4022/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Ermittlungen in Folge der "Ibiza-Affäre"

Laut der Wochenzeitung "Falter" führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit vermuteter illegaler Parteienfinanzierungen bei ÖVP, SPÖ und FPÖ ("Die geheimen Ermittlungsakten der Korruptionsstaatsanwaltschaft", Falter 10.7.2019).

Grund dafür seien die Äußerungen von Heinz-Christian Strache, Vizekanzler a.D., im Rahmen des "Ibiza-Videos", wonach es vermögende Spender gäbe, die zwischen € 500.000.- und € 2 Mio. an parteinahe Vereine spenden würden, vorbei an der Kontrolle des Rechnungshofs.

Laut "Falter" würde die WKStA nun nicht nur gegen Gudenus und Strache ermitteln, sondern auch gegen Verantwortliche der Unternehmengruppen Signa, Novomatic und Glock. Es bestehe der Verdachts der Untreue (§ 153 StGB) in Zusammenhang mit den mutmaßlichen Spenden.

Überdies wurde auf Grund einer Anfrage der NEOS an die Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler bekannt, dass die SPÖ-Wien auf Grund der Kritik des Wiener Rechnungshofes einen Betrag an den Verein "Wiener Kulturservice" rücküberwies. Dieser Verein erhält jährlich rund 1,8 Millionen Euro Fördermittel der Stadt Wien in Zusammenhang mit der Organisation des Donauinselfestes. Die SPÖ Wien hat ihrerseits wiederum Rechnungen in der Höhe von rund € 400.000.- an den Verein gestellt. Der Rechnungshof-Bericht kritisiert mehrere Abrechnungsbelege unter anderem für Organisation, da diese keine Leistungsbeschreibung beinhalte. Dabei wurden laut RH nicht alle verrechneten Kosten ordnungsgemäß belegt, das betraf vor allem Werbekosten.

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass Bundeskanzler a.D. Sebastian Kurz Mitte Juni 2019 von sich aus an die Medien trat und erklärte, dass sich aus seiner Sicht gefälschte E-Mails, unter anderem seiner Person, in Umlauf befänden, welche eine Involvierung der ÖVP in die Ibiza-Affäre nahelegen würden. Kurz kündigte diesbezüglich an, eine Sachverhaltsdarstellung zu übermitteln. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass in der von der ÖVP zum Beleg für eine Fälschung vorgelegten Deloitte-Stellungnahme ausgeführt wird, dass die in den E-Mails angeführte IP-Adresse (92.51.182.1) auf hosteurope.de und nicht auf wien.oevp.at registriert sei. Mittlerweile wurde aber bekannt, dass die tatsächliche IP-Adresse der Wiener ÖVP (92.51.182.37) zum selben Adressbereich gehört.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gegen welche Personen/Verbände wird in Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung ermittelt (um eine möglichst detaillierte Auflistung wird gebeten. Sollte aus Sicht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hinsichtlich einzelner Aspekte das Amtsgeheimnis oder der Datenschutz
einer umfassenden Beantwortung entgegenstehen, so wird um Beantwortung in einer Form, die einerseits mit dem Amtsgeheimnis in Einklang zu bringen ist und
andererseits einen möglichst hohen Informationsgehalt aufweist, gebeten)?

2.    Welche konkreten Vergehen/Verbrechen werden in diesem Zusammenhang den jeweiligen Personen/Verbänden vorgeworfen?

3.    Werden im Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung auch Ermittlungen gegen Verantwortliche politischer Parteien geführt?

a.    Wenn ja: gegen welche Verantwortliche welcher Parteien, auf Grund welcher Sachverhalte und auf Grund des Verdachts der Begehung welcher Delikte 

b.    Wenn nein: warum nicht?

4.    Werden im Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung auch Ermittlungen gegen Verantwortliche der Glock-Unternehmensgruppe geführt?

a.    Wenn ja: gegen welche Verantwortliche, auf Grund welcher Sachverhalte und auf Grund des Verdachts der Begehung welcher Delikte?

b.    Geht es dabei um vermutete Spenden/Parteienfinanzierung im Umfeld von politischen Parteien?

                                  i.    Wenn ja: welche Parteien sind betroffen?

                                ii.    Wenn nein: warum nicht?

