4021/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Folgeanfrage: Verdacht des Verrats der Hausdurchsuchung an Martin Sellner - Amtsmissbrauch durch Angehörige des Innenministeriums

 

Mit Anfrage 3597/J vom 16. Mai 2019 fragte die Erstanfragestellerin, welche Schritte innerhalb der Justiz in Zusammenhang mit den bekanntgewordenen Ungereimtheiten rund um die Hausdurchsuchung beim Hauptprotagonisten der "Identitären Bewegung Österreich" Martin Sellner (Löschung der E-Mails mit dem neuseeländischen Attentäter Brenton Tarrant 41 Minuten vor der Hausdurchsuchung und PolizistInnen, die 12 Minuten vor dem Durchsuchungsort warten) gesetzt wurden.

Der Anfragebeantwortung vom 16. Juli 2019 (3589/AB) ist zu entnehmen, dass das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter in diesem Zusammenhang von der Staatsanwaltschaft Wien am 23. Mai 2019 eingeleitet und wegen des Verdachts nach §§ 302, 310 StGB geführt wird. Am 4. Juni 2019 wurde laut Anfragebeantwortung das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) mit der Durchführung von Ermittlungen beauftragt.

Bislang seien lediglich Aktenteile des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Graz beigeschafft worden, um ein Gelegenheitsverhältnis abklären zu können. Diese Unterlagen seien der an das BAK gerichteten Ermittlungsanordnung angeschlossen.

Wie laut Medienberichten vom 17. Juli 2019 ebenfalls bekannt wurde, wusste der damalige Generalsekretär im BM.I, Peter Goldgruber, bereits seit 21. März 2019 von der am 25. März 2019 durchgeführten Hausdurchsuchung. Dabei handelt es sich um jenen Peter Goldgruber, der nach Angaben des BVT-Direktors Gridling von diesem auch wissen wollte, wo im Bereich des Rechtsextremismus verdeckte Ermittler eingesetzt werden.

Diese Frage wurde seitens des BVT nicht beantwortet. Einen Monat später fand die rechtswidrige Hausdurchsuchung im BVT statt, bei welchem auch ungeheure Mengen an Dokumente und Daten aus dem Extremismusreferat beschlagnahmt wurden. Die aktuellen Ereignisse reihen sich somit in eine Vielzahl hinterfragenswürdiger Vorgänge der FPÖ-Ägide im Innenministerium ein. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

1.    Stand die Aufnahme der Ermittlungen in dieser Angelegenheit im Zusammenhang mit der seitens der Erstanfragestellerin am 17. Mai 2019 eingebrachten Anzeige?

2.    Seit wann ist der in der Causa "Sellner/Identitäre" ermittelnden Staatsanwaltschaft Graz bekannt, dass die ermittelnden Beamt_Innen 12 Minuten warteten, bis Sellner die Türe öffnete, und dies obwohl Geräusche aus dem Inneren zu vernehmen waren?

3.    Seit wann ist der in der Causa "Sellner/Identitäre" ermittelnden Staatsanwaltschaft Graz bekannt, dass Sellner belastende Emails mit Brenton Tarrant unmittelbar vor der Hausdurchsuchung löschte?

4.    Wurden auf Grund dieser Indizien (Fragen 2 und 3) seitens der Staatsanwaltschaft Graz Ermittlungen in Richtung einer möglichen Vorwarnung Sellners durch eine "undichte Stelle" aufgenommen bzw. angeregt (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

5.    Wurden auf Grund dieser Indizien (Fragen 2 und 3) seitens des BVT Ermittlungen in Richtung einer möglichen Vorwarnung Sellners durch eine "undichte Stelle" aufgenommen bzw. angeregt (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?

6.    Handelt es sich bei einem 12-minütigen Ausharren vor der Türe, trotz eindeutiger Wahrnehmung von Geräuschen aus dem Inneren, um einen üblichen Vorgang bei einer Hausdurchsuchung?

a.    Wenn ja, welche ermittlungstaktischen Gründe sprachen in concreto für diese Wartezeit? 

7.     Kam es in Zusammenhang mit dem am 23. Mai 2019 eingeleiteten Strafverfahren schon zu Einvernahmen von Personen?

a.    Wenn ja, wieviele als ZeugInnen, als Verdächtige oder als Beschuldigte?

b.    Wenn ja, wann jeweils?

c.    Wenn nein: warum nicht?

8.    Kam es in Zusammenhang mit dem am 23. Mai 2019 eingeleiteten Strafverfahren schon zu Einvernahmen der an der Hausdurchsuchung beteiligten BVT-BeamtInnen?

a.    Wenn ja, wieviele als ZeugInnen, als Verdächtige oder als Beschuldigte?

b.    Wenn ja, wann jeweils?

c.    Wenn nein: warum nicht?

9.    Welche sonstigen Ermittlungshandlungen wurden seit dem Ermittlungsauftrag vom 4. Juni 2019 an das BAK gesetzt?

10. Wurde GS a.D. Goldgruber in diesem Zusammenhang bereits einvernommen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein: warum nicht?

11. Wird das Verfahren nach wie vor gegen u.T. geführt?

a.    Wenn nein: handelt es sich bei den Verdächtigen/Beschuldigten um MitarbeiterInnen des BVT oder des BM.I, MitarbeiterInnen des BMVRDJ oder um den GS a.D. Goldgruber?

12. Gibt es in diesem Zusammenhang mittlerweile einen Bericht der zuständigen StA bzw der OStA?
a. Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann wurde dieser erstattet?

13. Wie lautet der aktuelle Ermittlungsstand im Verfahren?

14. Wurden in der Causa Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

b.    Wenn ja, wurde der Weisungsrat befasst und welche Empfehlung erteilte dieser wann?