4033/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an die Bundeskanzlerin

betreffend die Mittelverwendung im Bundeskanzleramt 2018

BEGRÜNDUNG

Finanzminister a.D. Hartwig Löger wurde nicht müde zu behaupten, 2018 in der Verwaltung 1 Milliarde Euro eingespart zu haben. Detaillierte Belege blieben aus. Auch die kargen Antworten auf mündliche Rückfragen im Budgetausschuss und schriftliche Anfragen an alle Ressorts wiesen keine Zahlen aus, welche die Behauptung nachvollziehen hätten lassen. Dennoch wies Hartwig Löger weiter darauf hin, dass überall gespart worden sei, außer in den Bereichen Bildung und Sicherheit. Er verwies auf den vorläufigen Gebarungsfolg des Bundes, doch auch darin finden sich keine Hinweise zu konkreten Einsparungen.

Inzwischen liegt der Bundesrechnungsabschluss 2018 vor und auch dieser bringt kein Licht in die Sache. Im Gegenteil, er zeigt, dass an zentraler Stelle von Sparsamkeit keine Rede sein kann. Wird der Erfolg 2017 um die budgetären Auswirkungen der BMG-Novelle 2017[1] gemäß deren Aufstellung auf Seite 63 im Textteil Band 2 des Bundesrechnungsabschlusses 2018 bereinigt, ergeben sich für das Jahr 2018 gegenüber 2017 in der UG 10 Bundeskanzleramt 120 Millionen Euro (52,2%) Mehrausgaben:

Abgegebener Aufwand (in Mio. Euro):

(4,71 UG12 | 73,04 UG13 | 14,87 UG17 | 8,13 UG40 | 78,05 UG42)

179,70

Hinzugekommener Aufwand (in Mio. Euro):

(0,66 UG12 | 15,49 UG15 | 13,71 UG24)

-29,86

Veränderung Erfolg 2018 zu 2017 unbereinigt (in Mio. Euro):

(336,64 i. V. z. 366,52)

-29,88

Saldo:

119,96

 

Davon lassen sich nach Angaben des Rechnungshofs nur etwa 40 Millionen auf die EU-Ratspräsidentschaft zurückführen. Hierzu merkt er nach Analyse parlamentarischer Anfragebeantwortungen an, dass „der Personalaufwand im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft vom üblichen anfallenden Personalaufwand des Stammpersonals nicht klar abgegrenzt werden konnte" und „die Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen zur Verbuchung von Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft nur teilweise eingehalten wurden.“ Während die Ausgaben für die EU-Ratspräsidentschaft zumindest noch einer Klärung bedürfen, bedarf es für die noch fehlenden 80 Millionen Euro ebenfalls einer Begründung und Rechtfertigung. Hinzukommt die Frage, wofür die im Budget vorgesehenen Sondergelder - für 2018 und 2019 jeweils 15,4 Mio. Euro - genutzt wurden.[2]

Auch bei den Planstellen ergibt sich bei Bereinigung der Bewegungen durch die BMG-Novelle 2017 ein Zuwachs von 31. Auch hierfür stellt sich die Frage der Gründe und der Rechtfertigung, wo vom Finanzminister doch Gegenteiliges - Sparen und Planstellenabbau - vorgegeben wurde.

Abgegebene Planstellen:

(10 UG12 | 658 UG13 | 101 UG17 | 39 UG40 | 18 UG42)

826

Hinzugekommene Planstellen:

(9 UG12 | 27 UG15 | 47 UG24)

-83

Veränderung Planstellen 2018 zu 2017 unbereinigt:

(716 i. V. z. 1428)

-712

Saldo:

31

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Welcher Erfolg ergibt sich für das Bundeskanzleramt im Jahr 2017, wenn man die Finanzierungsrechnung um die budgetären Auswirkungen der BMG- Novelle 2017 bereinigt?

2.    Basierend auf diesem Vergleichswert: welche Mehrausgaben ergeben sich für das Bundeskanzleramt 2018?

3.    Wie begründen Sie diese Mehrausgaben?

4.    Zu welchem Anteil bestand der gem. BMG-Novelle 2017 an UG 12, UG 13, UG 17, UG 40 und UG 42 abgegebene Aufwand (179,70 Mio. Euro) aus Personalaufwand?

5.    Zu welchem Anteil bestand der gem. BMG-Novelle 2017 von UG 12, UG 15 und UG 24 übernommene Aufwand (29,86 Mio. Euro) aus Personalaufwand?

6.    Der in Bezug auf die BMG-Novelle 2017 unbereinigte Personalaufwand der UG 10 Bundeskanzleramt ging von 96,88 Mio. Euro auf 54,73 Mio. Euro zurück - also um 42,15 Mio. Euro. Ist dies weniger als der Saldo aus den Antworten auf Frage 4 und 5: wie begründen Sie den Anstieg im bereinigten Personalaufwand?

7.    Zu welchem Anteil bestand der gem. BMG-Novelle 2017 an UG 12, UG 13, UG 17, UG 40 und UG 42 abgegebene Aufwand (179,70 Mio. Euro) aus betrieblichem Sachaufwand?

8.    Zu welchem Anteil bestand der gem. BMG-Novelle 2017 von UG 12, UG 15 und UG 24 übernommene Aufwand (29,86 Mio. Euro) aus betrieblichem Sachaufwand?

