4036/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundeskanzlerin

betreffend Übergabe von Kabinettsausstattung an nachfolgende Regierungen

Gut in der Erinnerung der österreichischen Öffentlichkeit ist noch die Amtsübergabe von Ministern der SPÖ an Angehörige der neuen österreichischen Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2000. Besonders skandalös war damals die Übergabe von SPÖ-Finanzminister Rudolf Edlinger: Zerstörte Computer, herausgerissene Kabel, nicht einmal ein Blatt Papier oder ein Kugelschreiber wurden hinterlassen - von einer ordentlichen Amtsübergabe ganz zu schweigen. Ein Vorgang, der seinerzeit selbst vom jetzigen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen scharf kritisiert wurde: „Van der Bellen bedauert die "stillose Übergabe der von der SPÖ verwalteten Ministerien" an die neue Regierung. "Das war ganz und gar unverantwortlich und zeichnet die SPÖ als schlechte demokratische Verlierer aus.“[1]

Bei der Übergabe an die nun amtierende Übergangsregierung kam es zu einer geordneten Übergabe der Ministerbüros. Besonders wurde dabei auch auf eine datenschutzkonforme Übergabe insbesondere von EDV-Ausstattung geachtet. Dabei handelt es sich um übliche Vorgänge, die in Entsprechung der gesetzlichen Grundlagen durchgeführt wurden.

Nach dem Ausscheiden von Bundeskanzler Kern im Jahr 2017 wurden dem Vernehmen nach die Büros und deren Ausstattung von Kern, dem damaligen Wahlkampfleiter und Bundesminister Thomas Drozda sowie der damaligen Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Muna Duzdar entsprechend übergeben. Auch damals soll rechtskonform der Inhalt von Datenträgern gelöscht worden sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgende

Anfrage

1.    Ist es üblich, dass bei derartigen Amtsübergaben nicht aufbewahrungspflichtige Daten - auf welche technische Art auch immer - gelöscht beziehungsweise unbrauchbar gemacht wurden?

2.    Kam es bei der Amtsübergabe von Christian Kern, Thomas Drozda und Muna Duzdar an ihre Amtsnachfolger ebenfalls zu Löschungen der Datenspeicher?

3.    Wurden bei der Amtsübergabe von Christian Kern, Thomas Drozda und Muna Duzdar Kabinettsakten oder andere Unterlagen beziehungsweise Dateien an die jeweiligen Amtsnachfolger übergeben?

4.    Wurden die Mobiltelefone der Kabinettsmitarbeiter von Christian Kern, Thomas Drozda und Muna Duzdar sowie der Regierungsmitglieder selbst an das BKA retour gegeben?

      a.  Wenn nein: Wurden die Mobiltelefone von den betroffenen Personen abgegolten?

5.    Wurden die Rufnummern der Mobiltelefone der Kabinettsmitarbeiter von Christian Kern, Thomas Drozda und Muna Duzdar sowie der Regierungsmitglieder selbst nach Ihrem Ausscheiden aus dem Amt transferiert und als Privatnummer weiterverwendet?

6.    Wurden weitere technische Geräte, wie Laptops, i-Pads etc. der Kabinettsmitarbeiter von Christian Kern, Thomas Drozda und Muna Duzdar sowie der Regierungsmitglieder selbst an das BKA retour gegeben?

     a. Wenn nein: Wurden die technischen Geräte von den betroffenen Personen abgegolten?



[1] OTS 0050, 12.03.2000