5.    Werden im Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung auch Ermittlungen gegen Verantwortliche der Signa-Unternehmensgruppe geführt?

a.    Wenn ja: gegen welche Verantwortliche, auf Grund welcher Sachverhalte und auf Grund des Verdachts der Begehung welcher Delikte?

b.    Geht es dabei um vermutete Spenden/Parteienfinanzierung im Umfeld von politischen Parteien?

                                  i.    Wenn ja: welche Parteien sind betroffen?

                                ii.    Wenn nein: warum nicht?

6.    Werden im Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung auch Ermittlungen gegen Verantwortliche der Novomatic-Unternehmensgruppe geführt?

a.    Wenn ja: gegen welche Verantwortliche, auf Grund welcher Sachverhalte und auf Grund des Verdachts der Begehung welcher Delikte?

b.    Geht es dabei um vermutete Spenden/Parteienfinanzierung im Umfeld von politischen Parteien?

                                  i.    Wenn ja: welche Parteien sind betroffen?

                                ii.    Wenn nein: warum nicht?

7.    Wird in diesem Zusammenhang auch wegen des Verdachts der Gründung/Beteiligung an einer kriminellen Organisation ermittelt?

a.    Wenn ja: bitte um möglichst genaue Ausführung hinsichtlich der Verdachtslage und der involvierten Personen/Verbände!

b.    Wenn nein: warum nicht?

8.    Werden Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus als Beschuldigte geführt?

a.    Wenn ja: auf Grund welcher Sachverhalte und auf Grund des Verdachts der Begehung welcher Delikte?

b.    Wenn nein: warum nicht?

9.    Welche dieser Personen wurde schon einvernommen:

a.    Heinz-Christian Strache

b.    Johann Gudenus?

c.    Sebastian Kurz?

d.    Rechtsanwalt Ramin M.?

e.    Gabriel Lansky?

10. Wenn hinsichtlich der in Frage 9 gelisteten Personen noch keine Einvernahmen erfolgten: warum nicht?

11. Ist die WKStA in Besitz des gesamten "Ibiza-Videos"?

12. Aus welchen juristischen Überlegungen wird das Verfahren als Verschlusssache geführt?

 

13. Wurde für die Ermittlungen eine eigene SOKO gebildet?

14. Aus wievielen Personen besteht diese SOKO und aus welchen Organisationseinheiten kommen die ErmittlerInnen?

 

15. Wurde seitens Kanzler a.D. Sebastian Kurz bzw. seitens der ÖVP wie medial angekündigt eine Sachverhaltsdarstellung wegen angeblich gefälschter E-Mails, welche eine Involvierung der ÖVP in die "Ibiza-Affäre" nahelegen sollen, eingebracht?

16. Wurde seitens der ÖVP oder ihrer politischen VertreterInnen angeboten, Einsicht in die diversen potentiell betroffenen Mailserver zu nehmen, um zu beweisen, dass rund um die Ibiza Affäre tatsächlich keine belastenden Mails zwischen Kurz und Blümel ausgetauscht wurden?

a.    Wurde dies seitens der Staatsanwaltschaft angeregt?

                                  i.    Wenn nein: warum nicht?

17. Gibt es Hinweise, dass es sich bei diesen Mails wie von Kurz behauptet tatsächlich um Fälschungen handelt?

a.    Wenn ja: gibt es bereits Beweisergebnisse dahingehend, wer diese Fälschungen erstellt bzw. in Umlauf gebracht haben könnte? 

18. Geht die WKStA (oder eine andere Staatsanwaltschaft) auch den in der Begründung geschilderten Fall in Zusammenhang mit Förderungen an den Verein "Wiener Kulturservice" und Zahlung von diesem an die Wiener SPÖ nach?

a.    Wenn ja: besteht hier der Verdacht, dass Fördermittel der Stadt Wien, die dem Verein "Wiener Kulturservice" gewährt wurden, unrechtmäßig über Scheinrechnungen an die SPÖ Wien weitergereicht wurden?

                                  i.    Wenn ja: wie hoch ist der vermutete Schaden?

b.    Wenn ja: gegen wen wird in diesem Zusammenhang ermittelt?

19. Gibt es weitere ähnliche Fälle des Verdachts der Bereicherung politischer Parteien an Fördermitteln, in denen derzeit ermittelt wird?

a.    Wenn ja: bitte um möglichst genaue Auflistung des Sachverhalts und der involvierten Parteien/Personen sowie der vermuteten Schadenssumme!