen MitarbeiterInnen Anklage erhoben wurde?

a.    Übermittelt das BMVRDJ solche Anklageschriften üblicherweise von Amts wegen, wenn bekannt ist, dass es sich bei Beschuldigten um BeamtInnen handelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn ja: warum unterblieb dies in diesem Fall?

                               iii.    Wie oft übermittelte das BMVRDJ in den letzten Fällen solche Anklageschriften von Amts wegen, weil bekannt wurde, dass es sich bei Beschuldigten um BeamtInnen handelt?

6.    Wie lange dauert die Übermittlung der Kopien von Anklageschriften gegen MitarbeiterInnen des BM.I üblicherweise?

a.    Wie lange dauerte die Übermittlung in den letzten 10 Fällen?