9.    Der in Bezug auf die BMG-Novelle 2017 unbereinigte betriebliche Sachaufwand der UG 10 Bundeskanzleramt stieg von 72,76 Mio. Euro auf 96,94 Mio. Euro an - also um 24,18 Mio. Euro. Wie begründen Sie den Anstieg des bereinigten betrieblichen Sachaufwands?

10. Zu welchem Anteil bestand der gem. BMG-Novelle 2017 an UG 12, UG 13, UG 17, UG 40 und UG 42 abgegebene Aufwand (179,70 Mio. Euro) aus Transferaufwand?

11. Zu welchem Anteil bestand der gem. BMG-Novelle 2017 von UG 12, UG 15 und UG 24 übernommene Aufwand (29,86 Mio. Euro) aus Transferaufwand?

12. Der in Bezug auf die BMG-Novelle 2017 unbereinigte Personalaufwand der UG 10 Bundeskanzleramt ging von 206,14 Mio. Euro auf 193,29 Mio. Euro zurück - also um 12,85 Mio. Euro. Ist dies weniger als der Saldo aus den Antworten auf Frage 10 und 11: wie begründen Sie den Anstieg im bereinigten Transferaufwand?

13. Der in Bezug auf die BMG-Novelle 2017 unbereinigte Finanzaufwand der UG 10 Bundeskanzleramt stieg von 0,01 Mio. Euro auf 10,21 Mio. Euro an - also um 10,20 Mio. Euro. Die Differenz ergibt sich aus Aufwendungen aus der Bewertung von Beteiligungen. Auf welche Ursachen ist diese Differenz zurückzuführen?

14. Das Globalbudget 10.02 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung wanderte erst mit der BMG-Novelle 2017 zur UG 10 Bundeskanzleramt - übertragener Aufwand laut Bundesrechnungsabschluss 2018: 13,71 Mio. Euro. Zugleich finden sich im Bundesrechnungsabschluss in der UG 24 für dasselbe Globalbudget Aufwendungen von 10,44 Mio. Euro, in der UG 10 für 2018 nun 10,17 Mio. Euro. Wie viel wurde seitens des Bundeskanzleramts bei Frauenangelegenheiten und Gleichstellung tatsächlich eingespart und welche Leistungen waren von den Einsparungen betroffen?

15. Das Globalbudget 10.01 Steuer, Koordination und Services verbucht 2018 mit 344,99 Mio. Euro unwesentlich weniger Aufwendungen als 2017 - damals laut Bundesrechnungsabschluss 360,23 Mio. Euro. Wie begründen Sie das, insbesondere vor dem Hintergrund der abgegebenen Kompetenzen samt ihrem Aufwand (179,70 Mio. Euro)?

16. Wie hoch sind die Aufwendungen der UG 10 Bundeskanzleramt für die EU- Ratspräsidentschaft?

17. Wie hoch waren die Aufwendungen für die EU-Ratspräsidentschaft in der UG 10 Bundeskanzleramt veranschlagt?

18. Sollte es in der Gebarung zu einer Abweichung vom Bundesvoranschlag gekommen sein, wie begründen Sie diese?

19. Liegen zu den Gesamtausgaben für die EU-Ratspräsidentschaft Vergleichszahlen aus anderen Ländern vor, welche in der Vergangenheit die EU-Ratspräsidentschaft innehatten?

20. Wenn ja, wie lauten diese?

21. Wenn ein Unterschied zu den österreichischen Zahlen aus 2018 vorliegt, wie begründen Sie diese?

22. Wie hoch waren die Aufwendungen für Medienarbeit in der UG 10 Bundeskanzleramt 2018?

23. Wie hoch waren die Aufwendungen für Medienarbeit in der UG 10 Bundeskanzleramt 2017?

24. Wenn sich die Zahlen zwischen den Jahren 2017 und 2018 unterscheiden, wie begründen Sie diesen Unterschied? (Strukturänderungen bitte samt budgetären Auswirkungen detailliert darstellen.)

25. Wie viele Bedienstete waren 2018 im Bundeskanzleramt mit Medienarbeit betraut? Wie viele waren es 2017?

26. Welcher Anteil an Sach- und Personalaufwendungen ist „Think Austria“ zuzurechnen?

27. Welche konkreten Arbeiten wurden durch „Think Austria" geleistet? (Bitte detailliert darstellen.)

28. Liegen schriftliche Ausarbeitungen vor?

29. Wenn ja, sind diese über die Internetseite des Bundeskanzleramts abrufbar?

30. Wenn nein, warum nicht?

31. Nach Abgleich der Personalbewegungen durch die BMG-Novelle 2017 ergibt sich in der UG 10 Bundeskanzleramt ein bereinigter Zuwachs von 31 Planstellen. Welchen Tätigkeiten waren diese gewidmet? (Bitte detailliert darstellen.)

32. Wofür wurden die im Zuge der Budgeterstellung bekannt gewordenen Sondermittel - laut Berichterstattung in der UG 10 Bundeskanzleramt im Jahr 2018 15,4 Mio. Euro - verwendet? (Bitte detailliert darstellen.)



[1] Link zum Gesetzestext: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00003/index.shtml.

[2] Link zur Berichterstattung: https://www.derstandard.at/story/2000076745438/raetselraten-ueber-sondergeld-im-budget-fuer-strache-und-kurz.