4035/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.07.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Informationsweitergabe einer Hausdurchsuchung

 

Der Anfragebeantwortung 3567/AB1 vom 15.07.2019 konnte entnommen werden:

„Am 19. März 2019 wurde vom zuständigen Referat des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf Grund der Ermittlungsergebnisse ein Antrag zur Anordnung einer Hausdurchsuchung an die zuständige Staatsanwaltschaft Graz gestellt. Die fallführenden Beamten waren über diesen Antrag in Kenntnis. Über die beantragte Maßnahme wurde am 21. März 2019 der seinerzeitige Generalsekretär im Bundesministerium für Inneres wegen der zu erwartenden Medienberichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die staatsanwaltschaftlich bewilligte Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung wurde am 24. März 2019 von der Staatsanwaltschaft Graz dem BVT übermittelt. In der Folge wurde entschieden, die Hausdurchsuchung am darauf folgenden Tag, den 25. März 2019, mit eigenen Kräften durch zuführen. Die fallführenden Exekutivbeamten waren ab dem Einlangen der staatsanwaltschaftlichen Anordnung bis zur erfolgten Durchführung der Hausdurchsuchung eingebunden und damit auch informiert. Am 25. März 2019 wurden auch jene Exekutivbediensteten des zuständigen Referates, die als Unterstützung für die Hausdurchsuchung hinzugezogen wurden, in Kenntnis gesetzt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wer genau hat den Generalsekretär des BMI am 21.3.2019 informiert?

2.    Wer genau war am 19.3.2019 vom Antrag zur Anordnung einer Hausdurchsuchung informiert?

3.    Wer genau sind die fallführenden Beamten, welche informiert waren?

4.    Wurde überprüft, mit wem diese fallführenden Beamten diesbezüglich im Zeitraum 19.3.2019 bis 25.3.2019 Kontakt gehabt haben?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Warum wurde die Generaldirektorin für die Öffentliche Sicherheit nicht informiert?

7.    Wessen Aufgabe wäre das gewesen?

8.    Wer im BVT wurde am 19.3.2019 von diesem Antrag informiert?

9.    Wann wurde der zuständige Abteilungsleiter informiert?

10. Wann wurde der Direktor des BVT informiert?

11. Wer wurde am 21.3.2019 noch informiert?

12. Wem im BVT wurde die staatsanwaltschaftlich bewilligte Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft Graz übermittelt?

13. Wer wurde von der bewilligten Anordnung am 24.3.2019 im BVT informiert?

14. Wer genau waren die Unterstützungsbeamten, welche am 25.3.2019 von der bevorstehenden Hausdurchsuchung informiert wurden?

15. Wer im BMI wurde von wem im BVT am 24.3.2019 von der bewilligten Anordnung in Kenntnis gesetzt?